Ein Mitarbeiter nutzte die Betriebszeitung, um seinem Ärger über seinen Vorgesetzten Luft zu machen. Doch dem Chef ging die Kritik zu weit. Er entließ den Kritiker wegen Beleidigung fristlos - und handelte sich eine Klage ein.

Der Fall:

Kündigungsschreiben

Achtung, der Chef liest mit! Beleidigende Kritik in der Betriebszeitung kommt nicht gut an. (© Foto: dpa)

Anzeige

Immer wieder hatte sich Herr K. über das Verhalten seines Chefs insgeheim aufgeregt.

Endlich fand er eine Gelegenheit, seinem Ärger Luft zu machen: In der Betriebszeitung behauptete Herr K. unter anderem, der Arbeitgeber mache "Jagd auf Kranke", schüchtere Mitarbeiter ein und verweigere ihnen das "demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung".

Der Arbeitgeber reagierte entrüstet: Beleidigung lautete sein Vorwurf - und bereitete ohne Umschweife die Kündigung vor.

Da Herr K. sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah, zog er vor Gericht.

Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 3 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt Chef beleidigt - Job in Gefahr
  2. Chef beleidigt - Job in Gefahr
  3. Chef beleidigt - Job in Gefahr
Leser empfehlen