Was nun folgte, hält der Jurist für besonders perfide. 1998 hatte Thiel formelle Mietabtretungen für die Objekte in seinem Einkaufszentrum unterschrieben - seine damalige Hausbank wollte das als Sicherheit. Diese Abtretungen zog Hudson nun aus den Kreditakten heraus, legte sie - ohne Thiel vorher zu informieren - den Mietern vor. Sämtliche Mieteinnahmen, knapp 100 000 Euro im Monat, gingen zunächst auf ein Konto einer anderen Tochterfirma von Lone Star, dann beantragte Hudson die Zwangsverwaltung. Alle Einnahmen flossen von nun an auf das Konto des Zwangsverwalters. Dem Unternehmer fehlte jetzt das Geld, seine Zins- und Tilgungsraten zu begleichen, und Hudson hatte einen Grund, die Kredite Anfang 2006 zu kündigen und die Zwangsversteigerung zu forcieren. Rechtsanwalt Schulz-Hennig ist deshalb überzeugt: "Hudson hat den Zahlungsrückstand bewusst künstlich herbeigeführt." Seitdem hat Thiel in seinem Einkaufszentrum nichts mehr zu sagen. Seine Konten hat Hudson gepfändet. Dafür tauchen in seinem Büro direkt im Einkaufszentrum immer wieder Interessenten auf, die seine Immobilie erwerben wollen. Von Thiel haben sie die Adresse nicht bekommen. "Hudson hat die Kenntnisse aus den Kreditakten gezielt genutzt, um ohne Zustimmung des Kreditnehmers die Verwertung der Immobilien zum eigenen Vorteil vorantreiben zu können", sagt dazu sein Anwalt Schulz-Hennig. "Das ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz."
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Andere Kreditnehmer, die bei Hudson Advisors gelandet sind, erzählen ähnliche Geschichten wie Thiel. Auch sie werfen den Geldeintreibern von Lone Star vor, bei angebotenen Ablösesummen immer höhere Forderungen zu stellen, nicht verhandlungsbereit zu sein und vorschnell Pfändungen und Zwangsversteigerungen einzuleiten.
"Wer sich dagegen wehren will, kommt letztlich nicht daran vorbei zu klagen", sagt der Kölner Anwalt Hans G. Keitel. Der Grund: Leiht eine Bank einem Kunden Geld für den Kauf eines Grundstücks, verlangt das Institut in der Regel als Sicherheit eine Grundschuld und lässt sich die Möglichkeit einräumen, jederzeit die Zwangsvollstreckung betreiben zu können. Wer im Besitz der Grundschuldbestellungsurkunde mit einer entsprechenden Klausel ist, kann deshalb vollstrecken lassen, ohne nachweisen zu müssen, dass der Kreditnehmer seine Vertragspflichten nicht mehr erfüllt. Natürlich kann sich der Kreditnehmer dagegen gerichtlich wehren, bei einer willkürlichen Vollstreckung hat er Anspruch auf Schadensersatz. "Aber der Gläubiger kann zunächst aufgrund seiner stärkeren wirtschaftlichen Position womöglich auch rechtswidrige Fakten schaffen", sagt der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter. Schulz-Hennig wirft Hudson vor, genau dies zu tun: "Der Lone-Star-Gruppe geht es darum, die Kredite schnell zu verwerten. Deshalb schöpft Hudson systematisch alle Möglichkeiten von Repressalien aus", sagt er.
Olivier Brahin sieht dies ganz anders. Der Geschäftsführer von Hudson Advisors Germany, der in der Frankfurter Lone-Star-Zentrale zum Gespräch bittet, sagt viele Sätze, die freundlich und vernünftig klingen: "Wir wollen gemeinsam mit dem Kreditnehmer eine Lösung finden." Oder: "Die Zwangsversteigerung ist für uns in der Regel nicht die optimale Lösung, weil dies auf den Wert der Immobilie drückt." Brahin sagt aber auch: "Bei Kreditnehmern, die sich einer gemeinsamen Lösung verschließen, bleibt uns nichts anderes übrig, als Zwangsmaßnahmen einzuleiten." Zu Details im Fall Thiel will er sich nicht äußern. Nur so viel sagt er: "Der geschilderte Fall spiegelt die Form, wie wir unser Geschäft betreiben, nicht wider."
