Politiker werfen dem ehemaligen Post-Chef vor, er habe seine 20-Millionen-Pension vor Gericht verschwiegen - doch diese war nicht maßgeblich für das Urteil.
Als Klaus Zumwinkel im Januar in seinem Bochumer Prozess gebeten wurde, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen, machte er folgende Auflistung: Ihm gehöre eine 800 Jahre alte Burg über dem Gardasee, die nach einer umfänglichen Renovierung etwa fünf Millionen Euro wert sei. Außerdem habe er ein Motorboot und zwei Autos. Seine Finanzanlagen - wie beispielsweise Aktien - seien etwa acht Millionen Euro wert. Für 2009 erwarte er ein Jahreseinkommen in Höhe von 600 000 Euro netto. Dass es sich dabei im Wesentlichen um Pensionszahlungen der Post handelte, brauchte er gar nicht besonders zu erwähnen. Also summa summarum: 13 Millionen Euro Vermögen.
Ex-Post-Chef Zumwinkel - "die Auflage ist unabhängig von seinem Vermögen festgelegt worden." (© Foto: ddp)
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Mancher Zuhörer im Saal des Landgerichts seufzte damals vernehmlich. Aufmerksam notierte einer der Ankläger, der Bochumer Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel, die Angaben Zumwinkels. Dass der wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer Bewährungsauflage in Höhe von einer Million Euro verurteilte Ex-Manager im Landgericht nicht darauf hinwies, dass er sich seine Pensionsansprüche auf einen Schlag auszahlen und 20 Millionen Euro kassieren wolle, hat in diesen Tagen zu Irritationen geführt. Politiker machten einen "Skandal" aus, sogar von "Prozessbetrug" war die Rede.
Hinterzogene Steuer als Anhaltspunkt
Hat Zumwinkel das Gericht belogen und seine Bewährungsauflage durch Verschweigen dieser Einmalzahlung gedrückt? "Unsinn", sagt der 40-jährige Gabriel, der die Schwerpunktabteilung Wirtschaft der Bochumer Staatsanwaltschaft leitet.
Für die Berechnung einer Bewährungsauflage gebe es unterschiedliche Parameter. "Wir haben die Höhe der hinterzogenen Summe zum Anhaltspunkt gemacht." Zumwinkel habe knapp eine Million Euro Steuern hinterzogen, folglich lag auch die Bewährungsauflage in dieser Größenordnung. "Die Auflage ist unabhängig von seinem Vermögen festgelegt worden."
Der einschlägige Paragraf 56b des Strafgesetzbuches weist darauf hin, dass sich solche Auflagen "besonders für Täter" eignen, die der Aufsicht und Hilfe während der Bewährungszeit nicht bedürfen, denen ihre Verurteilung aber "spürbar zu machen ist".
Wenn Zumwinkel, was er ursprünglich anstrebte, ohne öffentliche Hauptverhandlung mit einem Strafbefehl davongekommen wäre, hätte auch eine Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt werden können. Das Strafgesetzbuch lässt bei Fällen wie bei Zumwinkel höchstens 360 Tagessätze zu jeweils 5000 Euro zu, also allenfalls 1,8 Millionen Euro. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte im vergangenen Jahr vorgeschlagen, angesichts der früher unvorstellbaren Einkommen der Spitzenverdiener die Tagessatzhöchstgrenze bei Geldstrafen auf 20.000 Euro zu erhöhen.
Verderbtheit der Manager
Dem 65-jährigen Zumwinkel "Versorgungsbezüge zuzugestehen", sagt Strafverfolger Gabriel, sei "nachvollziehbar". Diese Einmalzahlung sei "womöglich eine Besonderheit bei der Post, aber offensichtlich kein Fall für den Staatsanwalt".
Bei einer normalen Rentenversicherung ist eine Einmalzahlung nicht möglich, das gilt auch für die gewöhnlichen Betriebsrenten. Im Fall Zumwinkel hatte bereits 2002 der damalige Präsidialausschuss des Post-Aufsichtsrates dem damaligen Post-Chef Zumwinkel das Recht auf eine Einmalzahlung eingeräumt.
Zumwinkel gilt dennoch mittlerweile auch unter seinesgleichen als Symbol für die Verderbtheit der Manager. So will sich auch die Telekom-Spitze augenscheinlich von ihrem früheren Aufsichtsratschef distanzieren. Angeblich soll den Aktionären vorgeschlagen werden, Zumwinkel auf der Hauptversammlung des Konzerns Ende April für 2008 zunächst nicht zu entlasten. Die Telekom will den Ausgang der Ermittlungen in ihrer Datenaffäre abwarten, in die auch Zumwinkel verstrickt ist.
Ob sich die vorzeitige Auszahlung der Pension für Zumwinkel rechnet oder nicht, ist eine andere Frage. Wenn er in 35 Jahren etwa auf seiner Burg über dem Gardasee den 100. Geburtstag erleben sollte, wäre eine regelmäßige Monatspension möglicherweise lukrativer gewesen.
(SZ vom 18.03.2009/hgn)
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daß Justitia auf einem Auge blind ist. Daß sie auch zur Staatsverdrossenheit beiträgt ,ist die unausweichlich .Einfacher gesagt: " Wir leben in einer Bananenrepublik"!
