Altersvorsorge:"Zweitbeste Betriebsrente besser als keine"

Vom Pensionsfonds bis zur Direktzusage: Den Unternehmen stehen fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung.

Heinz-Josef Simons

Vor gut dreieinhalb Jahren hat der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland verbindlich vorgeschrieben. Seither müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern mindestens eine Variante der Firmenrente über die so genannte Entgeltumwandlung anbieten. Versüßt wird das ganze durch Steuervorteile.

Deutlicher Anstieg der Deckungsmittel
  2002 2000 1995 1990
Unterstützungskasse 25 23 21 18
Direktversicherung 45 43 31 20
Pensionskasse 75 71 56 41
Direktzusage 210 195 143 115
Pensionsfonds 0,2
Alle Angaben in Milliarden Euro. Quellen: DIA, aba

"Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind wir immer noch ein Schwellenland" Das sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der "Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung" (aba) im SZ-Interview. Derzeit bezögen die Rentner nur fünf Prozent ihrer Alterseinkünfte aus Zahlungen ihrer vorherigen Betriebe. In anderen europäischen Ländern betrage der Anteil bereits zwischen 25 und 40 Prozent. Das wird und das muss sich ändern, ist sich bAV-Stratege Stiefermann mit allen Experten einig. Denn ohne eine ansehnliche Betriebsrente – das sind heute schon im Schnitt gut 400 Euro im Monat – dürfte es für die Ruheständler von Übermorgen in finanzieller Hinsicht ziemlich düster ausschauen.

Mit dem so genannten Altersvermögensgesetz gibt es seit 1. Januar 2002 die rechtliche Grundlage für Arbeitnehmer, mit eigenem Geld eine Firmenrente aufzubauen – steuerfrei und unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Vorteilen bei den Sozialabgaben. Dies funktioniert über die so genannte Entgeltumwandlung (siehe unten). "Jedes Jahr dürfen vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West steuerfrei investiert werden", erläutert Bernd Katzenstein, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) in Köln. Die Steuer begünstigte Höchst-Sparrate, die heuer 2496 Euro beträgt, wächst von Jahr zu Jahr, entsprechend dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze.

Neu seit 2002: Alle Unternehmen in Deutschland müssen mindestens einen der fünf bAV-Varianten anbieten. Für welchen sie sich entscheiden, bleibt ihnen überlassen. Ausschlaggebend dürften ein möglichst geringer Verwaltungsaufwand und vertretbare Kosten sein. Immer mehr die Nase vorn haben dabei die beiden Durchführungswege Pensionskasse und Direktversicherung. Arbeitnehmer können das Angebot annehmen, müssen aber nicht. Zur Auswahl stehen die fünf Durchführungswege Direktzusage und Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sowie Unterstützungskasse.

Bei der Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist der Arbeitgeber selbst der Versorger, der die wichtigsten Risiken trägt. Sie werden aber durch so genannte Rückdeckungsversicherungen spürbar verringert. Pensionskassen wiederum sind im Grunde Versicherungsunternehmen, die der staatlichen Aufsicht unterliegen. Sie gelten als kostengünstig und effizient vor allem wegen der Firmen übergreifenden Branchenlösungen, die von Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite in den vergangenen Jahren realisiert wurden.

Pensionsfonds Marke USA

Unterstützungskassen existieren bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts und sind deshalb die älteste Variante der betrieblichen Altersversorgung. "Das sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die oft als Stiftung, GmbH oder eingetragener Verein fungieren und nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen" erläutert Stiefermann. Mit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetz am 1. Januar 2002 kamen auch Pensionsfonds neu auf den Markt. Sie funktionieren weitgehend nach anglo-amerikanischem Vorbild. In den USA und in Großbritannien beispielsweise machen die Zahlungen der Pensionsfonds einen großen Anteil der Alterseinkünfte aus. Zudem sind diese Fonds aufgrund des oft dreistelligen Milliarden-Dollar-Kapitals potente Großinvestoren an den internationalen Kapital- und Aktienmärkten. Die Investments sind, im Gegensatz zu den vier weiteren Durchführungswegen, kaum versicherungsorientiert. Gleichwohl können das Langlebigkeitsrisiko abgedeckt sowie die Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz berücksichtigt werden.

Bei der Direktversicherung schließlich gab es zu Jahresbeginn 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz einen Systemwechsel. Seitdem funktioniert diese beliebte und weit verbreitete bAV-Variante ebenfalls auf Grundlage der Entgeltumwandlung. Allerdings konnten sich Arbeitnehmer mit Altverträgen noch bis Ende Juni 2005 für ein Fortbestehen bei der früheren Systematik mit Pauschalbesteuerung der Beiträge entscheiden.

Da kann es bisweilen vor allem für Arbeitnehmer etwas unübersichtlich werden. Ein wenig Trost kommt von aba-Geschäftsführer Stiefermann. Den Königsweg bei der bAV gebe es weder aus Sicht der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer. Grundsätzlich falsch sei keiner der fünf Wege. "Falsch handelt nur, wer gar nicht vorsorgt. Die zweitbeste Betriebsrente ist immer noch besser als gar keine."

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