Zu hohe Ausgaben für Blumen, Wein und Essen:Rechnungshof wirft Arbeitsagentur Verschwendung vor

Darf die Bundesagentur für Arbeit einen Blumenstrauß für mehr als 50 Euro verschenken? Nein, sagt der Bundesrechnungshof - und zettelt damit einen bizarren Streit an. Die staatlichen Kontrolleure werfen der Behörde vor, zu sorglos mit Steuergeldern umzugehen. Bei der Arbeitsagentur reagiert man empört.

Thomas Öchsner

In Deutschland gibt es Institutionen, die einen untadeligen Ruf besitzen. Die Bundesbank gehört dazu, wahrscheinlich die Stiftung Warentest - und ganz sicher der Bundesrechnungshof. Wenn die staatlichen Kontrolleure die Verschwendung von Steuergeld anprangern, ist ihnen Beifall gewiss. Nicht immer zu Recht, denn manchmal entpuppen sich die amtlichen Kontrolleure als Pfennigfuchser.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Rechnungshof liefern sich gerade einen bizarren Streit. Nach den Dokumenten, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, geht es dabei beispielsweise um einen einzigen Blumenstrauß, um Weinflaschen, gemeinsame Essen - und um die grundsätzliche Frage: Was darf sich eine Behörde ihre Repräsentationen nach innen und außen kosten lassen?

Der Bericht des Rechnungshofs über "Ausgaben für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen bei der Bundesagentur für Arbeit" erweckt den Eindruck, dass man bei der BA allzu gut zu leben weiß. Sie habe sich Ausgaben geleistet "für Zwecke der inneren Repräsentation, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung standen", heißt es darin anklagend.

So beanstandet der Bundesrechnungshof die Ausgaben für ein Sommerfest des BA-Verwaltungsrats mit Speisen und Getränken für 1081,68 Euro sowie für ein Gastgeschenk für 51,98 Euro. Die Prüfer monieren zudem Kosten für Speisen und Getränke bei einem Treffen von BA-Fachleuten mit Mitarbeitern des Arbeitsministeriums. Und sie bekritteln, dass beim Kauf von 50 Flaschen Wein und Sekt für 524,79 Euro durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung für die Gastgeschenke kein Preisrabatt ausgehandelt wurde.

Empörung bei Arbeitsagentur

In der BA-Zentrale ist man angesichts der Vorwürfe der Prüfer wenig erheitert. Im Verwaltungsrat, in dem Arbeitgeber und Gewerkschaften sitzen, sind manche über den Bericht geradezu empört. "Die wollen uns eine ganz normale Gastfreundschaft abgewöhnen", schimpft einer.

In der offiziellen Stellungnahme des BA-Vorstands zu dem Prüfbericht steht dies natürlich nicht so deutlich. Die Spitze der Behörde macht aber klar, dass sie "bei ihren Regelungen keine grundlegenden Mängel" erkennt. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die beanstandeten Ausgaben im Vergleich zu anderen öffentlich-rechtlichen Trägern eher niedrig seien.

Als Beleg enthält die Antwort des Vorstands eine Tabelle, aus der hervorgeht, dass der Rechnungshof selbst - gemessen am Gesamtetat - einen deutlich höheren Anteil für Repräsentationszwecke ausgibt. Außerdem seien, wie die Prüfer selbst festgestellt hätten, "die Grenzen zwischen dienstlich veranlasster, notwendiger Repräsentation und dienstlich üblichen, aber der Privatsphäre zuzurechnenden Aufgaben fließend und stark vom Einzelfall abhängig".

Als Beispiel nennt der Vorstand das kritisierte Sommerfest. Dabei komme es zu Fachgesprächen der Verwaltungsräte mit BA-Managern. Die Ausgaben seien daher "den Umständen und der Höhe nach angemessen". Bei dem Gastgeschenk für 51,98 Euro handelte es sich übrigens um einen Blumenstrauß für die Gastgeberin. Sie stellte für das Treffen Haus und Garten zur Verfügung.

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