Ein Freiburger Mediziner umgeht das Transplantationsgesetz und die Bundesärztekammer schaut zu - offenbar mit Kalkül.
(SZ vom 12.06.2001) - Warten mochte Hans K. nicht. Und hätte eigentlich warten müssen. Womöglich fünf Jahre lang auf etwas, von dem die meisten Menschen gleichsam mehr als genug haben - eine gesunde Niere.
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Doch K. war ein glücklicher Mann: Hatte Freunde in der Schützenbruderschaft, die Geld für ihn sammelten, und hatte eine Frau, die bereit war, ihm jenes wertvolle Geschenk aus ihrem Innern zu machen, das K. so sehr herbeisehnte.
Weil aber K.s Körper die kostbare Niere seiner Frau wohl abgestoßen hätte, brauchte der Soldat noch mehr Glück - und fand auch das: einen Arzt, der deutsches Recht und Gesetz nach eigenem Gutdünken auslegte. Der Professor aus Freiburg suchte für K. ein passenderes Organgeschenk und entdeckte es in der Schweiz bei einem gesunden Mann, dessen Ehefrau im Gegenzug die Innerei von K.s Gattin gerne entgegennehmen wollte. Der Tausch geschah.
Rechtens war er nicht. Denn die Angelegenheit, von der nach Überzeugung des Professors Günter Kirste "alle profitierten", verstieß gegen das deutsche Transplantationsgesetz. Ihm zufolge dürfen Lebende nur dann Organe abtreten, wenn sie dem Empfänger "in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen". Wohlweislich nahm Kirste den Eingriff im Mai 1999 denn auch in der Schweiz vor.
Seither tourt der Arzt voller Engagement durch deutsche Lande und berichtet unbehelligt von jenem Tausch. Zugleich rührt er heftig die Werbetrommel für weitere Eingriffe dieser Art sowie für die (legale) Lebendspende zwischen Verwandten oder engen Freunden. In Freiburg, so rühmt er sich, kämen 35 von 100 verpflanzten Nieren von aktiven Zeitgenossen statt von verstorbenen. Für die Empfänger ein Glück, denn sie lebten länger mit diesen frischeren Innereien.
"Ohnehin längst aufgeweicht"
Nicht nur die Staatsanwaltschaft schweigt zu Kirstes Extravaganz. Untätig blieben bislang auch alle zuständigen Gremien: die Deutsche Transplantationsgesellschaft ebenso wie die Deutsche Stiftung Organspende, die beide um Organe von Toten werben - und damit um das Vertrauen der Lebenden.
Auch die Ärztekammern sind abgetaucht. "Es kann nicht Aufgabe von uns Ärzten sein, bestehendes Recht durch selbstdefinierten ärztlichen Ehrgeiz auszuhöhlen", giftete zwar schon vor Wochen der Präsident der Hamburger Standesvertretung, Frank Ulrich Montgomery, in der Ärzte-Zeitung.
Aber geschehen ist nichts. Bei der Sitzung der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer am Wochenende war Kirstes "Crossover-Lebendspende" nicht einmal Thema. Mehr noch: Der Vorsitzende der Kommission, Hans-Ludwig Schreiber, unterstützt die Aktion.
Das Transplantationsgesetz von 1997 sei "in der Praxis längst aufgeweicht", verkündete der Medizinrechtler - und darf seinen Posten dennoch behalten. Aus dem inneren Kreis der deutschen Transplantationsmediziner ist derweil zu vernehmen, Kirstes Vorstoß habe System: Mit noch ein paar solcher Coups wolle man Fakten schaffen, die der Gesetzgeber dann nicht mehr ignorieren könne.
"Dass sich jemand möglicherweise bewusst außerhalb des Gesetzes bewegt, habe ich kaum glauben können", empört sich Hans-Fred Weiser vom Verband leitender Krankenhausärzte in Niedersachsen. "Wenn man nicht mehr mit absoluter Sicherheit bejahen kann, dass alles in Deutschland den richtigen Gang geht, ist es kein Wunder, dass so wenige Menschen zur Organspende nach dem Tod bereit sind." Kirstes Verhalten schade dem Ansehen der ganzen Zunft, befürchtet Weiser. "Bei der Erarbeitung des Gesetzes wurde heftig diskutiert, und die Experten hatten gute Gründe, die Crossover- Lebendspende nicht zuzulassen."
Vor allem wollten sie Organhandel vermeiden und garantieren, dass lebende Spender freiwillig handeln. Allerdings ist Letzteres schon in einer Partnerschaft kaum sicherzustellen: Kinder können die Mutter unter Druck setzen, dem kranken Vater doch ein Organ abzugeben; ebenso mögen manchen Gesunden alte Schuldgefühle - etwa wegen eines Seitensprungs - quälen und zum Nierenopfer bewegen. Vollends unübersichtlich wird die Lage dann bei einer Ménage à quatre.
Ein Organ zu Lebzeiten herzugeben ist aber ein großer Schritt: Zwar betont Kirste, dass nur einer von 3000 Spendern zu Tode kommt und nur einer von 500 mit schweren Komplikationen zu rechnen habe. Doch diese durch ärztliches Handeln versehrten Menschen waren zuvor kerngesund.
"Niemand weiß, wie es ihnen auf Dauer ergehen wird", warnt Weiser. So gibt es Spender, deren verbliebene Niere später einem Tumor zum Opfer fällt, und möglicherweise sinkt gar generell die Lebenserwartung, wenn ein so wertvolles Organ fehlt. Zahlen liefert bisher allein das Sozialversicherungsrecht: Es bewertet den Verlust einer Niere mit einer Teilerwerbsminderung von 10 bis 30 Prozent, wie die Münchner Juristin Elke Rampfl-Platte weiß, die sich auf Transplantationsrecht spezialisiert hat.
Ob sich Kirste mit dem Crossover strafbar gemacht hat, ist derweil unklar. Auf jeden Fall hat er gegen das Transplantationsgesetz verstoßen, wovor ihn das Bundesgesundheitsministerium noch vor dem Eingriff gewarnt hatte. "Hätte er in Deutschland operiert, wäre das eine Straftat", sagt Rampfl- Platte, "aber auch so hat er sich womöglich wegen der Vermittlung der Paare des Organhandels schuldig gemacht."
Dabei muss nicht immer Geld eine Rolle spielen, denn die Geschäfte mit Innereien können auch subtiler verlaufen. Schwunghaften Organhandel gibt es bisher zwar vor allem in Schwellenländern. (In manchen südindischen Dörfern ist er gar so populär, dass dort bereits die Faustregel gilt: Wer ein Fahrrad besitzt, der trägt auch eine 25Zentimeter lange Narbe in der Nierengegend. )
Doch langsam verschiebt sich die Grenze nach Europa: Im vergangenen Jahr etwa bot eine amerikanisch-tschechische Firma deutschen Dialysepatienten an, "unter Umgehung nationaler Transplantationsgesetze" einen Lebendspender zu vermitteln: "Setzen Sie sich über moralische Grenzen hinweg, dann gibt es für Sie die Möglichkeit der Sofortspende", hieß es (SZ, 7.11.2000). Der Leidensdruck vieler Nierenkranker, die mehrmals pro Woche an ein Dialysegerät gefesselt sind, scheint groß genug für windige Geschäfte. So mancher Organverpflanzer plädiert deshalb dafür, die Crossover-Lebendspende in Deutschland zuzulassen. "Wäre sie legal, würden wir sie durchführen", sagt zum Beispiel Walter Land vom Münchner Klinikum Großhadern.
Vier zur gleichen Zeit
Am New England Medical Center in Boston wollen Ärzte Organe sogar zwischen mehr als nur zwei Parteien verschieben, um dem Organmangel zu entrinnen: Seit kurzem rücken dort Kranke auf der Warteliste nach oben, wenn einer ihrer Angehörigen einem Fremden eine Niere spendet.
"Hoffnung durch Teilen" heißt die Aktion, hinter der - wie auch beim Trommeln für die Lebendspende in Deutschland - nicht nur die Sorge um die Kranken stehen könnte, sondern auch finanzielles Interesse. Denn seit alle Organe von Leichen hier zu Lande über die Organisation Eurotransplant vergeben werden, haben deutsche Kliniken oft nur noch eine Möglichkeit, am Verpflanzen von Innereien gut zu verdienen: indem sie lebende Organe akquirieren.
Um nicht als Handlungsreisender in Sachen Organtausch zu gelten, hat Kirste daher bei der Crossover-Spende in die Trickkiste gegriffen. Er spornte die beiden Paare an, einander kennen zu lernen - was vor allem bei Herrn K. nicht auf Begeisterung stieß, da das "doch Geld kostet". Der Nierentausch habe unter den Beteiligten dennoch innige Gefühle füreinander ausgelöst, konstatiert Kirste, was Psychologen zu bestätigen versuchten. "Man könnte so etwas auch gar nicht machen, wenn die Paare sich streiten."
Auffallend ähnliche Argumente sind auch in Indien Standard, seit kommerzielle Organspenden dort verboten sind. "Bei uns gibt es ein großes Schlupfloch im Gesetz", klagte kürzlich Samiran Nundy vom Ganga Ram Hospital in Delhi: "Ethikkomitees dürfen Nichtverwandten Organspenden erlauben, wenn sie dem Patienten ,emotional eng verbunden' sind." Immer wieder lerne er seither Menschen kennen, die verschiedene Sprachen sprechen, aus unterschiedlichen Ländern kommen, sich nicht einmal kennen - und dennoch von den korrupten Ethikkomitees als "innig verbunden" deklariert werden.
Eine enge Verbundenheit des schweizerisch-deutschen Kleeblatts vermochte auch das Landessozialgericht Essen nicht festzustellen: Weil Hans K. die 100000 Mark seiner Schützenbrüder von der Krankenkasse zurückhaben wollte, hatte er dort geklagt. Doch die Richter wiesen ihn wegen des Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz ab: "Wenn ein psychologisches Gutachten zum Beweis der Verbundenheit notwendig ist", heißt es im Urteil, "kann sie nicht offenkundig sein."
Offenkundig sei vielmehr das Misstrauen der Beteiligten gewesen, die alle vier Operationen zur gleichen Zeit beginnen ließen: So war EdeltraudK. trotz des akuten Leidens der Schweizer Empfängerin nicht zu einer "Vorleistung" bereit gewesen. "Dann", sagte sie dem Gericht, "wäre ja nicht sicher gewesen, dass mein Mann seine Niere auch bekommt."
Demonstrationen in Hamburg