Wie weit darf man bei der Beleidigung seines Vorgesetzten gehen? Eine Schimpftirade auf Türkisch zum Beispiel rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung. Ein Fall, ein Urteil, ein Expertentipp.
Der Fall:
Anzeige
Eine türkische Arbeitnehmerin war mit ihrem Vorgesetzen über ihren Urlaubsanspruch und einem Arztbesuch während ihrer Arbeitszeit in Streit geraten. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung geriet die Arbeitnehmerin in Rage und begann ihren Chef in ihrer Muttersprache zu beschimpfen.
Sie benutzte zahlreiche Kraftausdrücke. Zudem stellte sie lautstark die Eignung ihres Arbeitgebers als Führungskraft in Frage. Dieser wollte sich ein solches Verhalten nicht ein weiteres Mal gefallen lassen und kündigte der Mitarbeiterin schon am folgenden Tag fristlos.
Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken!
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 3 nächste Seite
Putin und Hollande streiten um Intervention in Syrien