Rauchverbot:Gequassel für den Qualm

Mit absurden Berechnungen torpediert die Berufsgenossenschaft für Gaststätten das Rauchverbot in der Gastronomie.

Dietmar Jazbinsek

Wenige Tage bevor das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Rauchverboten in der Gastronomie fällt, herrscht erneut Aufregung unter Rauchern, Nichtrauchern, Kneipenbesuchern und Krebsforschern.

Rauchverbot: Beruhen die Rauchverbote auf falschen Annahmen?

Beruhen die Rauchverbote auf falschen Annahmen?

(Foto: Foto: ddp)

Die Rauchverbote beruhten auf falschen Annahmen, verbreitet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) in ihrem Positionspapier "Passivrauchen und Lungenkrebs"; die wissenschaftlichen Grundlagen würden "nicht stimmen".

Damit bleibt sich die BGN treu. Schon vor einem halben Jahr hat Romano Grieshaber, der Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BGN, die Berechnungen zum Gefahrenpotential des Passivrauchens als "Wissenschaftsharakiri" bezeichnet. In den Klagen gegen die Rauchverbote wird Grieshaber deshalb gern als akademischer Kronzeuge zitiert.

Das neueste Positionspapier der BGN setzt sich kritisch mit einer Literaturstudie auseinander, die das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität München erstellt hat. In dem Bericht werden Studien aus aller Welt analysiert, die sich mit der Passivrauchbelastung im Gastgewerbe befassen. Das Fazit: Eine langjährige Exposition, wie sie in Diskotheken oder Bierlokalen üblich sei, kann das Erkrankungsrisiko des Personals verdoppeln. Doch die BGN glaubt in den analysierten Studien "Fehlerhaftigkeit" zu erkennen und legt eigene Modellrechnungen vor.

Ein Beispiel: In einer der Studien, die in den Münchner Literaturbericht eingegangen sind, haben Wissenschaftler der Universität Hongkong bei mehr als 100 Beschäftigten aus dem Gastgewerbe, die selbst nicht rauchen und auch zu Hause keinem Tabakrauch ausgesetzt sind, die Cotininwerte gemessen. Cotinin ist ein Abbauprodukt von Nikotin, das in Blut, Speichel und Urin nachweisbar ist und sich als Biomarker für das Maß der Passivrauchbelastung etabliert hat.

Die Autoren aus Hongkong leiten aus den Messungen ab, dass sich bei Nichtrauchern, die 40 Jahre in verrauchten Kneipen arbeiten, das Risiko, an Lungenkrebs oder einer Herz-Kreislauferkrankung zu sterben, deutlich erhöht.

Daten von chinesischen Kellnern

Die BGN überträgt nun die Daten der chinesischen Kellner auf die gesamte deutsche Bevölkerung und kommt dabei zu folgendem Resultat: "Hiernach müssten in Deutschland von den geschätzten 52 Millionen Nichtrauchern jährlich 156.000 Personen sterben, wenn sie privat einer Exposition wie im Gastronomiebereich ausgesetzt wären."

Die Zahl klingt absurd hoch. Und sie ist es auch, denn ihrer Berechnung liegt eine "absurde Prämisse" zugrunde, wie die Epidemiologin Katja Radon sagt, die den von der BGN kritisierten Literaturbericht verfasst hat. Wenn in allen deutschen Privatwohnungen über 40 Jahre jeden Tag stundenlang Dutzende oder Hunderte von Rauchern zu Gast wären, wie dies in vielen Kneipen der Fall sei, so Radon, dann müsste die Zahl der Todesfälle durch Passivrauchen tatsächlich sprunghaft steigen.

Die BGN aber zieht aus ihren Rechenexempeln weitreichende Schlüsse: Wenn man das Rauchverbot in der deutschen Gastronomie durchsetzen wolle, so Isabel Dienstbühl von der BGN, solle man den Mut haben zu sagen, dass es politisch motiviert sei und nicht wissenschaftlich begründet.

Während die international führenden Institutionen auf dem Gebiet der Krebsforschung den Zusammenhang von Passivrauchen und Lungenkrebs als erwiesen ansehen, vermutet die BGN, dass "die Erkrankungsursache Passivrauch bei den Exponierten der Gastronomie gegenüber Nichtexponierten keine Rolle spielt". Während sich der oberste Vertreter der US-Gesundheitsbehörden nach einer akribischen Auswertung von hunderten Studien im Jahr 2006 für ein umfassendes Rauchverbot am Arbeitsplatz aussprach, hält die BGN die Qualität solcher Übersichtsarbeiten für "fraglich".

Auf ähnliche Weise wie die BGN hat bislang nur die Tabakindustrie versucht, die Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in Zweifel zu ziehen. Das scheint kein Zufall zu sein. Weil die Zigarettenhersteller zur Nahrungsmittelbranche gehören, sitzen die Arbeitgeber und Betriebsräte der Tabakindustrie im Vorstand und in der Vertreterversammlung der BGN. Interne Dokumente der Industrie deuten auf die langjährigen Kontakte hin, die zwischen beiden Seiten bestehen. So heißt es in einem Strategiepapier des Marlboro-Produzenten Philip Morris aus dem Jahr 1993: "Ziel: allgemeine Rauchverbote verhindern. Strategie: Studien auf den Weg bringen, die belegen, dass Maßnahmen im Hinblick auf ETS (Tabakrauch in der Umgebungsluft, Anm. d. Red.) nicht notwendig sind. Die Berufsgenossenschaften als Bündnispartner nutzen."

