Urteil zu Bearbeitungsgebühren:BGH präzisiert Verjährung auf exakt zehn Jahre

Geldscheine

Kunden, denen für einen Konsumkredit Bearbeitungsgebühren abgenommen wurden, können auf eine Rückerstattung hoffen

(Foto: dpa)
  • Wer Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann diese dank eines BGH-Urteils zurückfordern.
  • Das Urteil gilt nach einer Präzisierung des Gerichts vom Mittwoch für Verträge, die nach dem 29. Oktober 2004 abgeschlossen wurden.
  • Auf die Banken kommen damit potenzielle Rückzahlungen in Milliardenhöhe zu.

BGH kommt Kunden entgegen - zehn Jahre Verjährungsfrist

Viele Verbraucher können sich nach einem Urteil des BGH (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) vom Dienstag auf einen Geldsegen freuen: Denn Kunden, denen für einen Konsumkredit - etwa für ein Auto oder einen neuen Fernseher - Bearbeitungsgebühren abgenommen wurden, können für bis zu zehn Jahre alte Verträge zurückfordern, entschieden die Bundesrichter. Denn diese Gebühren sind unzulässig. Eigentlich gilt für die Anmeldung solcher Ansprüche eine Frist von drei Jahren. Wann diese zu laufen beginnt, war bisher aber umstritten.

Am Mittwoch präzisierte das Gericht dann, dass die im Urteil festgelegte zehnjährige Verjährung taggenau gilt. Demnach wären aus heutiger Sicht Forderungen zu Verträgen verjährt, die vor dem 29. Oktober 2004 abgeschlossen wurden. Darüber hatte am Vortag noch Unklarheit geherrscht. Aber auch die Gebühren aus späterer Zeit müssen bis Ende des Jahres eingefordert werden.

Kreditnehmer sollten im Zweifel schnell handeln

BGH-Richter Ulrich Wiechers begründete die Ausdehnung der Verjährungsfrist nun damit, dass die Verbraucher seit 2011 wussten, dass die Gebühren nicht erlaubt sind. Damals hatten verschiedene Oberlandesgerichte entsprechende Urteile gefällt. Deswegen gelte nun die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Betroffene Kunden können jetzt bis Ende des Jahres ihre zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen. Hierzu hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen kostenlosen Musterbrief online gestellt. Im Zweifel müssen sie auch noch vor Jahreswechsel Klage einreichen. Falls Banken auf Zeit spielten, solle der sogenannte Ombudsmann der Banken eingeschaltet werden, um die drohende Verjährung zu hemmen.

Die richtige Abfolge beachten

Wer also in der Vergangenheit einen Konsumentenkredit abgeschlossen hat, sollte zunächst nachsehen, ob die Bank dafür zusätzlich zu den geforderten Zinsen eine Bearbeitungsgebühr erhoben hat. Diese kann zurückgefordert werden, wenn sie in den Vordrucken zum Vertrag formularmäßig erhoben und nicht als gesonderte Abrede vereinbart wurde.

Ist das der Fall, sollten Kunden zunächst mit dem Musterbrief ihr Geld zurückfordern. Erst wenn der Anspruch zurückgewiesen wird, sollten sie einen Anwalt einschalten. Denn wer direkt einen Juristen beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen - wurde die Forderung dagegen zuvor eigenständig erhoben, muss die Bank eventuelle Kosten für den Rechtsbeistand tragen. Einige Anwälte haben sich zudem auf Sammelklagen für derartige Fälle spezialisiert und vertreten teils mehrere hundert Betroffene. Das senkt Kosten und Risiken für den Einzelnen.

Kunden haben 13 Milliarden zu viel gezahlt

Den deutschen Banken drohen mit dem BGH-Urteil Rückforderungen in enormer Höhe. Sie sammelten nach Schätzungen der Stiftung Warentest von 2005 bis 2013 knapp 13 Milliarden Euro durch die unzulässigen Entgelte ein, wenn Anschaffungen mit Ratenkrediten finanzierten. Damit hatten viele Institute den Zins niedriger aussehen lassen.

Der BGH hatte diese Praxis im Mai für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Eine Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet werde, benachteilige Kunden unangemessen. Denn die Bearbeitung von Krediten liege im eigenen Geschäftsinteresse der Banken. Ob das Urteil auch auf Bankkunden zutrifft, die Baudarlehen abgeschlossen und dafür Bearbeitungsentgelte gezahlt haben, war zunächst unklar.

Umstrittene Altfälle

Konkret befasste sich der BGH am Dienstag mit zwei Kreditverträgen, die 2006 beziehungsweise 2008 geschlossen wurden. In einem der beiden Fälle verlangte ein Kläger Bearbeitungsgebühren von mehr als 1000 Euro von der Santander Consumer Bank zurück, ein zweiter Kunde hatte mehr als 550 Euro von der Credit-Plus Bank eingefordert. Die Banken hatten argumentiert, die Verjährungsfristen seien schon Ende 2009 und Ende 2011 abgelaufen. Das lehnten die Bundesrichter aber ab - und sprachen den Verbrauchern zur Rückzahlung noch eine Verzinsung des Bertrags von fünf Prozent über den Basiszinssatz hinaus zu.

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