Der Tipp:

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Was viele Vermieter nicht wissen: Wenn sie ihre Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Wegfall des Eigenbedarfs verletzen, drohen nicht nur zivilrechtliche Schadenersatzansprüche. Der Vermieter kann sich auch unter dem Gesichtspunkt des Eigenbedarfsbetrugs strafbar machen.

Fällt der Grund für eine Kündigung aus Eigenbedarf vor Ende der Kündigungsfrist weg, muss der Mieter zu diesem Zeitpunkt darüber informiert werden, um ihm einen Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen.

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(Rechtsanwalt Wolfgang Steger)