SZ-Serie: Politik und Wissenschaft (7):Wahrheiten und Mehrheiten

Sollen oder dürfen Wissenschaftler politische Entscheidungsprozesse beeinflussen? Beratung ist wichtig - doch die Politik kann kein Vollzugsorgan wissenschaftlicher Empfehlungen sein.

Norbert Lammert

Wie weit dürfen Ratschläge von Wissenschaftlern gehen? Dürfen speziell die Wissenschaftsakademien ethische Handlungsempfehlungen aussprechen? Oder muss sich die Wissenschaft auf ihre Kernkompetenz beschränken - die reine Empirie? Diese Frage haben hochrangige Wissenschaftler in den vergangenen Wochen in Gastbeiträgen für diese Zeitung unterschiedlich beantwortet. Zum Abschluss der Debatte schreibt Bundestagspräsident Norbert Lammert über den Beratungsbedarf der Politik. (Alle Beträge der Debatte finden Sie hier)

Lammert: Keine weiteren EU-Beitritte

Bundestagspräsident Norbert Lammert über den Beratungsbedarf der Politik.

(Foto: ddp)

Nicht alle parlamentarischen Beratungsgegenstände sind brisant, aber viele sind sowohl fachlich wie politisch komplex, manche haben eine ethische Dimension, die sich den üblichen Rollenzuweisungen und Gruppenbildungen entzieht. Beispiele dafür sind der globale Klimawandel oder die Datensicherheit im Internet, aktuell vor allem die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), ihre medizinischen Optionen und mögliche rechtliche Grenzen.

Ob überhaupt und unter welchen Bedingungen eine wissenschaftliche Beratung diesen politischen Entscheidungsprozess nicht nur begleiten, sondern beeinflussen kann und darf, ist umstritten. Auffällig ist, dass in der Wissenschaft selbst die Legitimation bestritten wird, ethisch relevante Fragen beantworten zu helfen, während ökonomische oder technologische Herausforderungen für offensichtlich geeignete Felder wissenschaftlicher Politikberatung gehalten werden.

Für fast alle in der Öffentlichkeit diskutierten Themen steht ein beachtliches Volumen einschlägiger Informationen zur Verfügung. Für die Abgeordneten gibt es fast immer genügend, gelegentlich sogar allzu viel, greifbare Expertise universitärer Forschungseinrichtungen, von Wissenschaftsakademien und anderer, auch privater Institute.

Und nicht zuletzt: Der Bundestag selbst leistet für die Abgeordneten unabhängige wissenschaftliche Beratung auf hohem Niveau, auch als Gegengewicht zum Fachwissen der Bundesregierung oder interessengeleiteter Beratung durch Lobbygruppen.

Die Wissenschaftlichen Dienste in der Verwaltung des Deutschen Bundestages sind eine eigene Unterabteilung mit zur Zeit elf Fachbereichen, in denen rund 60 Gutachter unterschiedlicher Disziplinen arbeiten.

Hier werden im Auftrag von Abgeordneten und Ausschüssen oder auch in eigener Initiative Analysen und Hintergrundinformationen zu politischen und parlamentarischen Themen erstellt - interdisziplinär und neutral. Und dies in einer Breite und Tiefe, die - jedenfalls was die Summe angeht - die Aufnahmefähigkeit eines einzelnen Abgeordneten übersteigen dürfte, was einmal mehr unterstreicht, warum es im Parlament auf Arbeitsteilung und fachliche Spezialisierung ankommt.

Die Abgeordneten können sich also nicht über einen Mangel an wissenschaftlicher Expertise beklagen, allenfalls darüber, dass das Wissen nicht immer in verständlicher und parlamentsgerechter Form aufbereitet wird. Allein die zwei verschiedenen Sprachwelten, in denen Politiker und Wissenschaftler leben, sorgen für beträchtliche Verständigungsschwierigkeiten.

Wie man diese Kluft durchaus erfolgreich überwinden kann, hat die Leopoldina, die nationale Akademie der Wissenschaften, mit ihrer Stellungnahme zur PID bewiesen, einem hochkomplexen Themenfeld - nicht nur wissenschaftlich und medizintechnisch, sondern auch verfassungs-, zivil- und strafrechtlich. Die Leopoldina hat zur PID nicht nur eine in Umfang und Diktion gut lesbare schriftliche Stellungnahme verfasst, sondern sie hat sie den Abgeordneten auch in einem überschaubaren Zeitrahmen (eine konzentrierte Stunde) durch die daran beteiligten Experten in verständlicher Weise erläutert.

Die anwesenden Parlamentarier werden diese Präsentation wie ich als knappe, aber präzise, informative Darlegung der Sachverhalte und die vorgetragenen Schlussfolgerungen als nachvollziehbar empfunden haben und damit tatsächlich hilfreich für die eigene Urteilsbildung.

