Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Bundestag ein neues Gendiagnostik-gesetz verabschiedet. Gentests am Menschen werden eingeschränkt.
Der Bundestag hat am Freitag das von der großen Koalition vorgelegte Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Damit sollen genetische Untersuchungen bei Menschen eingeschränkt und klar geregelt werden.
Um die Details des neuen Gendiagnostikgesetzes hatte die Politik lange gerungen. (© Foto: dpa)
Anzeige
Heimliche Vaterschaftstests werden demanch verboten und mit bis zu 5000 Euro bestraft. Babys können vor der Geburt zwar aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht, weil Eltern Aufschluss über Geschlecht, Eigenschaften oder Krankheiten haben wollen, die im Erwachsenenalter auftreten könnten.
Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen verlangen. Ausnahmen gibt es jedoch in beiden Fällen. Routineuntersuchungen zum Schutz der Beschäftigten etwa in der chemischen Industrie sind demnach zulässig. Versicherungen müssen bei Versicherungssummen ab 300.000 Euro über bereits durchgeführte genetische Untersuchungen informiert werden, die Hinweise auf Risiken geben. Grundsätzlich dürfen Gentests aber nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden.
Um die Details des Gesetzes war zwischen Union und SPD monatelang gerungen worden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte in der Debatte des Bundestages, mit dem neuen Gendiagnostikgesetz werde nach zehnjähriger Diskussion endlich eine Gesetzeslücke im Umgang mit genetischen Daten geschlossen. Die lange Vorgeschichte dieses Gesetzes dokumentiere auch die Schwierigkeit der Materie. Ein Ziel des Gendiagnostikgesetzes sei es, zu "verhindern, dass diese sensiblen Daten missbraucht oder Menschen aufgrund ihrer genetischen Eigenschaften diskriminiert werden".
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), betonte angesichts der Bandbreite der möglichen Untersuchungen und Erkenntnisse die ´"große Verantwortung - medizinisch und ethisch". Zum Schutz der Patienten sehe das Gesetz unter anderem für Gentests aus medizinischen Gründen einen Arztvorbehalt vor und verankere Aufklärung und Beratung.
"Regierung ist vor der Versicherungsbranche eingeknickt"
Kritik an dem Gesetz kam aus der Opposition. Grüne, FDP und Linke bemängelten vor allem die Ausnahmen für Versicherungsunternehmen und Arbeitgeber. Die Bundesregierung sei vor der Versicherungsbranche "eingeknickt", sagte Grünen-Gesundheitspolitikerin Priska Hinz. Sie kritisierte zudem das Fehlen gesetzlicher Regelungen für die Forschung mithilfe genetischer Daten.
Zudem monierten die Oppositionsparteien, dass in Deutschland lebende Ausländer, die ihre Familie nachholen wollten, künftig mit einem Gentest die Verwandtschaft zu ihren Angehörigen beweisen müssten. Zwar solle dies nur greifen, wenn keine oder nur unzuverlässige Papiere vorlägen, sagte Linken-Gesundheitspolitiker Frank Spieth. Aber ob das der Fall sei, prüfe die Ausländerbehörde. "Ein angeblich freiwilliger Test wird dann sehr schnell zum Regelfall," sagte Spieth.
- Gentests Das Recht auf Nicht-Wissen 20.04.2009
- Gefahr durch Gentests "Fatale Auskünfte" 15.09.2008
- Selbstversuch Orakel aus dem Labor 15.09.2008
(dpa/Reuters/AFP/beu)
Mubarak-Prozess in Ägypten
Wenn ich ernsthafte Zweifel an der Vaterschaft hätte, würde ich den Test ganz offen einfordern. Das sollte auch weiterhin möglich bleiben. Aber viele Gesetze werden ja nach dem Motto verabschiedet: "Er zahlt, sie strahlt."
"Aber heimliches Fremdgehen mit Kindesfolge bleibt straffrei."
Ja bleibt es und das ist gut so! Private Lebensführung ist nunmal Privatsache. Oder wollen Sie einen "katholischen Gottesstaat", in dem "Ehebruch" eine Todsünde ist??? Ob man das als Partner des/der Fremdgehenden toll findet, ist eine ganz andere und auch private Sache...
Was NICHT geht und meines Wissens auch den Betrugstatbestand erfüllen sollte, ist das absichtliche Verschweigen UND anschließende Abkassieren des Nicht-Erzeugers trotz besseren Wissens...
Nuja mann kann es sich doch leicht ausrechnen, was besser ist bei Zweifeln:
a) lebenslang darunter leiden, nicht Bescheid zu wissen und möglicherweise zu Unrecht fünf- bis sechsstellige Summen zahlen
b) heimlich einen Test machen... und im schlimmsten Fall 5000 Euro zahlen. Mit dem Wissen kann man dann schon einen legalen Test erzwingen denke ich.
Einfach Sache oder?
Heimliche Vaterschaftstests werden verboten und mit bis zu 5000 Euro bestraft. Aber heimliches Fremdgehen mit Kindesfolge bleibt straffrei.
Welches von beiden ist wohl der größere Vertrauensbruch?
Na, da haben sich ja die Richtigen getroffen. In der Sache darf man feststellen, dass ein solches Gesetz offenkundig notwendig gewesen sein dürfte, wenn man die Begehrlichkeiten von allen Seiten berücksichtigt. Traurig daran ist leider, dass durch so ein Gesetz eine Sichtweise perpetuiert wird, die eine genzentrierte Sicht bei der Vererbung und Entfaltung von Eigenschaften, bis hin zu Krankheiten offenbart, die lange nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entspricht. Letztlich scheint das alles das bedauerliche Ergebnis der Metapher des Genoms als Programm zu sein.