Ein Mitarbeiter ließ seine Zeitkarte von einem Kollegen mitstempeln. Als der Betrieb dahinter kam, wurde er gekündigt - der Mitarbeiter klagte jedoch gegen seine Entlassung. Bekommt er vor Gericht Recht?

Der Fall:

Stempeluhr, ddp

Ein Mitarbeiter ließ seine Zeitkarte von einem Kollegen mitstempeln. (© Foto: ddp)

Anzeige

In einem Betrieb, der die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter mit einer Stempeluhr festhält, fiel dem Arbeitgeber auf, dass die Stempeleintragungen des Mitarbeiters S. häufig mit denen eines anderen Kollegen übereinstimmten.

Bei einer Überwachung wurde festgestellt, dass dieser Kollege nicht nur die eigene, sondern auch die Karte von Herrn S. stempelte. Letzterer wurde angehört, leugnete aber ein Fehlverhalten vehement.

Der Arbeitgeber reagierte ohne vorherige Abmahnung mit einer fristlosen Kündigung.

Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken!

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 3 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt Mitstempeln lassen gilt nicht
  2. Mitstempeln lassen gilt nicht
  3. Mitstempeln lassen gilt nicht
Leser empfehlen