Patente auf Stammzellen:Fluch oder Fortschritt

Dürfen Produkte aus menschlichen Stammzellen patentiert werden? Forscher fordern Rechtssicherheit, Umweltschützer warnen vor einer Embryo-Industrie. Nun befasst sich das BGH mit der Frage.

Charlotte Frank

Es ist ein weitreichender Musterprozess, und schon bevor er beginnt, kämpfen die Kontrahenten mit scharfen Formulierungen: Es gehe darum, "einen Wegbereiter der weltweiten Embryo-Industrie aufzuhalten", erklärt die eine Seite. Der vermeintliche Wegbereiter wiederum erklärt, schlimmer als in seinem Fall könne "man geistiges Eigentum nicht mit Füßen treten".

Patente auf Stammzellen: Zur Stammzellengewinnung wird einem menschlichen Embryo eine einzelne Zelle entnommen. In Deutschland ist dies verboten.

Zur Stammzellengewinnung wird einem menschlichen Embryo eine einzelne Zelle entnommen. In Deutschland ist dies verboten.

(Foto: Foto: ap)

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) treffen an diesem Donnerstag alte Bekannte aufeinander: Der Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle und die Umweltschutzorganisation Greenpeace streiten um die Frage, ob Zellen, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden, patentiert werden dürfen.

1999 war Brüstle dies genehmigt worden. Seitdem hat er ein Patent auf die Gewinnung und Nutzung von Nervenzellen, die aus humanen Stammzellen erzeugt wurden. Damit hofft er, eines Tages Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Parkinson heilbar zu machen.

Handel mit Embryos

Greenpeace sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall - die Organisation befürchtet eine "Monopolisierung" des menschlichen Körpers. "Dass Herr Brüstle ein Recht auf Forschung hat, bestreiten wir nicht", sagt Christoph Then, Patentexperte bei Greenpeace; es müsse aber verhindert werden, dass Experimente mit menschlichen Stammzellen kommerzialisiert würden.

Schlimmstenfalls, malt Then aus, könnte sonst "jemand einen schwunghaften Handel mit Embryos in Afrika aufbauen, um in Deutschland sein Monopol zu bedienen".

Wenn auch weniger drastisch, so schloss sich das Bundespatentgericht 2006 doch der Greenpeace-Argumentation an: Zwar erklärte es Brüstles Patent nicht ganz für nichtig; es erteilte aber ein Verbot für den Fall, dass er mit Zellen arbeite, für die zuvor menschliche Embryonen vernichtet worden seien. Dieses Verbot gelte auch für aus dem Ausland eingeführte Stammzellen, stellten die Richter klar.

Dagegen legte Brüstle Berufung ein. Schließlich würde er selber keine Embryonen zerstören, sondern nur legal mit importierten Stammzellen arbeiten.

Forderung nach europaweiten Lösung

Tatsächlich ist es in Deutschland lediglich verboten, embryonale Stammzellen herzustellen. Die Einfuhr von Zellen aus dem Ausland aber ist unter Auflagen erlaubt: Forscher müssen nachweisen, dass diese nicht nach dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden und dass sie von Embryos stammen, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind und sonst im Klinikabfall gelandet wären. So soll verhindert werden, dass Embryonen zu Forschungszwecken produziert werden.

Deren Stammzellen sind für Forscher so interessant, weil sie sich in jeden Zelltyp des Körper verwandeln können. Man hofft, mit ihnen künftig eine Vielzahl von Krankheiten behandeln zu können. Doch die dazu nötigen Verfahren sind teuer. "Die können sich Universitäten nicht leisten, dazu braucht es Unternehmen", argumentiert Brüstle. "Aber kein Unternehmen wird eine teure Entwicklung aufgreifen, die es gegenüber Konkurrenten nicht patentrechtlich schützen kann."

Ihm zufolge wandern deshalb immer mehr Forscher ins Ausland ab, etwa nach Großbritannien, Schweden und in die USA. Dort werden Patente zu Stammzellen großzügig vergeben.

Zahlreiche Experten, etwa Joseph Straus vom Max Planck Institut für Geistiges Eigentum, legen deshalb große Hoffnung in die Entscheidung des BGH: "Ich wünsche, dass der Fall letztlich dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird", sagt Straus. Eine EU-weite Klarstellung sei überfällig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: