Von bgr

Die Frage nach dem Import von Embryonalen Stammzellen hat viele - problematische - Facetten

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar darüber befunden, dass der Import von menschlichen Embryonalen Stammzellen (ES) gestattet werden soll. Bis dahin war er lediglich nicht ausdrücklich verboten.

Menschlicher Embryo im Frühstadium (© )

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Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz ist es nicht erlaubt, in Deutschland ES zu gewinnen, da hierzu ein Embryo im Frühstadium abgetötet werden muss. Denn nach der weiterhin gültigen Auffassung setzt menschliches Leben mit dem Abschluss der Befruchtung einer Eizelle ein. (Gemeint ist die Verschmelzung der beiden elterlichen Zellkerne.) Damit steht jeder Embryo unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Doch nicht wenige Wissenschaftler forcieren die Grundlagen-Arbeit an ES, da sie enorme therapeutische Poteniale von den pluripotenten Zellen erwarten. ES können sich nämlich zu allen Zelltypen des menschlichen Körpers weiterentwickeln.

In diesem Konflikt zwischen den Hoffnungen der Forscher (und vieler Patienten) und dem Verbot, an Embryonenzellen forschen zu dürfen, wenn sie nur um den Preis einer Abtötung des Embryos zu erlangen waren, nimmt sich die Idee, nun Fremdzellen zu importieren, daher wie ein Kompromiss aus.

Ein Dossier zu allen wesentlichen Aspekten der Stammzellendebatte von sueddeutsche.de

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