EU-Parlament:Hochgiftige Pestizide verboten

Besonders gefährliche Pflanzenschutzmittel sollen in der EU schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden. Das hat das EU-Parlament beschlossen.

Krebserregende und andere hochgiftige Pestizide sollen vom europäischen Markt verschwinden. Das EU-Parlament hat für ein weitgehendes Verbot krebserregender, erbgutverändernder und fortpflanzungsschädigender Substanzen in Pflanzenschutzmitteln gestimmt.

EU-Parlament: Rund fünf Prozent der heute 400 erlaubten Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel sollen vom Markt verschwinden.

Rund fünf Prozent der heute 400 erlaubten Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel sollen vom Markt verschwinden.

(Foto: Foto: dpa)

Zwei Fungizide müssen danach noch in diesem Jahr vom Markt genommen werden, rund 20 weiteren Substanzen werden im Laufe des kommenden Jahrzehnts von den Feldern verbannt.

Vollständig verboten werden mit der neuen EU-Verordnung krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsschädigende Stoffe (KEF-Stoffe) der höchsten Gefahrenkategorie 1. Für Substanzen der Kategorie 2 sind Ausnahmen möglich, wenn ein Verbot zu Ernteausfällen führen würde und keine weniger giftigen Alternativen zur Verfügung stehen.

KEF-Stoffe der niedrigsten Gefahrenstufe 3 werden nur in bestimmten Kombinationen verboten, bei denen Verdacht auf eine Schädigung des Hormonsystems besteht. Darüberhinaus wird die EU-Kommission verpflichtet, binnen vier Jahren eine Liste aller für das Hormonsystem potenziell gefährlichen Stoffe aufzustellen, die dann ebenfalls verboten werden sollen.

Wirkung auf Bienen wird geprüft

Zudem soll vor der Zulassung von Insektiziden, Herbiziden und Fungiziden künftig auch deren Wirkung auf Bienen überprüft werden. Hintergrund ist das massive Bienensterben im vergangenen Frühjahr.

Allein in Deutschland gingen damals mehr als 300 Millionen Bienen ein, nachdem mit der Chemikalie Clothianidin behandelter Mais ausgesät worden war. Pflanzenschutzmittel, die Clothianidin enthalten, dürften demzufolge nach Ablauf ihrer derzeit gültigen Genehmigung keine Neuzulassung erhalten.

Nach Angaben der Grünen-Europaabgeordneten Hiltrud Breyer, die das Dossier für das Parlament betreute, werden mit der neuen Verordnung rund fünf Prozent der heute 400 erlaubten Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel vom Markt verschwinden. Wenn die derzeit gültigen Zulassungen auslaufen, dürfen sie nach der Verordnung nicht mehr erneuert worden. Da Pestizide jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren genehmigt werden, laufen die letzten noch vor Inkrafftreten der Verordnung gewährten Zulassungen im Januar 2019 aus.

Neben dem Verbot besonders gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe verabschiedete das EU-Parlament am Dienstag auch Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das Versprühen von Pestiziden per Flugzeug ist danach nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Spielplätzen, Schulhöfen und Krankenhäusern muss "minimiert oder verboten" werden.

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