Genmais bleibt verboten: Per Eilentscheid wollte die Firma Monsanto bewirken, dass das Genmais-Verbot aufgehoben wird. Doch ein Gericht sah in dem Anbau eine mögliche Gefahr für Mensch und Tier.

Genmais, apGrossbild

Anhaltspunkte für eine Gefährdung reichen: Ein Gericht hat das Genmais-Verbot bestätigt. (Foto: AP)

Das im April von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) verfügte Anbauverbot der Genmaissorte Mon810 bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte einen Eilantrag der Firma Monsanto ab, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Der Beschluss war am Montag ergangen.

Damit hat erstmals ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines Genmais-Verbots bestätigt. In der Begründung hoben die Richter hervor, dass nach vorläufiger Prüfung eine "Gefahrenlage" bestehe, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange.

Dazu müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten seien, hieß es. Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen "Anhaltspunkte" dafür ergäben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten.

Der Genmais Mon810 war am 14. April von Landwirtschaftsministerin Aigner in Deutschland verboten worden. Daraufhin reichte der Agro-Konzern Monsanto beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage gegen das Verbot ein. Das Unternehmen wollte dieses per Eilentscheid kippen, um den Genmais noch in diesem Frühjahr in Deutschland auszusäen.

BASF beginnt mit Genkartoffel-Anbau

Die ebenfalls umstrittene Genkartoffel wird hingegen angebaut: Der BASF-Konzern hat in Mecklenburg-Vorpommern damit begonnen, die Gen-Kartoffel Amflora anzupflanzen.

Die Knollen würden auf einem Feld bei Bütow im Müritzkreis ausgebracht, sagte eine Sprecherin der Konzerntochter BASF Plant Science. Die Firma will auf dem 20 Hektar großen Versuchsgelände Kartoffeln anbauen, die aufgrund ihrer genetischen Veränderung mehr Stärke produzieren.

Die Polizei überwachte am Dienstag den Start des Anpflanzens, da Gentechnik-Gegner am Vortag versucht hatten, zehn Kilo Bio-Kartoffeln in das Versuchsfeld zu setzen.

Amflora ist nicht als Lebensmittel konzipiert, die Stärke soll sie für die Papier-, Garn- und Klebstoffindustrie liefern. Das Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) unterstellte Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte den Versuchsanbau zur Saatmittelgewinnung kürzlich für dieses und das kommende Jahr erlaubt. Die reguläre, kommerzielle Aussaat ist in der Europäischen Union hingegen noch nicht freigegeben.

Aigner hatte für diese Entscheidung Protest von Umweltschützern und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) geerntet, nachdem sie zuvor den Anbau der Genmaissorte Mon810 untersagt hatte. Die Kritik entzündet sich vor allem daran, dass die Genkartoffel ein Antibiotika-Resistenz-Gen enthält, das nach Ansicht der Kritiker die Wirksamkeit von lebenswichtigen Antibiotika gefährden könnte.

Die Bürgerinitiative "Müritzregion gentechnikfrei!" befürchtet zudem, dass sich auf dem Gen-Kartoffel-Feld Tiere und Menschen frei bedienen und Amflora so doch in die Nahrungskette gelangen könnte. BASF bezeichnet Amflora hingegen als "ein sicheres und umweltfreundliches Produkt, das europäischen Landwirten und Kartoffelstärkeproduzenten einen jährlichen Mehrwert von über 100 Millionen Euro bringt".

(AFP/ddp-bay/gal/mri)

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Leserkommentare (5)



08.05.2009 10:56:47

s.kraut:

Die direkte Kontamination von Nahrungsmitteln sehe ich bei der Gentechnik gar nicht als die Hauptgefahr, sondern ein Einkreuzen in die bestehenden Anbaukulturen durch Wind oder Insektenflug. Diese Faktoren sind im Vergleich zu einer direkten Vermischung mit anderen Erzeugnissen viel schwieriger zu verhindern, ich sage sogar, dass sie gar nicht zu verhindern sind. So gibt es aus den USA beispielsweise kaum noch gentechnik-freien Mais zu kaufen, da sogar die Ernten der Bauern, welche auf Gentechnik verzichten mit Pollen von Nachbarfeldern kontaminiert sind.

Hier wird für Deutschland und der EU einmal eine Grundsatzentscheidung fällig, die dann natürlich auch für Bayern gilt. Sonst wird eine verbotene Genfrucht einfach morgen durch die nächste substituiert und das Spiel geht weiter.


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