Eines aber sollte ganz anders sein im neuen Strafrechtssystem. "Jedem Täter müsste angeboten werden, eine Therapie zu machen, statt sich der klassischen Bestrafung, der Geld- oder Freiheitsstrafe, auszusetzen", stellt Rechtswissenschaftlerin Grischa Merkel fest. Dabei dürfe man sich nicht der Illusionen hingeben, eine solche Behandlung sei einfach.

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"In Wahrheit verlangt eine Therapie vom Täter viel mehr als der Aufenthalt in einem Gefängnis", sagt Roth. "Die Persönlichkeitsänderung, die dabei stattfinden muss, kann ein sehr schmerzhafter Prozess sein, weil vom Täter verlangt wird zu begreifen, was er dem Opfer an Verletzungen zugefügt hat."

Sind Täter jedoch, wie es Roth annimmt, determiniert, so ist diese Entscheidung natürlich nicht das Ergebnis einer freien Wahl. Allerdings würde dem Täter immerhin ein Handlungsspielraum eröffnet, den das gegenwärtige Rechtssystem nicht bietet.

Therapie nicht aufzwingen

Was aber, wenn ein Verbrecher die Tragweite und Bedeutung dessen gar nicht versteht, worüber er entscheidet? Hier könnte laut Roth und Merkel ein Paragraph greifen, der dem existierenden § 20 StGB entspräche, jedoch nicht die Frage nach Schuldfähigkeit stellen würde, sondern danach, ob ein Straftäter die Fähigkeit besitzt, Normen zu verstehen und sein Leben grundsätzlich danach auszurichten.

Ist dies nicht der Fall, könnte den Betroffenen die Wahlmöglichkeit nicht eingeräumt werden. Damit würde die Legitimation für die herkömmliche Strafsanktion entfallen. Diese Menschen, so Roth und Merkel, wären "in absolut unausweichlichen Fällen" zur Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen - unter größtmöglicher Berücksichtigung ihrer eigenen Interessen. "Auch therapeutische Maßnahmen dürften ihnen nicht gegen ihren Willen aufgezwungen werden", sagt Merkel.

Roth hat unter Juristen bereits eine große Bereitschaft festgestellt, über das neue Modell zu diskutieren. Psychaterin Sabine Herpertz allerdings bleibt dabei, dass Straftäter, die nicht krank sind, für ihr Handeln verantwortlich und deshalb schuldig sind.

Und für Gerichtsgutachter Hans-Ludwig Kröber war bereits die Einführung der verminderten Schuldfähigkeit, des Maßregelsystems und der Sicherungsverwahrung nur "der Versuch, Wiederholungstäter aus der Gesellschaft zu entfernen, in der optimistischen Überzeugung, man könne das System der Strafverfolgung durch ein soziales System der Straftatverhinderung ersetzen."

Man betreibe "Geisterbeschwörung, wenn man glaube, das Allheilmittel sei Therapie", so Kröber. "In Wahrheit lässt die trotz Therapie keiner mehr raus. Man möchte bloß die angestrebte lebenslange Sicherungsverwahrung kaschieren, indem man das Ganze in ein Krankenhaus verlegt."

Roth und Merkel hoffen trotzdem auf bessere Behandlungsmethoden in der Zukunft, so dass sich ihr Modell realisieren lässt. Und ob es geeignete Therapiemöglichkeiten für Straftäter gibt oder nicht, sagt ja überhaupt nichts darüber aus, ob wir tatsächlich einen freien Willen besitzen. Ist dieser jedoch nur eine Illusion, dann ist Schuld nur ein Mythos.

Und um furchtbare Verbrechen wie das an Dominik Brunner in Zukunft zu verhindern, sind Präventionsprogramme für Kinder besser geeignet als Schuld und Sühne. Die Konzepte gibt es, sie müssten nur umgesetzt werden. Dafür aber fehlt in unserer Gesellschaft noch immer das Geld.

Mit den Themen Verbrechen, Schuld und Willensfreiheit hat sich Autor Markus C. Schulte von Drach auch in seinem Roman "Der fremde Wille" (Kiepenheuer & Witsch 2009) beschäftigt.

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(sueddeutsche.de/gal)