Hanf als Medizin:USA erlauben Kranken Marihuana-Konsum

Kranke, die zur Linderung von Symptomen Cannabis konsumieren, operieren oft in einer rechtlichen Grauzone. Die US-Regierung beendet nun diese Unsicherheit.

Cannabis kann bei manchen Krankheiten Symptome besser lindern als andere Arzneien. Es hilft gegen Appetitlosigkeit und Abmagerung bei Aids-Kranken, gegen spastische Krämpfe und Multiple Sklerose. Auch Menschen mit chronischen Schmerzen kann der Wirkstoff helfen. Vielversprechend scheint zudem der Einsatz von Hanfwirkstoffen bei chronischen Darmentzündungen zu sein.

Hanf als Medizin: Heilsame Pflanze: Bei manchen Krankheiten kann der Cannabis-Wirkstoff Symptome lindern.

Heilsame Pflanze: Bei manchen Krankheiten kann der Cannabis-Wirkstoff Symptome lindern.

(Foto: Foto: AP)

Trotzdem ist der Konsum - auch im Einsatz gegen Krankheiten - meist illegal. Die amerikanische Regierung beendet nun die rechtliche Unsicherheit beim Cannabis-Konsum aus medizinischen Gründen. In den US-Bundesstaaten, wo dies erlaubt ist, soll es künftig keine Strafverfolgung nach Bundesrecht mehr geben, wie aus dem Justizministerium in Washington verlautete.

Damit müssen Cannabis-Konsumenten nicht länger mit einer Verhaftung aufgrund von Bundesgesetzen rechnen, solange sie die Voraussetzung für die Zulassung aus gesundheitlichen Gründen erfüllen.

Solche Regelungen gibt es bislang in 14 der 50 US-Staaten, darunter Kalifornien, Oregon oder Washington. Vor allem in Kalifornien bieten inzwischen Firmen Angebote für Marihuana-Konsumenten an, die einen ärztlichen Dispens vorzeigen können.

Die Regierung des ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush hatte diese einzelstaatlichen Gesetze nicht anerkannt und die Verhaftung aller Cannabis-Konsumenten nach Bundesrecht verlangt. Jetzt will das Justizministerium an diesem Montag Richtlinien an die Staatsanwälte in den 14 US-Staaten schicken, wie sie sich in solchen Fällen verhalten sollen.

Dazu gehört auch die Aufforderung, in denjenigen Fällen auf eine Strafverfolgung zu verzichten, in denen es eine einzelstaatliche Rechtsgrundlage für das Rauchen von Marihuana gibt. Dies soll ausdrücklich nicht gelten, wenn das Rauschgift an Minderjährige verkauft wird oder wenn es beim Kauf von Marihuana zu Geldwäsche oder zu Verstößen gegen Waffengesetze kommt.

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