Ärzte fordern eine öffentliche Diskussion darüber, bei welchen Patienten oder Leistungen gespart werden könnte.
Ein Arzt bewegt sich oft auf abgründigem Terrain. Auf schmalen Pfaden zwischen tiefen Kluften. Immer dann, wenn er im Krankenhaus oder in seiner Praxis einen Patienten behandelt, trifft er zugleich eine Entscheidung über Geld.
(© Foto: dpa)
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Manchmal geht es dabei nur um wenige Euro, doch häufig kosten Medikamente mehrere tausend Euro im Jahr. Eine Krebstherapie zum Beispiel addiert sich schnell auf 20.000 Euro, eine Transplantation leicht auf 100.000.
Und es gehört zu den Konsequenzen des laufenden Kosten-Streits im Gesundheitswesen, dass sich Mediziner zunehmend dem schleichenden Verdacht ausgesetzt sehen: Sie verweigerten bestimmten Patienten notwendige Leistungen, weil eine Behandlung zu teuer sei, und ließen einen Menschen im Extremfall sogar sterben.
"Dieses Misstrauen droht das Verhältnis von Arzt und Patient zu belasten", stellt der Internist Manfred Weber von der Universität Köln mit Sorge fest.
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin hat in dieser Woche auf ihrem Kongress in Wiesbaden die Flucht nach vorn angetreten: Statt Ärzte solchen Verdächtigungen auszusetzen, "brauchen wir eine breite Diskussion über Rationierung", sagt Weber, der auch Vorsitzender der Fachgesellschaft ist.
"Denn die Frage, wie knappe Ressourcen verteilt werden sollen, können Ärzte nicht alleine entscheiden."
Ob der Aufruf jedoch tatsächlich auf Resonanz stößt, ist fraglich. Keine Partei möchte mit dem Vorschlag identifiziert werden, bestimmten Patienten Leistungen vorzuenthalten. "In Deutschland ist die Diskussion besonders schwierig", sagt Christian Köck von der Universität Witten-Herdecke.
Erinnerungen an Nazi-Parolen von "unwertem Leben" etwa sorgten für Berührungsängste.
Tatsächlich sind Knappheit und Zuteilung aber längst handfeste Realität für jene 85 Prozent der Deutschen, die bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind.
Das deutsche Kassensystem ist eine Solidargemeinschaft; die Gesunden und Besserverdienenden tragen die Kosten der Kranken und Ärmeren mit. Doch diese Solidarität hat Grenzen. Das Sozialgesetz legt fest, dass die Kassen nur Leistungen bezahlen dürfen, die "hinreichend", "notwendig" und "wirtschaftlich" sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss, dem vor allem Ärzte und Vertreter der Krankenkassen angehören, entscheidet, was Kassenleistung wird.
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