Genanalyse

Verlockend und beängstigend zugleich: Gentests können gesundheitliche Risiken, zurückliegende Fehltritte und zukünftige Schicksale enthüllen. Bin ich der Vater meines Kindes? Wie krank ist mein Arbeitnehmer? Ist unser Ungeborenes gesund? Sieben Jahre lang hat der Bundestag um Regelungen gerungen, die einerseits Menschen ein Recht auf Wissen einräumen, andererseits aber allzu großer Neugierde und Missbrauch Grenzen setzen sollen. Herausgekommen ist das ab 1. Februar 2010 geltende Gendiagnostikgesetz. Hier die wichtigsten Punkte der Neuregelung:

Grundprinzip des neuen Gesetzes ist die Selbstbestimmung des Betroffenen. Sie umfasst ausdrücklich auch ein Recht auf Nichtwissen. Wer nicht erfahren will, ob er beispielsweise ein Brustkrebs-Gen trägt, braucht niemandem eine Genprobe zur Verfügung zu stellen. Gentests dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene schriftlich zugestimmt hat. Vor der Zustimmung zu medizinischen Tests ist eine Beratung Pflicht. Ausschließlich Ärzte dürfen anschließend die Untersuchung vornehmen.

Ist ein Betroffener aufgrund von Alter oder Krankheit nicht zur Einwilligung in der Lage, dürfen seine gesetzlichen Vertreter diese Zustimmung erteilen, sofern die Untersuchung einen medizinischen Nutzen hat und dem Untersuchten keinen Schaden zufügt.

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1. Februar 2010, 12:06 2010-02-01 12:06:00  ©