Dürfen Produkte aus menschlichen Stammzellen patentiert werden? Forscher fordern Rechtssicherheit, Umweltschützer warnen vor einer Embryo-Industrie. Nun befasst sich das BGH mit der Frage.
Es ist ein weitreichender Musterprozess, und schon bevor er beginnt, kämpfen die Kontrahenten mit scharfen Formulierungen: Es gehe darum, "einen Wegbereiter der weltweiten Embryo-Industrie aufzuhalten", erklärt die eine Seite. Der vermeintliche Wegbereiter wiederum erklärt, schlimmer als in seinem Fall könne "man geistiges Eigentum nicht mit Füßen treten".
Zur Stammzellengewinnung wird einem menschlichen Embryo eine einzelne Zelle entnommen. In Deutschland ist dies verboten. (© Foto: ap)
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Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) treffen an diesem Donnerstag alte Bekannte aufeinander: Der Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle und die Umweltschutzorganisation Greenpeace streiten um die Frage, ob Zellen, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden, patentiert werden dürfen.
1999 war Brüstle dies genehmigt worden. Seitdem hat er ein Patent auf die Gewinnung und Nutzung von Nervenzellen, die aus humanen Stammzellen erzeugt wurden. Damit hofft er, eines Tages Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Parkinson heilbar zu machen.
Handel mit Embryos
Greenpeace sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall - die Organisation befürchtet eine "Monopolisierung" des menschlichen Körpers. "Dass Herr Brüstle ein Recht auf Forschung hat, bestreiten wir nicht", sagt Christoph Then, Patentexperte bei Greenpeace; es müsse aber verhindert werden, dass Experimente mit menschlichen Stammzellen kommerzialisiert würden.
Schlimmstenfalls, malt Then aus, könnte sonst "jemand einen schwunghaften Handel mit Embryos in Afrika aufbauen, um in Deutschland sein Monopol zu bedienen".
Wenn auch weniger drastisch, so schloss sich das Bundespatentgericht 2006 doch der Greenpeace-Argumentation an: Zwar erklärte es Brüstles Patent nicht ganz für nichtig; es erteilte aber ein Verbot für den Fall, dass er mit Zellen arbeite, für die zuvor menschliche Embryonen vernichtet worden seien. Dieses Verbot gelte auch für aus dem Ausland eingeführte Stammzellen, stellten die Richter klar.
Dagegen legte Brüstle Berufung ein. Schließlich würde er selber keine Embryonen zerstören, sondern nur legal mit importierten Stammzellen arbeiten.
Forderung nach europaweiten Lösung
Tatsächlich ist es in Deutschland lediglich verboten, embryonale Stammzellen herzustellen. Die Einfuhr von Zellen aus dem Ausland aber ist unter Auflagen erlaubt: Forscher müssen nachweisen, dass diese nicht nach dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden und dass sie von Embryos stammen, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind und sonst im Klinikabfall gelandet wären. So soll verhindert werden, dass Embryonen zu Forschungszwecken produziert werden.
Deren Stammzellen sind für Forscher so interessant, weil sie sich in jeden Zelltyp des Körper verwandeln können. Man hofft, mit ihnen künftig eine Vielzahl von Krankheiten behandeln zu können. Doch die dazu nötigen Verfahren sind teuer. "Die können sich Universitäten nicht leisten, dazu braucht es Unternehmen", argumentiert Brüstle. "Aber kein Unternehmen wird eine teure Entwicklung aufgreifen, die es gegenüber Konkurrenten nicht patentrechtlich schützen kann."
Ihm zufolge wandern deshalb immer mehr Forscher ins Ausland ab, etwa nach Großbritannien, Schweden und in die USA. Dort werden Patente zu Stammzellen großzügig vergeben.
Zahlreiche Experten, etwa Joseph Straus vom Max Planck Institut für Geistiges Eigentum, legen deshalb große Hoffnung in die Entscheidung des BGH: "Ich wünsche, dass der Fall letztlich dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird", sagt Straus. Eine EU-weite Klarstellung sei überfällig.
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Demonstrationen in Hamburg
Diese Organisation ist mir bis ins Mark suspekt. Wenn man ein wenig in die Materie der Greenpeace Organisation geht, dann schaut die Welt plötzlich völlig anders aus.
Diese Gutmenschen haben stets einen erhobenen bewegten Zeigefinger und machen grundsätzlich Alles mies. Ich wünsche den obigen Kommentatoren von Greenpeace dass sie nie die Ergebnisse der Stammzellenforschung für ihre Gesundheit benötigen, denn dann würden sie wohl ziemlich blass aussehen.
"Nun befasst sich das BGH mit der Frage." Dieser Satz lässt schon keinen sachkundigen Artikel erwarten, und natürlich -- wie fast immer bei patentrechtlichen Themen -- liest man dann eine Menge Unsinn:
"es [das Bundespatentgericht] erteilte aber ein Verbot für den Fall, dass er mit Zellen arbeite, für die zuvor menschliche Embryonen vernichtet worden seien"
Das BPatG kann ein solches Verbot nicht aussprechen, genausowenig wie ein Patent dessen Inhaber gestattet, die patentierte Lehre auch auszuführen. Das einzige, was das BPatG in einem Nichtigkeitsverfahren tun kann, ist festzulegen, wie weit das Verbietungsrecht reichen darf, das der Patentinhaber gegenüber Dritten hat.
Patente sind nichts weiter, als die Erlaubnis, Dritten zu verbieten, das kommerziell zu nutzen, was patentiiert ist. Und lediglich darüber, wie "breit" dieses Verbietungsrecht formuliert ist, entscheidet das BPatG in einem Nichtigkeitsverfahren (bzw. der [nicht "das"] BGH im Nichtigkeitsberufungsverfahren).