Tomatenzüchtung:Lizenz zum Schrumpeln

Entscheidung über Patent auf ´Schrumpeltomate"

Demonstration vor dem Patentamt in München: Patente auf Leben sind hoch umstritten.

(Foto: dpa)

Nach mehr als zehn Jahren Streit hält das Europäische Patentamt am Schutzrecht für die sogenannte Schrumpeltomate fest.

Von Hanno Charisius

Das Europäische Patentamt EPA erhält ein seit mehr als zehn Jahren umstrittenes Patent auf die "Schrumpeltomate" mit einigen Einschränkungen aufrecht. Am Dienstag entschied die technische Beschwerdekammer der Behörde, das 1999 vom israelischen Agrarministerium beantragte Patent mit geändertem Wortlaut endgültig zu erteilen.

Unter das Schutzrecht fallen somit die Früchte mit ihren besonderen Eigenschaften, nicht aber das Verfahren, mit der solche Pflanzen gezüchtet wurden. Gentechnik war nicht im Spiel, sondern nur gezieltes Kreuzen von Pflanzen mit den erwünschten Eigenschaften. In diesem Fall reift die Tomate besonders lange am Strauch und ist für die Herstellung von Ketchup geeignet.

Die Entscheidung bestürzt Kritiker wie Sophia Guttenberger, Referentin für Gentechnik am Umweltinstitut in München. "Wir halten es für generell falsch, dass es Patente auf Leben gibt." Durch Patentierung würden Lebewesen zu Waren herabgewürdigt und die Ernährungssouveränität der Menschen hinter die Interessen der Saatgutkonzerne gestellt. "Das Patentamt schafft Rechtssicherheit für Ausbeutung", sagt Guttenberger. Allerdings sei sie auch nicht wirklich überrascht. Nach einer Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer des EPA im März sei das Urteil erwartbar gewesen.

Auch beim Bundesjustizministerium ist man nicht glücklich über die Entscheidung. Nach deutschem Recht sind solche Patente auf Pflanzen und Tiere, die im Wesentlichen mit biologischen Verfahren gewonnen wurden, seit 2013 unzulässig. Das Ministerium prüfe, welche Schritte angesichts der Entscheidungen des EPA ergriffen werden können, sagt Sprecher Philip Scholz. "Das Bundesministerium ist im Gespräch sowohl mit den für das Patentrecht zuständigen Ministerien der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch mit der Europäischen Kommission, um Gestaltungsspielräume auszuloten."

Das EPA müsse das geltende europäische Patentrecht berücksichtigen, betont EPA-Pressesprecher Rainer Osterwalder. Und danach könnten Erzeugnisse, die durch ein nicht patentfähiges Verfahren hergeleitet wurden, "durchaus patentfähig sein". Etwa 290 ähnlich gelagerte Verfahren laufen derzeit am EPA.

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