Der Pharmakonzern Roche will Krankenhäusern künftig Geld erstatten, falls sein Krebsmedikament Avastin versagt. Das würde heißen: Wenn es dem Patienten schlecht ergeht, profitiert die Klinik. Als "Skandal" und "eindeutig gesetzeswidrig" beurteilen Kritiker das Geschäftsmodell mit einem Medikament, dessen Nutzen ohnehin als zweifelhaft gilt.
Wenn es dem Patienten gutgeht, freut sich sein Arzt. Von einem solchen Gleichklang der Interessen sollte jeder Kranke ausgehen können. Doch neue Pläne des Pharmakonzerns Roche sind geeignet, die gemeinsamen Ziele von Krebskranken und deren behandelnden Ärzten zu erschüttern und sogar einen Interessenkonflikt zu schüren: Wenn sich Krankenhäuser auf einen Vertragsentwurf des Konzerns einlassen, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, dann heißt es künftig: Wenn es dem Patienten schlecht ergeht, profitiert die Klinik.
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Die US-Arzneimittelaufsicht erwägt, die Zulassung des Roche-Medikaments Avastin für Bruskrebs zurückzuziehen. In dieser kritischen Situation unterbreitet der Konzern ein zweifelhaftes Angebot. (© dpa)
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Mit einem neuartigen "Pay for Performance"-Vertrag unterbreitet Roche derzeit deutschen Krankenhäusern folgendes Angebot: Die Kliniken sollen das Geld für Roches Krebsmedikament Bevacizumab (Handelsname Avastin) zurückerhalten, wenn es versagt und der Krebs weiterwuchert. Das Angebot gilt für die Erstbehandlung bei fortgeschrittenen Tumoren von Darm, Brust, Lunge oder Nieren; pro Monat kostet die Behandlung eines Patienten mit Avastin in Deutschland etwa 3300 Euro.
"Es ist ein echter Skandal", sagt Wolfgang Becker-Brüser vom Arznei-Telegramm, das sich in seiner aktuellen Ausgabe mit dem Thema befasst. "Die Regelung lädt geradezu dazu ein, auch Patienten mit Bevacizumab zu behandeln, bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass es ihnen nützt." Womöglich würden den Kranken deshalb sogar wirksamere Therapien vorenthalten. "Wir stehen zu dem Vertrag", entgegnet Roche-Sprecher Hans-Ulrich Jelitto. Er sei auch ein Beitrag, um Kosten im Gesundheitswesen zu sparen.
Die Frage ist nur, ob es nicht vor allem ein Beitrag ist, um das Medikament auf dem Markt zu halten. Denn sein Nutzen für Patienten gilt als zweifelhaft. Zwar scheinen Tumoren mit dieser Arznei nicht so schnell weiterzuwachsen, doch leben die Kranken kaum oder nicht länger als mit einer herkömmlichen Krebstherapie. Beim Brustkrebs gehen die Zweifel inzwischen so weit, dass die US-Arzneimittelaufsicht die Zulassung komplett zurückziehen will.
Konzern spricht von "Rechtsunsicherheit"
In dieser kritischen Situation macht Roche den Kliniken ein Angebot: Unterschreiben sie den Vertrag, werden ihnen Kosten erstattet, die ihnen nicht entstehen. Schließlich wird die Krebsbehandlung von den Kassen bezahlt. Roches Angebot sei daher nicht nur ethisch verwerflich, sondern auch rechtlich fragwürdig, sagt Becker-Brüser. Andreas Heeke von der AOK Nordwest hält es für "eindeutig gesetzeswidrig". Kliniken müssten ihnen gewährte Preisvorteile an die Kassen weiterreichen, so der Leiter des Geschäftsbereichs Pharmakologie.
An die rechtliche Seite hat auch Roche gedacht. Mit dem Vertrag bietet der Konzern den Kliniken ein Rechtsgutachten an, das eine "Rechtsunsicherheit" einräumt. Es sei aber "rechtlich überzeugend und legitim", wenn die Kliniken das Geld einstreichen. Eine Begründung: Sie erhielten Medikamenten-Entgelte von den Kassen nicht für tatsächlich entstandene Kosten, sondern dafür, dass sie die Arznei verabreichen. Und das täten sie ja in jedem Fall.
Bevacizumab jedenfalls hat sehr unangenehme Seiten. Bei jedem zweiten Krebspatienten löst die Arznei Erbrechen aus, drei von vier Behandelten erleiden Schwächezustände, und bei jedem fünften kommt es zu Magen-Darm-Blutungen, um nur einige Nebenwirkungen zu nennen. So mag Roche zwar Geld zurückgeben, wenn seine Arznei versagt; das Leid der Patienten aber nimmt niemand zurück.
