Wirtschaftskriminalität:US-Justiz schont betrügerische Unternehmen

Detroit Area Economy Worsens As Big Three Automakers Face Dire Crisis

Im gerade erst abgeschlossenen Verfahren gegen General Motors verzichteten die Behörden vorerst auf eine Anklage wegen krimineller Vergehen. Stattdessen musste das Unternehmen eine Geldbuße von 900 Millionen Dollar zahlen.

(Foto: Spencer Platt/Getty Images/AFP)
  • Öffentlich fährt die US-Justiz einen harten Kurs gegen Wirtschaftskriminalität.
  • Tatsächlich ist die Zahl der Strafverfahren gegen US-Firmen aber drastisch gesunken.

Analyse von Claus Hulverscheidt, New York

Die E-Mail, die vor ein paar Wochen bei allen Bundesstaatsanwälten der USA einging, war klar und deutlich formuliert und ließ scheinbar keine Fragen offen. Um das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu sichern, so schrieb Vizejustizministerin Sally Yates, werde man bei Korruption, Betrug und anderen Wirtschaftsdelikten künftig nicht mehr nur die betroffenen Unternehmen mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgen, sondern auch die verantwortlichen Manager und Angestellten. Das klang nach klarer Kante und null Toleranz.

Das Problem ist nur: Die Anordnung aus Washington hat mit der Realität kaum etwas zu tun. In der Praxis nämlich lässt die Justiz nicht nur kriminelle Manager oft genug straffrei davonkommen, sondern auch deren Arbeitgeber. Darauf deutet eine Untersuchung der Universität Syracuse hin, die jetzt öffentlich wurde: Demnach ist die Zahl der Strafverfahren gegen US-Firmen in den letzten zehn Jahren nicht etwa gestiegen, sondern im Gegenteil drastisch gesunken - um satte 29 Prozent.

2014 gingen die Behörden laut Studie gegen ganze 237 Unternehmen vor. Der Wert lag damit so niedrig wie seit 2010 nicht mehr und weit unter dem Höchststand aus dem Jahr 2005. Damals hatte die US-Justiz 398 Strafverfahren gegen Firmen in Gang gesetzt. Die Zahl der Verurteilungen sank 2014 auf 162 und damit deutlich unter den Durchschnitt früherer Jahre.

Die Universität aus dem Bundesstaat New York hat sich in der Vergangenheit einen Namen mit kritischen Anfragen an die US-Regierung gemacht. Häufig bedient sie sich dabei des sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes, das jedem Bürger das Recht zugesteht, die Offenlegung von Behördenakten und -dokumenten zu verlangen. Warum es so wenige Anklagen gibt, obwohl seit 2004 sowohl die Zahl der Firmen als auch die der Verdachtsfälle gestiegen ist, wird in der Untersuchung allerdings nicht beantwortet: Das Justizministerium verweigerte schlicht jede Auskunft. Auch eine entsprechende Anfrage der Süddeutschen Zeitung blieb unbeantwortet.

Die Experten aus Syracuse können deshalb nur spekulieren. Sie vermuten, dass ein Memorandum des Justizministeriums aus dem Jahr 2008 eine Rolle spielen könnte: In dem Rundschreiben hatte der damalige Vizeminister Mark Filip zwar einerseits den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität als eine der Prioritäten seines Hauses bezeichnet. Er wies die Behörden jedoch zugleich an, vor der Anklageerhebung "die möglichen erheblichen Konsequenzen für die Mitarbeiter, die Geldgeber, die Ruheständler und die Kunden des Unternehmens zu bedenken". Ein ähnliches Memorandum hatte Jahre zuvor bereits der spätere Justizminister Eric Holder verfasst.

Bundesbehörden ermitteln immer seltener gegen Firmen und einzelne Personen

Dahinter steht die Überlegung, dass Unternehmenskriminalität häufig das Werk einiger weniger Mitarbeiter ist, wohingegen eine harte Bestrafung der Firma auch die unbeteiligten Kollegen trifft. Ein Beispiel dafür war der Untergang der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen im Jahr 2002: Weil einige Beschäftigte die Betrügereien des Energiekonzerns Enron gedeckt sowie Beweismittel vernichtet hatten, ging die Regierung wegen Behinderung der Justiz gegen das Unternehmen vor. Am Ende wurde die Gesellschaft aufgelöst, aufgespalten und mit unterschiedlichen Wettbewerbern fusioniert. Leidtragende waren alle 28 000 Mitarbeiter.

Die Konsequenz, die der Fall nach sich zog, lässt sich nach Meinung der Universitätsexperten am gerade erst abgeschlossenen Fall General Motors beobachten: Obwohl GM Probleme bei Zündschlössern in seinen Autos über ein Jahrzehnt lang verschwiegen hatte und für den Unfalltod von mindestens 124 Menschen mitverantwortlich sein soll, verzichteten die Behörden vorerst auf eine Anklage wegen krimineller Vergehen. Stattdessen verhängten sie lediglich eine Geldbuße in Höhe von 900 Millionen Dollar.

Ausgerechnet der deutsche Autobauer Volkswagen könnte nun der erste Konzern werden, der Yates' Ankündigung einer härteren Gangart zu spüren bekommt. Dass VW kein amerikanisches Unternehmen ist und in den USA eine vergleichsweise geringe Zahl von Menschen beschäftigt, könnte die Bereitschaft der Behörden, hier ein Exempel zu statuieren, noch erhöhen.

Wie zurückhaltend die Justiz in Sachen Wirtschaftskriminalität bisher oft agiert, zeigt eine zweite Statistik, die die Universität Syracuse wenige Wochen zuvor veröffentlicht hatten. Demzufolge ermitteln die Bundesbehörden nicht nur immer seltener gegen Unternehmen, sondern auch gegen Einzelpersonen, denen Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zur Last gelegt werden. Rechnet man die Zahlen bis Ende September auf zwölf Monate hoch, dann sind für das Gesamtjahr 2015 insgesamt 6900 Verfahren etwa wegen krimineller Steuer-, Wertpapier-, Kartell- und Konkursvergehen zu erwarten. Das wäre die mit Abstand niedrigste Zahl seit 20 Jahren.

Damit setzt sich ein Trend fort, der in den 1990er-Jahren unter der Regierung des damaligen Präsidenten Bill Clinton eingeleitet wurde. Unterbrochen wurde die Entwicklung lediglich in den Jahren 2009 bis 2011, als die Behörden in der Folge der globalen Finanzkrise gegen zahlreiche Mitarbeiter von Banken ermittelten. Ins Gefängnis allerdings ging keiner von ihnen.

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