Kuriose Fälle I:Gestatten, Doctrix

Auf dem Promotionszeugnis sind Mann und Frau gleich und bekommen auch den gleichen Titel - Doktor. Eine Tierärztin legte aber Wert auf den kleinen Unterschied und wollte sich lieber "Doctora" nennen.

Der Fall:

Eine Tierärztin beantragte nach ihrer Promotion, ihr den weiblichen Titel "Doctora medicinae veterinariae" ( Kurzform: Dr. a med. vet ) zu verleihen. Die Bezeichnung "Doktor" sei männlich. Auch nach der Umgangssprache könne man unter "Frau Doktor" eine Ärztin wie auch die Ehefrau des Arztes verstehen.

Der weiblichen Form des Doktorgrads "Doctora" stehe die lateinische Grammatik nicht entgegen, zumal es auch den Titel "Magistra" gebe. Es handle sich also um eine gebotene Analogie. Die Hochschule weigerte sich und vertrat die Auffassung, der Titel "Doktor" sei geschlechtsneutral.

Das Urteil:

Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage der Tierärztin ab. Zwar sei das lateinische Wort "Doktor" ein Masculinum. Der lateinischen Endsilbe "or" als Masculinum entspräche im Femininum die Endsilbe "-trix".

Das Wort "Doctora" sei in der lateinischen Sprache nicht vorhanden. Der Staat habe weder das Recht noch die Pflicht, die Regeln der "toten" lateinischen Sprache fortzuentwickeln. Die Bezeichnung "Doctrix" lehnte die Tierärztin wegen der Assoziation zu "Asterix und Obelix" aber als "unwürdig" ab.

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