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(SZ vom 24.10.2011/beu)
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Der Artikel strotzt nicht gerade vor fachlicher Expertise - wenn man mal nicht von absichtlicher Fehlinformation ausgeht:
Problem: Krankenkassen in Deutschland haben mit dem Kauf von Arzneimitteln direkt gar nichts zu tun. Alle Arzneimittel werden vom Hersteller ausschließlich an Großhändler, Apotheken oder Klinik-Apotheken abgegeben und von diesen auch bezahlt.
Arzneimittel, die in der Klinik bei stationärer Beandlung angewendet werden, können der Kasse im Grunde gar nicht belastet werden, da die Abrechnung in diesem Fall über sog. DRG Pauschalen passiert, in denen alle Kosten in einem Pauschalbetrag berechnet werden. Erfolg oder Mißerfolg einer Behandlung kann aber zwangsläufig nur durch einen behandelnden Arzt beurteilt werden. Die Erstattung der Arzneikosten kann also nur an die Klinik gehen, die dann diesen Vorteil in der Tat der Kasse weitergeben sollte.
Wird der Patient ambulant behandelt, wird der Kasse durch Klinik oder Apotheke das Arzneimittel in Rechnung gestellt. Aber auch hier kann der Hersteller die Erstattung nur an denjenigen zahlen, der auch vorher bezahlt hat. Die Weitergabe des Vorteils an die Kasse hätte dann eben auch über den Einkaufenden zu geschehen.
Es ist schlicht albern, einen solchen Risk Share Vertrag (der im Übrigen von Kassen vehement gefordert wird) so inkompetent zu zerreissen.
Avastin ist schließclich kein Teufelszeug, sondern hat in einigen Indikationen bewiesen, dass es äußerst wirksam ist und eine echte Innovation darstellt. Das gilt leider nicht bei allen Krebsarten und auch nicht bei Vorliegen bestimmter genetischer Tumorprofile. Der Preis ist ein anderes Thema, aber ein Risk Share Vertrag wäre schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.
Also SZ: Erst gehirn einschalten, dann Artikel schreiben.
Moment mal, wenn ich Krebspatient waere und mir nichts weiter hilft, die Kasse aber nicht zahlt weil das Risiko zu hoch ist, dann ist das die beste Loesung. Problem ist dass es ein Vertrag zwischen Pharmafirma und Krankenkasse sein sollte nicht mit korrumpierbaren Aerzten oder Krankenhauesern.
Ich lebe in England und hier wird haeufig ueber das Problem der begrenzent Mittel im Gesundheitswesen diskutiert. Es ist ein Wettbewerb der Medikamente in dem Preis gegen Wirksamkeit aufgewogen wird. Teure neue Medikamente, die manchmal nur in wenigen Faellen lebensverlaengernd sind, muessen gegen guenstigere Behandlungen ganz anderer Krankheiten mit besseren Erfolgsaussichten antreten. Das pay by performance System macht teure Behandlungen wettbewerbsfaehiger, dadurch stehen diese dann auch fuer den Kassenpatienten zur Verfuegung.
Das System sollte auf alle Medikamente ausgeweitet werden, das wuerde eine Menge Geld sparen.
Die Situation kann man so sehen dass Kosten - Nutzen in der Gesundheitsversorgung eine Rolle spielen. Es sind nicht unbegrenzt Gelder vorhanden., Krass formuliert, wenn wir 1000 Euro haben und die Wahl ist 10 Cholera Patienten mit Penicillin zu retten oder einen Patienten mit Krebs eventuell zu helfen ist wohl klar wo die Gelder ausgegeben werden.
Unter diesem Szenario macht eine Erstattung wie in dem Artikel beschrieben Sinn. Eine andere Frage ist welche Einrichtung das erstattete Geld bekommt.
Die eingehende Beratung der Patienten mit Besprechung der Alternativen setze ich mal voraus.
wenn das Mittel nicht so wirkt?
Wenn man solche Geschäftsmethoden bei einem Streitfall vor Gericht klären muss, sollte mir jemand erklären, wie das die Klinik überhaupt nachweisen will?
Jeder Streit müsste individuell verhandelt werden.
Diesbezüglich entstehen viele Kosten, die das Krankenhaus zu zahlen hat. Ob dieser Rechtsstreit sich überhaupt dann lohnt? Und da die Krankenversicherung zahlt....
Diesbezüglich kann ich der Aussage "Wenn es dem Patienten schlecht ergeht, profitiert die Klinik." nur zustimmen. Im übrigem würde ich noch weiter gehen. Ich würde es als "kriminel" bezeichnen.
Eduard Fuchs:"Sittengeschichte" (Band: Bürgerliches Zeitalter)
Aber davon möchte der allgemeine SZ-Leser bisher nichts wissen und fuchtelt mit seinem roten Däumling, der Bube.
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