Die von Peter Graf Kielmansegg gestellte Frage, "ob die Wissenschaft ein Mandat hat, ethische Urteile autoritativ zu verkünden" (SZ 04.02.11), beantwortet sich von selbst: Selbstverständlich hat die Wissenschaft ein solches Mandat nicht.

Ohnehin werden Abgeordnete von der wissenschaftlichen Politikberatung genau dies eben nicht erwarten: Entscheidungen. Wissenschaftliche Beratung im Parlament dient zwar der Entscheidungsfindung, aber Politik ist kein Vollzugsorgan wissenschaftlicher Empfehlungen. Bundespräsident Johannes Rau hat einmal gegenüber dem Wissenschaftsrat ausdrücklich betont: "Die Politik - nicht die Wissenschaft - muss entscheiden, was richtig und was falsch ist, was verantwortbar und was unverantwortlich ist."

Das ist - fast - richtig, mit der Einschränkung, dass Politik eben nicht darüber befinden kann, was richtig und was falsch ist, aus dem einfachen Grund, weil sie es nämlich auch nicht weiß. Deshalb organisiert Politik ein Verfahren, um festzulegen, was in einer Gesellschaft gelten soll. Das demokratisch ermittelte Ergebnis gilt, ist aber nicht unbedingt richtig.

Unumstrittene Empfehlungen gibt es in der Regel nicht

Dies wird am fortdauernden Streit um die gesetzlichen Regelungen für die Zulässigkeit von Eingriffen am Beginn und am Ende des menschlichen Lebens besonders deutlich. Die nicht nur mit Blick auf die Akademieempfehlung zur PID zweifellos gewichtige Frage des Philosophen Otfried Höffe, "welche Inkonsistenzen eine Rechtsordnung verträgt", beschäftigt keineswegs nur Juristen oder Moralphilosophen, sondern auch Politiker, wie die Debatte über Erlaubnis oder Verbot der PID auf dem CDU-Bundesparteitag im vergangenen November eindrucksvoll belegt hat.

Wissenschaftliche Empfehlungen können von der Politik meist nicht eins zu eins in gesetzliche Normen umgesetzt werden. Zum einen, weil es unumstrittene Empfehlungen in der Regel nicht gibt. Zum anderen unterliegt Politik Bedingungen und Einschränkungen im Handeln: Die Vermittelbarkeit und damit die Durchsetzbarkeit eines Anliegens oder einer Absicht sind für die Politik mindestens so entscheidungsleitend, wie sie für wissenschaftliche Erkenntnisse irrelevant sind. Politiker müssen sich um Kompromisse bemühen, die Wissenschaftler grundsätzlich vermeiden sollten.

Die klassische Frage der Wissenschaft (übrigens auch der Religion) ist die Frage nach der einen, der unangreifbaren Wahrheit. Die Aussichtslosigkeit einer abschließenden Beantwortung dieser Frage ist zugleich die Voraussetzung für Demokratie. Das zentrale Prinzip demokratischer Entscheidung, nämlich die Mehrheitsentscheidung, hat zur logischen Voraussetzung, dass es keinen Wahrheitsanspruch gibt.

Über Wahrheiten lässt sich nicht abstimmen. Wenn man sich einer Abstimmung unterwirft, hat die Rationalität dieses Verhaltens zur logischen Voraussetzung, für die eigene Position genauso wenig einen Wahrheitsanspruch reklamieren zu können wie die anderen Positionen, die ihr entgegengesetzt werden.

Es gehört zu den ebenso weit verbreiteten wie bedenklichen Verirrungen der politischen Kultur in Deutschland, dass sich Mehrheiten immer wieder gerne einreden, das Vorhandensein dieser Mehrheit sei gleichzeitig auch der Nachweis für die Richtigkeit der eigenen Position.

Das Gegenteil ist richtig!

Hätte man die Richtigkeit der eigenen Position nachweisen können, wäre die Abstimmung unnötig oder unsinnig gewesen. Wir haben es folglich eher mit der Transformation einer legitimen Position in politische Propaganda zu tun als mit unumstößlichen Einsichten.

Diese Einsicht in die Aussichtslosigkeit einer abschließenden Beantwortung der fundamentalen Frage nach der Wahrheit macht die ewige Suche nach Gewissheiten natürlich nicht obsolet, wohl aber den Anspruch auf Wahrheit als Legitimation für gesellschaftliches oder politisches Handeln.

Parlamente sind große Informationsverarbeitungsmaschinen, die aus einer Fülle vorhandener, oft erbetener und nicht selten aufgedrängter Hinweise, empirischer Daten, subjektiver Beurteilungen und handfester Interessen am Ende Entscheidungen produzieren, deren objektive Bedeutung darin besteht, dass sie gelten - auch wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit möglich und erlaubt sind. Deshalb haben sie nur Bestand, bis neue Mehrheiten anderes beschließen, wenn eben möglich nach sorgfältiger Prüfung aller verfügbaren Kenntnisse.

(Alle SZ-Beiträge zur Debatte finden Sie hier)

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