Ein Mitarbeiter ließ seine Zeitkarte von einem Kollegen mitstempeln. Als der Betrieb dahinter kam, wurde er gekündigt - der Mitarbeiter klagte jedoch gegen seine Entlassung. Bekommt er vor Gericht Recht?
Der Fall:
Ein Mitarbeiter ließ seine Zeitkarte von einem Kollegen mitstempeln. (© Foto: ddp)
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In einem Betrieb, der die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter mit einer Stempeluhr festhält, fiel dem Arbeitgeber auf, dass die Stempeleintragungen des Mitarbeiters S. häufig mit denen eines anderen Kollegen übereinstimmten.
Bei einer Überwachung wurde festgestellt, dass dieser Kollege nicht nur die eigene, sondern auch die Karte von Herrn S. stempelte. Letzterer wurde angehört, leugnete aber ein Fehlverhalten vehement.
Der Arbeitgeber reagierte ohne vorherige Abmahnung mit einer fristlosen Kündigung.
Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken!
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