Der selbsternannte Medizin-Experte Hademar Bankhofer hat über Jahre verdeckt die Produkte der Klosterfrau-Gruppe angepriesen. Eine klare Verbrauchertäuschung, sagen Kritiker.
Das Jahr läuft gut für Hademar Bankhofer. Er veröffentlichte zwei neue Gesundheitsbücher. Ein Infrarotkabinen-Hersteller benannte Geräte nach ihm. In seinem Lieblingskurort Bad Füssingen eröffnete das "Internationale Bankhofer Zentrum". Die dunklen Wolken des Sommers 2008 haben sich verzogen.
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Die Gesundheitstipps von Hademar Bankhofer weisen vielfach auf die Produkte eines Konzerns: der Klosterfrau-Gruppe. (© Screenshot: www.bankhofer-gesundheitstipps.de)
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Den Verdacht, er habe Schleichwerbung für die Kölner Klosterfrau Healthcaregroup im ARD-Morgenmagazin gemacht, konnte eine Untersuchung des Senders nicht bestätigen. Zusammenarbeiten will der WDR trotzdem nicht mehr mit ihm.
Wegen eines Beratervertrages mit Klosterfrau bestünden erhebliche Interessenkonflikte. Bankhofer hat das Ganze als eine von Medizinjournalisten, Wissenschaftlern und Pharmafirmen "über drei Jahre vorbereitete Intrige" abgehakt.
Doch selbst wenn Bankhofer keine Schleichwerbung in der ARD betrieben hat, an anderer Stelle bewies der Österreicher eine ausgeprägte Vorliebe für Klosterfrau-Produkte, ohne dass seine Interessenkonflikte erkennbar waren: In der Fernsehzeitschrift rtv erschien von 2006 bis Sommer 2008 seine Gesundheitskolumne mit der wohl größten Reichweite in Deutschland.
Das Magazin liegt laut dem Deutschen Supplement Verlag in Nürnberg mehr als 200 Tageszeitungen bei, und ist "mit über 14 Millionen Lesern und 9,5 Millionen Exemplaren Deutschlands Nr. 1 in Reichweite und Auflage in der Programmpresse".
Präzise Tipps
Einmal im Monat gab der silberhaarige Professor ehrenhalber, der nie Medizin studiert hat, dort Tipps gegen Gelenkbeschwerden, Vergesslichkeit, Stress oder Heuschnupfen. Bankhofer nennt keine Produktnamen, die Beiträge waren nicht mit dem Wort Anzeige als Werbung gekennzeichnet. Doch in den 16 Artikeln führt er seine Leser zu Klosterfrau-Produkten.
In elf Artikeln sind die Tipps so präzise, dass man mit dem Zeitschriftenausschnitt in der Apotheke nur ein Mittel der Kölner Firma erhalten kann. Oder die Leser sind zumindest sensibilisiert für eine der zahlreichen Anzeigen in den rtv-Heften, in denen Klosterfrau die Wirkstoffe bewirbt, die Bankhofer in seinem Artikel empfohlen hatte.
In zwei Artikeln preist Bankhofer Klostermelisse an, dessen Name Klosterfrau als Wortmarke hat schützen lassen, und die im Sommer 2008 Anlass für den ARD-Schleichwerbefall war. In Heft 26 im Juni 2008 schreibt er: "Eine neue Studie zeigt, dass die Klostermelisse bei einer Sommergrippe schnell wirkt." Die Masche, bei der ein exklusives Merkmal zielsicher zu einem Klosterfrau-Produkt führt, betreibt Bankhofer auch mit anderen Produkten der Firma.
Beispiel Leberprobleme. Helfen könne, so Bankhofer, ein "besonders wirkstoffreicher" Extrakt der Königs-Artischocke. Königs-Artischocke ist ebenfalls Teil einer eingetragenen Wortmarke, diesmal der Schweizer Firma Divapharma in Chur, einem Mitglied der Klosterfrau Healthcare Group.
Laut Arzneimittelverzeichnis Rote Liste gibt es zwar 20 Präparate zum Stichwort Artischocke. Aber nur eines wird mit dem Begriff Königs-Artischocke beworben: Hepar-SL forte im Vertrieb von Klosterfrau.
Die Masche funktioniert auch ohne Markennamen. Im Mai 2007 empfiehlt Bankhofer Chininsulfat gegen nächtliche Muskelkrämpfe, im April 2008 gegen unruhige Beine. Einziges Mittel mit dem Wirkstoff gegen Muskelkrämpfe ist laut Roter Liste Limptar N, Vertrieb Klosterfrau.
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Traurig....der alte Mann aus Wien hat es wohl nicht verwunden, das seine Mauscheleien aufgefallen sind, anders kann man sich diesen Ausfall nicht erklären.....siehe Artikel "das müssen Sie hören"...
http://www.gesundheitswelten.com/presse.asp
Im Grunde ist es völlig unerheblich, ob Hademar Bankhofer Geld bekommen hat oder nicht.
Denn ein neues EuGH-Urteil regelt, dass Journalisten sich schon allein dadurch strafbar machen, indem sie einseitig über ein bestimmtes Medikament berichten.
Das Urteil (AZ.: c-421/07) ist erst wenige Wochen alt und fasst speziell bei Berichten über Medikamente die Schleichwerbung deutlich enger als bisher.
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&jurcdj=jurcdj&numaff=c-421/07&nomusuel=&docnodecision=docnodecision&allco
Dieses Urteil könnte auch für Herrn Bankhofer problematisch werden. Denn er hat als Journalist und Experte mehrfach einseitig berichtet.
Besonders auffällig:
Seine wiederholten Auftritte als Experte in Radiobeiträgen, die Klosterfrau bei einer Agentur in Auftrag gegeben hatte - also Beiträge, die zweifeslfrei werbeorientiert waren und eben NICHT unabhängig journalistisch.
Das wird aus den Mansukripten und Hörbeispielen dieser Beiträge deutlich:
http://www.fair-radio.net/Artikel/91/
»Er selbst darf sich hierzulande Professor nennen, aber muss die Bezeichnung "h.c." und die den Titel verleihende Universität hinzufügen.«
Zumindest für seine Buchtitel scheint das aber nicht zu gelten.
Beispiele:
»Professor Hademar Bankhofers Großes Gesundheitsbuch für das ganze Jahr«
(Bassermann-Verlag)
»Der kleine Bankhofer: Professor Bankhofers Gesundheitstipps für alle Lebenslagen«
(Südwest-Verlag)
usw. (einfach mal bei Amazon schauen, da gibts haufenweise Bücher vom »Professor«)
Die meisten werden, wenn ich das richtig verstehe, von deutschen Verlagen herausgegeben.
Er selbst darf sich hierzulande Professor nennen, aber muss die Bezeichnung "h.c." und die den Titel verleihende Universität hinzufügen. So verlangt es z.B. das Bayerische Hochschulgesezt. Etwas anderes ist es, wenn ihn andere devot mit "Herr Professor Bankhofer" anreden.
.... http://lanu.blogger.de/stories/1221801/
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