EU-weite Kennzeichnungspflicht:Allergene müssen angegeben werden

Der Lebensmittelkauf wird für Allergiker künftig leichter: Ab heute müssen europaweit die zwölf häufigsten Allergie auslösenden Lebensmittel und Zutaten bei verpackter Ware gekennzeichnet werden.

Die Stoffe sind für rund 90 Prozent aller Lebensmittelallergien verantwortlich.

Allergene, dpa

Der Einkauf für Allergiker wird erleichtert: Die wichtigsten Zutaten, die eine Allergie auslösen können, müssen auf dem Etikett angegeben werden.

(Foto: Foto: dpa)

Zu den zwölf Hauptallergenen, die künftig gekennzeichnet werden müssen, gehören glutenhaltige Getreide wie Weizen, Gerste, Roggen, Hafer oder Dinkel, aber auch Eier, Fisch, Krebstiere, Erdnüsse, Soja, Milch und Milchzucker (Laktose), Nüsse, Sellerie, Senf und Sesamsamen.

Auch Schwefeldioxid und Sulfite ab zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter müssen auf dem Etikett stehen. Das gilt auch für Verarbeitungsprodukte aus diesen Stoffen.

Verbraucher erkennen die Allergene entweder direkt am Produktnamen wie beim "Roggenvollkornbrot" und "Selleriesalat" oder an der Zutatenliste. So muss zum Beispiel künftig "Sojalecithin" deklariert werden statt wie bisher "Lecithin".

Gesonderter Hinweis

Bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste wie Wein muss es einen gesonderten Hinweis geben, etwa durch die Angabe "enthält Schwefel".

Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Lebensmittel, die nach dem 25. November hergestellt wurden. Produkte, die vor dem Stichtag produziert wurden, dürfen weiter verkauft werden.

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind vorerst 22 Stoffe und Lebensmittelzutaten, die nach Ansicht von Experten durch die Verarbeitungsprozesse so stark verändert werden, dass sie ihr allergenes Potenzial verlieren. Dazu gehören zum Beispiel Glukosesirup aus Weizenstärke, Fischgelatine als Trägerstoffe für Vitamine und Aromen sowie Senföl.

Lücken gibt es weiterhin

Aus Sicht der Verbraucherschützer gibt es bei der Lebensmittelkennzeichnung allerdings auch weiterhin Lücken: So bleiben lose Lebensmittel wie Backwaren, Feinkostsalate sowie Wurst und auch das Essen in der Kantine von der Kennzeichnung ausgenommen. Außerdem gilt die Regelung nur für die zwölf Hauptallergene.

Wer auf andere Lebensmittelbestandteile allergisch reagiert, muss weiterhin auf aufpassen und beim Hersteller nach der Zusammensetzung fragen.

Erleichtert wird die Orientierung für Allergiker allerdings durch den Wegfall der "25-Prozent-Regel", nach der die Bestandteile zusammengesetzter Zutaten unter 25 Prozent Gewichtsanteil nicht aufgelistet werden mussten.

Künftig müssen die "Zutaten der Zutaten" nun vollständig deklariert werden. Dadurch kann der Verbraucher die Zutaten der Fruchtzubereitung im Joghurt oder die Bestandtele von Brühwürstchen im Eintopf erkennen.

Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen, wenn eine zusammengesetzte Zutat weniger als zwei Prozent des Produkts ausmacht und keines der Hauptallergene enthält. Dazu gehören unter anderem Kräuter und Gewürzmischungen, Fruchtsäfte oder Konfitüre.

Für Allergiker, die ins Ausland reisen wollen, hat das Europäische Verbraucherzentrum Kiel den Sprachführer "Mit Allergien auf Reisen" herausgegeben und die Liste der kennzeichungspflichtigen Zutaten in 14 Sprachen übersetzt.

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