Zuteilungsgesetz für Emissionsrechte:Der Handel mit der Umweltverschmutzung

Die Industrie muss ab 2008 für ihre CO2-Verschmutzungsrechte zahlen - das hat der Bundestag mit dem neuen Zuteilungsgesetz geregelt. Die Mehreinahmen sollen dann dem Umweltschutz zugutekommen.

Der Bundestag hat neue Vorgaben für Industrie und Energiekonzerne zum Klimaschutz beschlossen. Im sogenannten Zuteilungsgesetz wird geregelt, welche Anlagen wie viel Verschmutzungsrechte zwischen 2008 und 2012 bekommen.

Erstmals wurde ein teilweiser Verkauf und später eine Versteigerung von Rechten beschlossen, die bislang kostenlos verteilt wurden. Die verteilten und verkauften Rechte werden an der Börse gehandelt. Damit soll es einen Anreiz geben, Anlagen zu modernisieren, um überschüssige Rechte zu verkaufen.

Andersrum können fehlende Zertifikate erworben werden. Mit diesem europäischen System sollen die Klimaschutzziele von Kyoto im Jahr 2012 erreicht werden.

Gesamtvolumen der CO2-Rechte

Deutschland kann jährlich Rechte für 453 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) an Industrie und Versorger verteilen. Verkehr und Wohnungen, die ebenfalls für Treibhausgas-Ausstoß verantwortlich sind, sind im Emissionshandel nicht einbezogen. Sie haben aber von der EU und dem Bund ebenfalls Vorgaben bekommen.

Verkauf der Rechte

Die EU erlaubt den Verkauf oder die Versteigerung von bis zu zehn Prozent der Rechte. Der Bundestag beschloss, Zertifikate von knapp neun Prozent oder 40 Millionen Tonnen zunächst zu verkaufen, später zu versteigern.

Umweltminister Sigmar Gabriel hatte sich dagegen lange gewehrt. Er befürchtete, dass die Preise für die Zertifikate so steigen und - da sie in den Strompreis eingerechnet werden - die Tarife erhöhen.

Allerdings haben die Unternehmen den Börsenpreis der geschenkten Zertifikate bereits in der Vergangenheit eingerechnet. Mit dem Verkauf sollen die Erlöse so vom Staat zumindest teilweise abgeschöpft werden. Den Verkauf wird voraussichtlich die staatliche Kfw-Bank organisieren.

Mehrkosten für Stromversorger

Die Kraftwerke der Versorger gelten als Hauptverursacher des Treibhausgasausstoß. Während die übrige Industrie - etwa Chemie, Zement und Stahl - 98,75 der nötigen Zertifikate weiterhin gratis erhält, wird vor allem bei den Stromversorgern gekürzt.

Auch die Auktionsmenge wird allein von ihrem Kontingent abgezogen. Sie erhalten nun gratis nur etwa 60 Prozent der nötigen Rechte. Der Rest muss zugekauft oder die Anlagen müssen modernisiert werden.

Verwendung der Einnahmen

Der Verkauf der Rechte bringt dem Bund voraussichtlich Milliarden. Derzeit kosten die Rechte an der Börse pro Tonne ungefähr 22 Euro. Dies würde eine Summe von mehr als 4,5 Milliarden Euro brutto bis 2012 ergeben.

Das Geld soll in den Haushalt des Umweltministeriums fließen und für den Klimaschutz eingesetzt werden. Da die Unternehmen die Kosten für die Rechte von der Steuer absetzen können, werden die Nettoeinnahmen des Bundes eher bei 2,5 Milliarden Euro liegen.

Länder und Gemeinden müssen mit Belastungen bei ihren Steuereinnahmen aus Körperschafts- und Gewerbesteuer rechnen.

Mehr Rechte für Braunkohleanlagen

Bis zuletzt kämpften Union, die Braunkohleförderländer und Konzerne wie RWE und Vattenfall Europe für mehr Rechte für die Braunkohleanlagen. Braunkohle ist der einzige, heimische subventionsfreise Energieträger.

Allerdings stoßen die Anlagen deutlich mehr CO2 aus als Steinkohle- und Gaskraftwerke aus, brauchen daher auch mehr Rechte. Allerdings sind Vergünstigungen für Braunkohleanlagen geplant.

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