Neonicotinoide:EU-Behörde bestätigt Gefahr bestimmter Insektizide für Bienen

Biene

Für Wild- und Honigbienen sind sogenannte Neonicotinoide eine Gefahr.

(Foto: dpa)
  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa hat drei Insektizide untersucht.
  • Diese sogenannten Neonicotinoide sind eine Gefahr für Wild- und Honigbienen.
  • Für die Substanzen hatte die EU-Kommission bereits ein Freilandverbot vorgeschlagen, die Staaten wollten aber den Efsa-Bericht abwarten.

Für Wild- und Honigbienen sind sogenannte Neonicotinoide, eine Gruppe hochwirksamer Insektizide, eine Gefahr. Das hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) in einem aktuellen Bericht erneut klargestellt.

Die Experten der Behörde mit Sitz im italienischen Parma werteten diverse wissenschaftliche Studien zu dem Thema aus. Im Fokus der Efsa-Untersuchung standen drei für Bienen giftige Insektizide. "Insgesamt wurde das Risiko für die drei bewerteten Bienentypen bestätigt", sagte der Leiter der Bereichs Pestizide der Efsa, José Tarazona. Untersucht wurde die Gefahr für Honig- sowie Wildbienen und Hummeln. Er erklärte auch, dass verschiedene Faktoren die Risikobewertung beeinflussen - etwa, auf welchem Weg die Bienen die Schadstoffe aufnehmen.

Die Efsa bestätigte damit eine frühere Einschätzung: 2013 kam eine erste Studie zu dem Ergebnis, dass Neonicotinoide - namentlich die Insektizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die etwa zur Behandlung von Saatgut verwendet werden - erhebliche Risiken für Honigbienenvölker darstellen. Aufgrund fehlender Daten konnte die Risikobewertung insbesondere für Wildbienen damals nicht abgeschlossen werden.

Bereits damals hatte die EU-Kommission ein Freilandverbot vorgeschlagen, die Staaten wollten aber für Diskussionen darüber den Efsa-Bericht abwarten. Auf Basis des neuen Berichts ist nun nach Angaben der Kommission geplant, dass die Mitgliedsstaaten am 22. März über den vorliegenden Vorschlag des Freilandverbots diskutieren. Ob es dann auch schon eine Entscheidung geben wird, ist aber unklar.

Greenpeace und die Umweltministerin fordern ein Freilandverbot

Die neuen Erkenntnisse würden nun der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten vorgelegt, "die über eventuelle Ergänzungen zu den gegenwärtigen Beschränkungen der Nutzung dieser Pestizide beraten werden", heißt es von der Efsa. Die Bundesregierung hatte angekündigt, für eine Neubewertung von Neonicotinoiden die Ergebnisse der Efsa abzuwarten.

Kritik an der Efsa-Untersuchung kommt von Bayer. Das Chemie- und Pharmaunternehmen teilt mit, man sei mit den Ergebnissen der Risikobewertung für die Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin grundsätzlich nicht einverstanden. Die Schlussfolgerungen stünden im Widerspruch zu anderen umfassenden wissenschaftlichen Beurteilungen zur Bienengesundheit.

Greenpeace fordert unterdessen die EU-Mitgliedsländer dazu auf, das vorgeschlagene Verbot zu unterstützen. Das sei ein erster Schritt, "um den katastrophalen Kollaps der Bienenpopulationen aufzuhalten", teilte die Umweltschutzorganisation in Brüssel mit. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz forderte ein Verbot - "und zwar sofort".

Auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat ihre Forderung nach einem Freilandverbot bekräftigt. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit habe bestätigt: "Neonicotinoide schaden Bienen und Hummeln", sagte die SPD-Politikerin. "Damit muss die Freilandanwendung dieser Stoffe nun verboten werden." Die EU-Mitgliedsstaaten sollten über ein Verbot bald abstimmen, die Bundesregierung müsse diesem dann zustimmen.

Da der Koalitionsvertrag ein Bekenntnis zum Bienenschutz enthalte, gehe sie davon aus, dass die Zustimmung des geschäftsführenden Agrarministers Christian Schmidt (CSU) auch für die künftige Regierung zähle. Nachfolgerin Schmidts soll Julia Klöckner (CDU) werden. "Neonicotinoide haben ihren Anteil am dramatischen Insektensterben. Weiteres Zögern wäre deshalb unverantwortlich", sagte Hendricks. Tatsächlich hatte Schmidt bereits im Dezember zugesagt, im Fall einer entsprechenden Bewertung der Behörde einem Verbot zuzustimmen.

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