Gesetz zur PID:Der Bundestag hat entschieden - an der Gesellschaft vorbei

Der Bundestag hat nach einer emotionalen Debatte dem Gesetzentwurf für eine begrenzte Zulassung der PID zugestimmt. Das ist eine gute Nachricht für die betroffenen Paare. Doch mit ihren Standpunkten sind die Abgeordneten weit hinter die Position zurückgefallen, die die Gesellschaft schon im Rahmen der Abtreibungsdebatte gefunden hatte.

Markus C. Schulte von Drach

Wer hätte gedacht, dass so lange nach dem Streit um den Abtreibungs-Paragraphen 218 noch einmal eine solche Debatte stattfinden würde? Damals hatte die Gesellschaft über Schwangerschaftsabbrüche diskutiert, also die Abtreibung von Embryonen, die sich bereits im Mutterleib befinden und entwickeln. Heute steht es Frauen frei, eine Schwangerschaft früh zu beenden, vorausgesetzt, sie haben an einer Beratung teilgenommen. Inzwischen verurteilt auch kaum noch jemand den Einsatz von Verhütungsmitteln wie der Spirale.

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Ein fünf Tage alter Embryo (rechts von dem roten Markierungsstrich). Die PID wird vorgenommen, bevor ein solcher Embryo in die Gebärmutter der Mutter eingesetzt wird. In Ausnahmefällen soll die PID in Deutschland zugelassen werden.

(Foto: dpa)

Die Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik, die in der Debatte im Bundestag heute ihren vorläufigen Abschluss gefunden hat, hinterlässt den Eindruck, als ob die Mehrheit der Abgeordneten noch nicht in dieser gesellschaftlichen Realität angekommen ist. Sie wiederholen nicht nur die Argumente der früheren Diskussion. Sie ignorieren auch, dass es jetzt nicht einmal mehr um Ungeborene im Mutterleib geht, sondern um ein früheres embryonales Stadium von künstlich gezeugten Embryonen außerhalb der Gebärmutter.

Im Rahmen der PID werden diese auf genetische Krankheiten oder Chromosomenstörungen untersucht - und gegebenenfalls gar nicht erst in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt. Dann kommt es gewissermaßen zu einer Abtreibung VOR einer Schwangerschaft - einer Schwangerschaft, an deren Ende mit hoher Wahrscheinlich eine Fehlgeburt oder ein krankes oder sogar lebensunfähiges Kind stehen würde.

Doch bereits eine befruchtete Eizelle verfüge über Menschwürde, argumentieren die PID-Gegner nun. Eine Aussonderung von erbkranken Embryonen sei eine Entscheidung über lebenswertes und -unwertes Leben, und gerade manche Behinderte und Menschen, die für diese eintreten, betrachten die PID als Demütigung und als möglichen Wendepunkt hin zu einer inhumanen Gesellschaft.

Klar ist: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und niemandem steht es zu, zu entscheiden, ob das Leben eines Menschen wert ist, gelebt zu werden oder nicht.

Diese Grundsätze dürfen nicht zur Debatte gestellt werden.

Tatsächlich standen sie auch gar nicht zur Debatte - obwohl man während der Diskussionen um die PID den Eindruck gewinnen konnte, es wäre so. Es geht nicht um Menschen, sondern um embryonale Zellhaufen vor der Einnistung in die Gebärmutter. Und es geht nicht um ein Urteil über den Wert oder Unwert von Leben.

Deshalb werden alle drei Gesetzentwürfe, über die der Bundestag jetzt abgestimmt hat, der Sache nicht gerecht. Das gilt auch für den von den meisten Abgeordneten angenommenen Entwurf. Dieser will die PID verbieten und nur Ausnahmefälle zulassen, etwa bei schwerwiegenden Erbkrankheiten oder einem hohen Risiko von Fehl- und Totgeburten. Auch er kommt den Bedenken der PID-Gegner viel zu weit entgegen.

Diejenigen, die bereits der befruchteten Eizelle eine Menschenwürde zusprechen, argumentieren in der Regel religiös. Es steht jedem frei, sich dieser Überzeugung anzuschließen.

Viele Menschen tun das jedoch nicht - insbesondere von Philosophen, Juristen und Naturwissenschaftlern kommt heftiger Widerspruch. Die Entscheidung betrifft keinen leidensfähigen Menschen mit Selbstbewusstsein, dessen Würde angetastet werden kann. Sie betrifft eine befruchtete Eizelle, die sich erst wenige Male geteilt hat und noch nicht im Mutterleib befindet. Und in einem säkularen Staat wie Deutschland darf eine gesetzliche Regelung nicht mit religiösen Argumenten begründet werden.

Es geht nicht um die Frage nach lebensunwertem Leben

Die Betroffenheit von Behinderten ist verständlich. Doch die Entscheidung von Eltern, kein behindertes Kind haben zu wollen, ist deren ganz persönliche Angelegenheit. Und es geht ihnen dabei nicht um ein Urteil darüber, ob das Leben eines Behinderten wert ist, gelebt zu werden oder gar dass ein Behinderter besser tot wäre. Es geht ihnen um die Wahl zwischen einem kranken und einem gesunden Kind. Und es wäre völlig unverhältnismäßig, dass Paare aus Rücksicht auf Behinderte dazu gezwungen würden, auf Nachwuchs zu verzichten oder genetisch belastete Kinder zu bekommen. Stattdessen sollte sich die Politik dafür einsetzen, die Diskriminierung Behinderter in Deutschland ernsthaft zu bekämpfen.

Im Prinzip ermöglichen die in dem jetzt angenommenen Gesetzentwurf festgehaltenen Ausnahmen die Anwendung der PID für die wenigen betroffenen Paare. Das ist gut. Besser aber wäre es gewesen, die PID grundsätzlich zu erlauben. Das würde auch ihrer Bedeutung gerecht.

Nur wenige hundert Paare setzen in Deutschland jährlich unter großem Leidensdruck ihrer Hoffnungen in die Methode. Mit zunehmenden technischen Möglichkeiten könnte die PID natürlich für mehr Menschen interessant werden - und dann sollten Gesetze verhindern, dass zum Beispiel auf körperliche Eigenschaften selektiert wird, die definitiv nichts mit Krankheiten zu tun haben.

Mit einer Zulassung der PID würde den betroffenen Paaren vor allem nicht das Gefühl vermittelt, sich ethisch fragwürdig zu verhalten. Genau das aber haben ihnen viele Politiker und Kirchenvertreter leider nun allzu deutlich signalisiert.

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