Immer wieder kommen Menschen zu Unrecht ins Gefängnis, weil Augenzeugen sich irren. Dabei wissen Psychologen schon lange, wie leicht wir uns täuschen - und wie man falsche Aussagen vermeiden kann.
Entsetzt verfolgten die Studenten, wie während ihrer Vorlesung zwei Kommilitonen zu diskutieren begannen, bis schließlich einer einen Revolver zog und feuerte.
Wie hilfreich sind Zeugenaussagen wirklich? (© Foto: dpa)
Anzeige
Dann klärte Franz von Liszt, Professor für Straf- und Völkerrecht die erschütterten Zuschauer auf: Die Szene war gestellt. Nun sollten die angehenden Juristen festhalten, was sie beobachtet hatten. Und dabei bestätigte sich, was von Liszt erwartet hatte: Sie widersprachen sich sowohl über die Ursache als auch den Verlauf des Streits.
Bereits 1902 hatte der Rechtswissenschaftler an der Berliner Universität so gezeigt, was in den letzten Jahren vor allem DNA-Analysen immer wieder belegt haben. Es ist wenig Verlass auf Augenzeugen - mit häufig fatalen Folgen: 90 Prozent aller erkannten Justizirrtümer, so zeigte etwa eine US-Studie, gehen auf eine falsche Identifizierung zurück. Und vermutlich wird ja nicht jeder Irrtum aufgeklärt.
Warum die Erinnerung uns so häufig täuscht, untersuchen Psychologen schon seit Jahrzehnten. Es hängt damit zusammen, dass wir das, was wir erleben, nicht wie auf Filmrollen gespeichert irgendwo im Gehirn ablegen. Unsere Erinnerungen sind vielmehr eine Sammlung von Erfahrungen, die sich überlagern und gegenseitig beeinflussen.
Falsche Erinnerungen
Eindrucksvoll zeigen dies etwa Studien von Experimentalpsychologen wie Elizabeth Loftus von der University of California in Irvine. Demnach lassen sich Zeugen leicht dazu verleiten, zu glauben, sie hätten ein Auto mit einer bestimmten Farbe oder eine Person mit einer bestimmten Frisur beobachtet.
Selbst falsche Erinnerungen an Erlebnisse während unserer Kindheit können entstehen, wenn uns etwa ein Verwandter davon erzählt. Und Erinnerungen an sexuellen Missbrauch während der Kindheit wurde in einigen Fällen von wohlmeidenden Psychiatern "ausgelöst".
Problematische Gegenüberstellungen
Aber auch unsere Wahrnehmung selbst spielt uns häufig Streiche. Gerade bei Gegenüberstellungen von Zeugen und Tatverdächtigen kommt es aus ganz einfachen Gründen zu falschen Identifizierungen: Wird ein Beschuldigter zusammen mit Vergleichspersonen gezeigt, so befindet er sich häufiger in der Mitte der Reihe - dem Bereich, den die Zeugen besonders intensiv betrachten.
Auch zeigen die Beschuldigten häufig eine andere Körperhaltung, was sich zum Beispiel durch den Stress erklären lässt, dem sie ausgesetzt sind. Sie fallen demnach auf. Und zwar so deutlich, dass sogar Versuchspersonen, die keine Täterbeschreibung kennen, Verdächtige auf Fotos von Gegenüberstellungen sehr häufig identifizieren. Deshalb gilt die sogenannte simultane Gegenüberstellung inzwischen als überholt.
Aber selbst geringe Veränderungen in der Körperhaltung oder der Mimik eines Ermittlers beim Anblick des tatsächlich Verdächtigen führte in Experimenten dazu, dass dieser erheblich häufiger identifiziert wurde. Ein weiteres Problem ist es, dass Angehörige einer Ethnie Probleme haben, Menschen anderer Volksgruppen zu unterscheiden.
Sollte man deshalb auf Zeugenaussagen als Beweismittel in Strafverfahren verzichten? Natürlich nicht, denn unsere Erinnerungen täuschen uns häufig, aber nicht immer und nicht in allen Punkten.
Zeugen helfen, ohne sie zu beeinflussen
Besser ist es deshalb, den Augenzeugen den Weg zur Beschreibung eines Täters oder eines Vorfalles zu ebnen, ohne sie zu beeinflussen. Deshalb müssen sie vor einer Gegenüberstellung zum Beispiel immer den Täter selbst möglichst genau beschreiben. Erst dann werden Vergleichspersonen gesucht, die alle dieser Beschreibung - selbst in Bezug auf Aspekte wie Kleidung, Attraktivität oder Tätowierungen entsprechen.
Die Gegenüberstellung erfolgt schließlich nicht mehr simultan, sondern nacheinander, so dass der Zeuge alle präsentierten Personen einzeln mit seiner Erinnerung vergleicht, und nicht untereinander.
Um von Zeugen möglichst viele Informationen über ein Ereignis zu erhalten, gilt es heute als sinnvoll, sie nach der Tat zuerst frei erzählen zu lassen. Anschließend werden sie gezielt befragt, und zwar in Form eines sogenannten kognitiven Interviews.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Linke-Vize-Chefin Wawzyniak
Täterschutz zählt in unserem Staat halt mehr als Opferschutz. Daher gibt es bei uns auch soviele "Beweisverwertungsverbote". Man muss die armen Täter schliesslich umfassend schützen. Die Wahrheit zählt in diesen Fällen dann nichts mehr.
Das schrieb Goethe, und der war Jurist.
"Die Wahrheit ist immer konkret" sagte Lenin, und der war Rechtsanwalt.
Ich führe einen nervigen Prozess vor einem Sozialgericht.
Bei einem Bildungsträger hatte eine Sozialarbeiterin einen Bericht über Bewerbungsgespräche der Teilnehmer geschrieben.
Die Sache hatte nur einen Haken:
Besagte Sozialarbeiterin war nie dabei; sie kannte nicht mal die Firmen.
"Und Erinnerungen an sexuellen Missbrauch während der Kindheit wurde in einigen Fällen von wohlmeidenden Psychiatern "ausgelöst"."
Hatten wir das nicht schon reichlich bei von Feministinnen ausgelösten oder gar angestrengten Prozessen gegen unschuldige Väter? ...die letztlich alle in die Hose gingen: nix gewesen.
Nur der zu Unrecht verdächtigte Vater und seine Familie blieben kaputt zurück. Hat man die Verursacher eigentlich je zur Rechenschaft gezogen? Oder wirken die immer noch?
Sehr treffend finde ich den Begriff "Knall-Zeuge" mit dem Richter und Anwälte in Verkehrssachen Zeugen belegen, die ihre Aufmerksamkeit erst in dem Moment des Aufeinanderknallens der Unfallbeteiligten auf diese richteten, in ihren Zeugenaussagen aber so tun, als hätten sie das dem Unfall vorangehende Geschehen genau verfolgt. Dabei ist es tatsächlich nur ihre persönliche Vermutung, wie es zum Unfall gekommen ist, wobei ihnen nicht bewusst ist, dass es eben nur eine Vermutung ist.
Klar kann man Zeugen trauen, zumindest wenn man derjenige ist der sie bezahlt hat !!