Immer wieder hingehalten
Trotzdem meldete sich Hudson Advisors sofort nach dem Gespräch mit der SZ bei Thiel, der sich zuvor vergeblich um eine Einigung bemüht hatte. Es folgte ein Treffen in München - doch Thiel verstand nicht viel: Der Wortführer von Hudson redete englisch, Thiel sollte erneut die Verkaufsvollmacht unterschreiben. "Das war keine Verhandlung, sondern eine absolute Zumutung", sagt er. Dennoch hoffte er weiter darauf, die Zwangsversteigerung abwenden zu können, zumal er mit Hilfe eines Investors einen Preis für das Einkaufszentrum zahlen wollte, der deutlich über dem Wert lag, den ein vom Amtsgericht eingesetzter Sachverständiger gerade ermittelt hatte. Immer wieder hielt ihn Hudson danach hin. Jetzt hat er genug: Diese Woche reichte sein Anwalt - wie bereits in einigen anderen Fällen zuvor - Klage beim Landgericht München ein.
Die Prozesse sind für die deutschen Banken von zentraler Bedeutung: Die HRE, die Kredite in Höhe von 3,6 Milliarden Euro an Lone Star verscherbelte, war nur der Vorreiter. Die Geldinstitute verkaufen derzeit munter weiter vor allem notleidende Kredite, um ihre Bilanzen zu bereinigen. Käufer sind häufig Finanzinvestoren wie Lone Star, die nach dem asiatischen Raum Ende der neunziger Jahre jetzt den deutschen Markt aufrollen. Dieser gilt als Goldgrube: Das Volumen an notleidenden Krediten schätzen Experten auf bis zu 300 Milliarden Euro. Die Aufkäufer der Kreditpakete zahlen dabei deutlich weniger als das ausstehende Kreditvolumen - sie spekulieren darauf, dieses Portfolio besser heute als morgen abzuarbeiten und dabei für ihre Geldgeber, wie zum Beispiel US-Pensionsfonds, möglichst zweistellige Renditen herauszuholen. Karsten von Köller, Chef von Lone Star in Deutschland, bezifferte die Abarbeitungsphase auf drei bis vier Jahre. "Die Karawane", so Köller, "zieht dann weiter."
Es gibt jedoch ein Problem: Normalerweise ist beim Übertragen von nicht notleidenden Krediten die Zustimmung des Darlehensnehmers erforderlich. Gleiches gilt für leistungsgestörte Kredite, bei denen noch eine gute Chance auf die vertragsgemäße Bedienung besteht. In dem von der HRE an Lone Star verkauften Paket waren aber neben faulen auch solche nicht notleidenden Kredite in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Trotzdem gelang der Verkauf - ohne die Billigung von Thiel und den anderen 1700 Kunden. Die HRE beruft sich dabei auf das Umwandlungsgesetz. Danach könnten Banken Kredite bündeln und auf eine eigens gegründete Gesellschaft ausgliedern und dann diese an einen Dritten übertragen, ohne die Darlehensnehmer fragen zu müssen. Und genau so lief der Deal ab.
Einige Anwälte haben dies notgedrungen akzeptiert. In ihren Klagen konzentrieren sie sich darauf, den Lone-Star-Gesellschaften vertrags- und treuwidrige Vollstreckungsmaßnahmen nachzuweisen, auch wenn Hudson-Geschäftsführer Brahin diesen Vorwurf strikt zurückweist: "Alles, was wir tun, muss hundertprozentig mit den Gesetzen übereinstimmen." Schulz-Hennig geht dagegen noch einen Schritt weiter. Er will grundsätzlich geklärt wissen, ob mit dem Kreditverkauf der HRE an Lone Star nicht "ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz und das Bankgeheimnis vorliegt".
Sollten sich die Gerichte nicht der Meinung des Anwalts anschließen, dürfte sich das Verhältnis zwischen Kreditnehmern und Banken in Deutschland radikal ändern. "Ein Darlehensverhältnis ist eine Vertrauenspartnerschaft", sagt der Münchner Anwalt. Dieses Vertrauen werde gebrochen, "wenn jede Forderung ohne Zustimmung des Kreditnehmers an Finanzinvestoren verkauft werden kann, die gar kein Interesse an der Fortführung des Kreditverhältnisses haben".
Notfalls will Schulz-Hennig deshalb bis zum Bundesgerichtshof gehen. Und Thiel mit ihm, auch wenn er sich lieber gütlich geeinigt hätte. Der 75-Jährige kann inzwischen nachts oft nicht schlafen. Er hat Angst, morgens zum Briefkasten zu gehen. "Ich habe in den letzten 50 Jahren als Kaufmann stets versucht, mich menschlich zu verhalten, auch gegenüber meinen Kunden, die mir Geld schuldeten. Das", sagt er, "vermisse ich bei Hudson."
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(SZ vom 10.6.2006)
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