Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Bundestag ein neues Gendiagnostik-gesetz verabschiedet. Gentests am Menschen werden eingeschränkt.

Der Bundestag hat am Freitag das von der großen Koalition vorgelegte Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Damit sollen genetische Untersuchungen bei Menschen eingeschränkt und klar geregelt werden.

Gendiagnostik, dpa

Um die Details des neuen Gendiagnostikgesetzes hatte die Politik lange gerungen. (© Foto: dpa)

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Heimliche Vaterschaftstests werden demanch verboten und mit bis zu 5000 Euro bestraft. Babys können vor der Geburt zwar aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht, weil Eltern Aufschluss über Geschlecht, Eigenschaften oder Krankheiten haben wollen, die im Erwachsenenalter auftreten könnten.

Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen verlangen. Ausnahmen gibt es jedoch in beiden Fällen. Routineuntersuchungen zum Schutz der Beschäftigten etwa in der chemischen Industrie sind demnach zulässig. Versicherungen müssen bei Versicherungssummen ab 300.000 Euro über bereits durchgeführte genetische Untersuchungen informiert werden, die Hinweise auf Risiken geben. Grundsätzlich dürfen Gentests aber nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden.

Um die Details des Gesetzes war zwischen Union und SPD monatelang gerungen worden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte in der Debatte des Bundestages, mit dem neuen Gendiagnostikgesetz werde nach zehnjähriger Diskussion endlich eine Gesetzeslücke im Umgang mit genetischen Daten geschlossen. Die lange Vorgeschichte dieses Gesetzes dokumentiere auch die Schwierigkeit der Materie. Ein Ziel des Gendiagnostikgesetzes sei es, zu "verhindern, dass diese sensiblen Daten missbraucht oder Menschen aufgrund ihrer genetischen Eigenschaften diskriminiert werden".

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), betonte angesichts der Bandbreite der möglichen Untersuchungen und Erkenntnisse die ´"große Verantwortung - medizinisch und ethisch". Zum Schutz der Patienten sehe das Gesetz unter anderem für Gentests aus medizinischen Gründen einen Arztvorbehalt vor und verankere Aufklärung und Beratung.

"Regierung ist vor der Versicherungsbranche eingeknickt"

Kritik an dem Gesetz kam aus der Opposition. Grüne, FDP und Linke bemängelten vor allem die Ausnahmen für Versicherungsunternehmen und Arbeitgeber. Die Bundesregierung sei vor der Versicherungsbranche "eingeknickt", sagte Grünen-Gesundheitspolitikerin Priska Hinz. Sie kritisierte zudem das Fehlen gesetzlicher Regelungen für die Forschung mithilfe genetischer Daten.

Zudem monierten die Oppositionsparteien, dass in Deutschland lebende Ausländer, die ihre Familie nachholen wollten, künftig mit einem Gentest die Verwandtschaft zu ihren Angehörigen beweisen müssten. Zwar solle dies nur greifen, wenn keine oder nur unzuverlässige Papiere vorlägen, sagte Linken-Gesundheitspolitiker Frank Spieth. Aber ob das der Fall sei, prüfe die Ausländerbehörde. "Ein angeblich freiwilliger Test wird dann sehr schnell zum Regelfall," sagte Spieth.

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(dpa/Reuters/AFP/beu)