Was tun, wenn mehrere Verkäufer einer Internet-Auktionsplattform mit dem gleichen Namen auftreten?
Der Fall:
Der Auktionär teilte die Namensdoppelung mit - eine Unterlassungserklärung blieb aber aus. (© Foto: ddp)
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Ein Hobby-Auktionär war im Internet als Nutzer bei der Betreiberin einer Auktionsplattform registriert. Durch Zufall stellte er fest, dass weitere Teilnehmer unter dem gleichen Namen angemeldet waren und so fleißig Pullover verkauften.
Er sah darin eine Rechtsverletzung und forderte deshalb von der Betreiberin, Teilnehmer unter seinem Namen künftig nicht mehr zu registrieren.
Die Unternehmerin schloss die weiteren Teilnehmer, die unter dem Namen des Hobby-Auktionärs Handel trieben, zwar aus, verpflichtete sich aber nicht, weiteren derartigen "Identitätsklau" zu verhindern.
Dieser folgte prompt. Da sie bei der Unterlassungserklärung stur blieb, kam es zur Klage.
Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken!
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