Ein Mitarbeiter wird fristlos gekündigt, weil er eine Kollegin geohrfeigt hatte. Er will das aber nicht akzeptieren. Kommt er vor dem Arbeitsgericht damit durch?
Der Fall:
Ein Bandarbeiter ohrfeigte eine Kollegin - daraufhin wurde er gekündigt. (© Foto: dpa)
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Ein Bandarbeiter in der Automobilindustrie hatte eine schwer behinderte Kollegin nach einer Auseinandersetzung in der Arbeit geohrfeigt. Die Frau beschwerte sich daraufhin beim Arbeitgeber über den Mann.
Aufgrund der Beschwerde kündigte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen der Tätlichkeit fristlos.
Als der Bandarbeiter beim Arbeitsgericht behauptete, er habe seine Kollegin nicht geschlagen, wurde ihm das Gegenteil zweifelsfrei nachgewiesen.
Dennoch legte er Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ein.
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