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten bietet sich als Bündnispartner der Tabaklobby besonders an, weil sie ein Eigeninteresse daran hat, das Passivrauchen als harmlos einzustufen. Andernfalls müsste sie als gesetzliche Unfallversicherung der Beschäftigten im Gastgewerbe womöglich für die Folgekosten beispielsweise von Lungenkrebs aufkommen.

Lungenkrebs als Folge des Passivrauchens eine Berufskrankheit

In Dänemark wurde Lungenkrebs als Folge des Passivrauchens bereits im Oktober 2005 als Berufskrankheit anerkannt; andere Staaten wollen nachziehen. Der BGN-Mann Grieshaber aber warnt eindringlich davor, "aus Volkskrankheiten Berufskrankheiten" zu machen.

Dadurch würde das Kausalitätsprinzip des Versicherungsrechts zerstört, demzufolge eine Krankheit eindeutig auf eine Ursache zurückgeführt werden muss. "Der Eindruck drängt sich auf, dass unter allen Umständen verhindert werden soll, dass die möglichen Schäden durch Passivrauchen als Berufserkrankung anerkannt werden", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, der Deutschen Krebsgesellschaft und des Deutschen Krebsforschungszentrums zum aktuellen BGN-Papier.

Dabei, glaubt man der BGN, wären die Folgekosten gar nicht besonders hoch. Denn die Zahl der Lungenkrebsfälle unter den Beschäftigten in der Gastronomie ist den Berechnungen der Berufsgenossenschaft zufolge erstaunlich gering. Bei einer Auswertung der Krankendaten von 173712 Köchen und 61827 Kellnern ist die BGN in fünf Jahren nur auf 33 Fälle von Lungenkrebs gestoßen. Dabei waren unter den Personen nicht nur Nichtraucher, sondern auch Raucher. Würde man das Ergebnis auf die deutsche Bevölkerung übertragen, käme man gerade mal auf 1640 Lungenkrebsfälle pro Jahr. Tatsächlich sterben jedes Jahr aber etwa 40000 Bundesbürger an Lungenkrebs.

Wer die Rechenexempel der BGN ernst nimmt, muss sich an dieser Stelle fragen, worin sich die Beschäftigten in der Gastronomie vom Rest der Bevölkerung unterscheiden. Ein Unterschied ist besonders auffällig. Während insgesamt nur jeder dritte Erwachsene in Deutschland zur Zigarette greift, liegt der Raucheranteil im Gastronomiegewerbe laut BGN bei 60 bis 80 Prozent. Daran gemessen ist die niedrige Zahl der Lungenkrebsfälle in der Branche noch verblüffender. Mit anderen Worten: Die Daten der Berufsgenossenschaft taugen dazu, den statistischen Nachweis zu führen, dass Rauchen vor Lungenkrebs schützt. Wendet man die Modellrechnungen der BGN auf ihre eigenen Daten an, könnte man auch sagen: Wenn alle Deutschen in der Gastronomie arbeiten würden, müsste sich die Zahl der jährlichen Todesfälle durch Lungenkrebs um 95 Prozent verringern.

Es fehlt noch eine Veröffentlichung

"Wenn die Krankendaten der BGN stimmen, sind sie eine Weltsensation", lästert Michael Pfeifer von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie. Er würde sich die Daten gern einmal genauer ansehen. "Schließlich lässt sich die Qualität der Daten erst dann wirklich beurteilen, wenn sie in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht wurden." Eine solche Veröffentlichung fehlt aber bis heute.

Das hat die BGN jedoch nicht davon abgehalten, ihre Warnungen vor der "Passivrauchhysterie" (Grieshaber) auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Auch die Kritik an dem Literaturbericht des Münchner Universitäts-Instituts wurde Anfang Juli per Internet in Umlauf gebracht. Dabei gibt es noch gar keine endgültige Fassung der kritisierten Münchner Studie. Es sei "bedauerlich, dass ein Zwischenbericht öffentlich kommentiert wird, obwohl der Endbericht noch nicht vorliegt", so der Auftraggeber der Studie, der Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherungen.

Das sieht man beim Netzwerk Rauchen ganz anders. "Herrlich", freut sich ein Mitglied dieses Raucher-Verbands über das BGN-Papier, "das ist eine öffentliche Hinrichtung. Und der Zeitpunkt der Veröffentlichung war doch sicherlich auch kein Zufall..." Offenbar hoffen die Gegner der Rauchverbote in der Gastronomie darauf, dass sich das Bundesverfassungsgericht von den Verlautbarungen der BGN beeindrucken lässt. Wenn am Mittwoch in Karlruhe das Urteil verkündet wird, wird sich zeigen, ob diese Hoffnung berechtigt war.

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