Der Tipp:

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Ein Unternehmen, das im Internet eine Plattform für Fremdversteigerungen betreibt, ist nicht verpflichtet, jedes Angebot vor der Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen.

Dies würde das komplette Geschäftsmodell in Frage stellen.

Hat ein Nutzer einer solchen Plattform allerdings einen "Identitätsklau" aufgespürt und meldet ihn unverzüglich, gerät der Betreiber in die Pflicht.

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(Rechtsanwalt Guido Kambli)