Gibt es ein Recht auf Sterben? Experten sprechen darüber, ob ein Mensch seinen Tod selbst bestimmen darf und wie andere ihn ans Ende begleiten sollen.
Wer Menschen am Ende des Lebens betreut, kann dazu beitragen, dass sie vielleicht gar nicht frühzeitig sterben wollen. Foto: Ute Grabowsky
Die Menschen haben Angst. Davor, dass Ärzte sie eines Tages am Leben halten, obwohl es Zeit ist zu sterben. Davor, dass das Leben langsam endet und der Tod doch noch nicht kommt.
Diese Furcht war zu spüren, als das Publikum sich an dem Gespräch zum Thema „Recht auf Leben - Recht auf Sterben" beteiligte. Bei der Podiumsdiskussion des SZ-Forums Wissen vergangene Woche in München sprachen Mediziner, Juristen und Theologen über die Frage, ob ein Mensch selbstbestimmt sterben darf und wie Ärzte ihn auf diesem Weg begleiten sollten.
Eine Zuhörerin erzählt von ihrer Mutter, die mit 87 Jahren gestorben ist. „Es war an der Zeit", sagt die Frau. „Aber einer der Ärzte wollte alles medizinisch Mögliche versuchen, um sie weiter am Leben zu halten." Ein Kampf sei es gewesen, bis ihre Mutter sterben durfte. Ein anderer Zuhörer sagt, dass er selbst seit fünf Jahren krank sei.
„Ich will mein Leben mit Würde zu Ende bringen." Das heißt für ihn, sich selbst zu töten. Dann, wenn er sich dafür entscheidet. Angst habe er aber davor, dass der Suizidversuch scheitert. Deshalb fordert er, die assistierte Selbsttötung nach dem Vorbild der Schweizer Regelung auch in Deutschland zu legalisieren.
Hat ein Mensch ein Recht darauf, selbstbestimmt zu sterben? Der Moderator Volker Gerhardt, Professor für Philosophie, leitet die Antwort aus der abendländischen Geistesgeschichte ab: Rein juristisch ergebe sich ein solches Recht aus dem Recht auf Leben.
Dieser Begriff ist seit dem 18. Jahrhundert gebräuchlich, als die Menschenrechte erstmals in Verfassungen aufgenommen wurden. „Der Mensch hat demnach nicht nur das Recht, sich gegen Gefahren zu wehren und so am Leben zu bleiben, sondern er hat das Recht, sein Leben selbst zu gestalten", sagt Gerhardt. Im Sinne dieser Selbstbestimmung dürfe jeder Mensch Zugriffe auf den eigenen Körper abwehren. „Juristisch ist es also eindeutig, dass jeder das Recht hat, das Ende seines Lebens selbst zu bestimmen."
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