Haftpflicht Kickboard-Karambolage
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Eigentlich haften Kinder unter zehn Jahren nicht für von ihnen verursachte Unfälle im Straßenverkehr. Zu nah an parkenden Autos sollten sie jedoch nicht spielen ...
Der Fall:
"Wer ist schneller?" - Ein Kinderspaß mit manchmal rechtlichen Folgen.
(Foto: Foto: dpa)Kinder liefern sich gern Wettkämpfe, um sich und ihre Fähigkeiten zu testen. Unter dem Motto "wer ist schneller?" veranstalteten ein Neunjähriger und sein Bruder auf öffentlicher Straße ein Wettrennen auf ihren Kickboards.
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Aus Unachtsamkeit stürzte einer der Jungen. Sein Spielgerät prallte gegen ein ordnungsgemäß am rechten Straßenrand geparktes Auto und beschädigte es. Der Halter verklagte den Jungen auf Schadensersatz und dessen Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
In erster Instanz wies das Amtsgericht die Klage ab. Begründung: Seit Neuregelung des Schadensersatzrechts haften Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahres nicht für Schäden, die sie im Verkehr anrichten. Der Halter ging in Berufung.