Ein Mitarbeiter nutzte die Betriebszeitung, um seinem Ärger über seinen Vorgesetzten Luft zu machen. Doch dem Chef ging die Kritik zu weit. Er entließ den Kritiker wegen Beleidigung fristlos - und handelte sich eine Klage ein.
Der Fall:
Achtung, der Chef liest mit! Beleidigende Kritik in der Betriebszeitung kommt nicht gut an. (© Foto: dpa)
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Immer wieder hatte sich Herr K. über das Verhalten seines Chefs insgeheim aufgeregt.
Endlich fand er eine Gelegenheit, seinem Ärger Luft zu machen: In der Betriebszeitung behauptete Herr K. unter anderem, der Arbeitgeber mache "Jagd auf Kranke", schüchtere Mitarbeiter ein und verweigere ihnen das "demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung".
Der Arbeitgeber reagierte entrüstet: Beleidigung lautete sein Vorwurf - und bereitete ohne Umschweife die Kündigung vor.
Da Herr K. sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah, zog er vor Gericht.
Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken
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