Nach der Scheidung hindert eine Mutter ihren Ex-Mann am Umgang mit dem gemeinsamen Kind - obwohl der Vater das Recht dazu hat. Der Vater will deshalb keinen Unterhalt mehr zahlen. Bekommt er vor Gericht Recht?
Der Fall:
Mütterliche Fürsorge kann manchmal zu weit gehen. (© Foto: Reuters)
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Herr und Frau K. ließen sich nach mehreren Ehejahren 2004 scheiden. Nach der Scheidung verhinderte Frau K. ihrem Ex-Mann den Umgang mit dem gemeinsamen sechsjährigen Kind dauerhaft.
Selbst gerichtliche Entscheidungen zum Umgangsrecht des Vaters konnten sie nicht beeindrucken.
Sie schottete das Kind völlig ab - mit dem Hinweis, der Vater habe das gemeinsame Kind missbraucht, und es sei daher verhaltensgestört.
Daraufhin war der Vater nicht mehr bereit, Ehegattenunterhalt zu zahlen und klagte auf Verwirkung des Unterhalts.
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