Crispr-Technik:Streit um "Genschere"-Patent eskaliert

Zwei US-Universitäten streiten darum, wer an der neuen Wunderwaffe der Gentechnik verdienen darf. Es geht um Milliarden.

Von Hanno Charisius

Seit Monaten streiten sich Anwälte zweier amerikanischer Elite-Universitäten darum, wem das Patent für ein neues Werkzeug der Gentechnik zusteht. Das Crispr-Cas 9 genannte Verfahren macht Eingriffe ins Erbgut jeglicher Lebewesen sehr viel einfacher als herkömmliche Methoden. Marktbeobachter schätzen den Wert dieser Entdeckung auf mehrere Milliarden Euro.

Seit der ersten Beschreibung im Jahr 2012 sind bereits Hunderte Millionen Euro Risikokapital in Unternehmen geflossen, die Crispr nutzen wollen. Weil sich die streitenden Parteien, die University of California in Berkeley an der Westküste der USA und das Broad-Institut in Cambridge an der Ostküste, nicht einigen konnten, soll jetzt das US Patent and Trademark Office (PTO) den Streit schlichten.

Die Patentprüfer sollen in dem Verfahren herausfinden, wer die Methode tatsächlich erfunden hat. Eigentlich ist Crispr-Cas 9 ein molekulares Verteidigungssystem, mit dem sich Bakterien gegen Feinde schützen. 2012 konnte eine Forschergruppe aus Berkeley um die Biologinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier die daran beteiligten Biomoleküle erstmals für gentechnische Zwecke nutzen. Im März 2013 reichten die beiden eine Patentanmeldung ein. Bis dahin hatten jedoch auch andere Gruppen angefangen, das Verfahren zu nutzen, und zeigten, dass man damit auch das Erbgut von menschlichen Zellen verändern kann. Damit schien das Tor zu einer neuen Gentherapie geöffnet, und im Oktober 2013 reichte der Biologe Feng Zhang vom Broad-Institut ein Patent für diese Anwendung ein.

Forscher können die Methode weiterhin als Werkzeug nutzen, doch Unternehmen mit kommerziellen Interessen an dem Verfahren werden Lizenzgebühren an die Erfinder oder vielmehr deren Universitäten abführen müssen. Denn die tragen den Streit aus, die Forscher selbst sind daran kaum beteiligt. Sie werden dennoch als Zeugen aussagen und ihre Laborbücher vorlegen müssen, bis das PTO zu einer Entscheidung gekommen ist.

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