Unsere Rechtsprechung erlaubt viele Auslegungsdetails und da hat man es halt mit Geld und Beziehungen einfacher . Einmal begründet ein Richter ein Urteil mit dem Satz, "Nach einem Fehler darf man kein Leben vernichten und gibt Bewährung" und für einen ähnlichen Fall der Satz "bei einem solchen Fehler, wenn auch das erste Mal, muss man ein Exempel statuieren und die Person wandert in den Knast."
Hier gilt es nicht die nachfolgenden Fälle zu bewerten, sondern eine Ungleichbehandlung aufzuzeigen und die sind für den Betroffenen halt gravierend. Darstellung stammt aus den Medien ist somit nicht autentisch überprüft worden.
Tat: Unfall mit einem Fahrzeug mit tötlichem Ausgang.
Fall 1: Junger Mann Mitte zwanzig aus nicht unvermögendem Hause mit einem Vater in leitender Position fährt ohne Führerschein in einer dreissiger Zone mit erhöhter Geschwindigkeit ein Kind tot. Der Führerschein wurde wegen Geschwindigkeitsüberschreitung entzogen. Urteil: 2 Jahre auf Bewährung weil man dieser Person nicht das Leben versauen will.
Fall 2. Familienvater unbescholten ist unschuldig an einem Unfall der morgens statt fand, allerdings noch mit Restalkohol und bei diesem Unfall kommt es zu zwei Totesfällen im Unfall verursachenden Fahrzeug. Urteil: mehr als 1 Jahr Gefängnis mit der Begründung wär Alkohol im Blut egal wie der gehört ins Gefängnis.
woher wissen Sie dass das Lügen sind ?? Sind Sie so Involviert dass Sie wissen was Sache ist ? Ich würde mich gerne mit ner Million bestechen lassen Sie nicht ?? Ist doch Gang und gäbe geworden oder ?? Einer Verkäuferin wird durch ne Richterin gekündigt weil sie A N G E B L I C H Kassenbons gestohlen und eingelöst hat, finden sie die Urteil richtig ? Wenn man dann noch mitbekommt,dass sich Richterin Daniela R nennt so liest, dieses Subjekt gibt u. a. Seminare für das ´FORUM · Institut für Management GmbH´.
Dort heißt es auf der Webpräsenz :
Zitat:
Das Forum Institut für Management ist eine internationale Institutsgruppe, die sich mit der Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft befasst.
Am 17. und 18. Oktober 2008 referierte die Richterin u. a. für das Institut zu folgenden Themen :
(...)
Die besten Kündigungsstrategien -
So beenden Sie effektiv Arbeitsverhältnisse
Die Themen :
Geeignete Kündigungsgründe identifizieren
Außerordentliche Kündigung
Alternativen zur Kündigung
Prozessvorbereitung
Vermeidung typischer Fehler
Wie kündigt man ´Unkündbare´?
Wenn sie für solche Subjekte eintreten Tinus 77 ist das ihre Sache ich finds Skandalös wenn jemandem auf Verdacht die Lebensgrundlage entzogen wird. Wenn sie denken Tinus 77, dass dies die Richterin umsonst gemacht hat muß ich nur lächeln.
Nach Ihren Kommentaren habe ich mir mal Ihr Profil angeschaut und muss doch mal Nachfragen ob die Angaben zur Person von einem Bekannten stammen.
Sie möchten überall mitreden und stellen sich weltmännisch offen da, als Indiz kein Phrassendrescher, Denken vor dem Handeln.
Ich erkenne aber nur Kritik an anderen Kommentarschreibern und die auch noch ohne sachliche Begründung. Vielleicht sollten Sie sich eher einem Forum der Bildzeitung zuwenden, als hier mit unsinnigen Ausführungen mitzuaggieren.
Nach Ihren Beiträgen könnte man fast meinen, dass sich hinter Ihrer Kennung Herr Zumwinkel oder ein naher Angehöriger versteckt.
Auch wenn in einigen Kommentaren etwas übers Ziel hinaus geschossen wird, so erkennt hieran doch auch ein massives Unverständnis aus der Bevölkerung für das Strafmass und dieses teile ich auch.
Wenn man die Geamtsache und nicht nur Einzelpunkte betrachtet und das hat ein Gericht und die Staatsanwaltschaft auch zu bewerten, so ist das Urteil sehr sehr milde.
Herr Zumwinkel hat über Jahrzehnte, mit krimineller Energie, ohne irgendwelche Geldnot Steuern hinterzogen. Bei der Feststellung der Steuerhinterziehung passiert dann auch noch ein Missgeschick mit einem wesentlichen Vorteil für Herrn Zumwinkel. Die Steuerhinterziehung wandert ganz knapp unter 1 Mio und die diese Schwellenbedeutung dürfte bekannt sein. Das Missgeschik wurde im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen getätigt und nun verteidigt die Staatsanwaltschaft dieses Urteil.
Leider ist es in unerem Rechtsstaat auch so, dass man mit Geld und guten Beziehungen an günstige Strafurteile kommt. Geld bedeutet hier nicht zwingend eine Bestechung, aber man kann sich viele gute Anwälte leisten.
Wer im öffentlichen Licht steht, profitiert von diesem Licht und hat auch Verantwortung zu tragen und dieser Verantwortung ist Herr Zumwinkel nicht nachgekommen und wird es auch nie tun.
Paging