Wirtschaft kompakt:Burger, Pommes, Gift

Gefährliche Gläser: McDonald's ruft "Shrek"-Sammelbecher mit krebserregender Farbe in den USA zurück. Außerdem: Großprojekt auf hoher See für Siemens und RWE.

Ausgerechnet eine Kampagne für gesünderes Essen hat sich für die Fast-Food-Kette McDonald's wegen schwermetallverseuchter Trinkgläser zum PR-Flop entwickelt. Das Unternehmen rief in den USA zwölf Millionen Sammelstücke mit Motiven aus dem Animationsfilm "Shrek" zurück.

Wirtschaft kompakt: Achtung Schwermetall: Die Gläser mit den vier "Shrek"-Motiven. Die Aufdrucke sollen die krebserregende Substanz Cadmium enthalten.

Achtung Schwermetall: Die Gläser mit den vier "Shrek"-Motiven. Die Aufdrucke sollen die krebserregende Substanz Cadmium enthalten.

(Foto: ap)

Die US-Produktsicherheitskommission CPSC hatte festgestellt, dass die Farbe auf den Bechern das krebserregende Schwermetall Cadmium enthält. Die Gläser, erhältlich mit vier verschiedenen Motiven, wurden in den USA seit dem 14. Mai für zwei Dollar pro Stück verkauft.

Die Kunden sollten sie nicht mehr benutzen, weil die Gefahr bestehe, dass Spuren der Farbe an den Händen haftenblieben. Wenn Kinder dann ihre ungewaschenen Hände in den Mund steckten, sei eine Schädigung der Gesundheit langfristig nicht auszuschließen.

Die Trinkgefäße waren für den weltweiten Verkauf vorgesehen. Deutschland ist aber dem Unternehmen zufolge nicht betroffen. "Wir haben diese Trinkbecher bei uns nicht im Programm", sagte einSprecher. Die "Shrek"-Becher sollen junge Kunden dazu animieren, Kindermenüs aus Burgern und Pommes Frites mit Früchten, Gemüse, Säften und fettreduzierten Milchprodukten zu ergänzen.

Zuletzt hatte mit Cadmium verseuchtes Kinderspielzeug in den USA für Aufsehen gesorgt, in Deutschland forderte das Bundesinstitut für Risikobewertung, verstärkt gegen das Gift vorzugehen. Besonders in der Kritik standen Produkte aus China. Behörden in verschiedenen chinesischen Städten riefen daraufhin zum Verzicht auf das Schwermetall bei der Herstellung von Kinderschmuck auf.

Siemens und RWE: Großprojekt auf hoher See

Siemens, RWE und die Stadtwerke München wollen für zwei Milliarden Euro einen riesigen Windpark vor der britischen Küste bauen. Ab 2014 werde die Anlage Strom für 400.000 Haushalte liefern, teilten die drei Unternehmen mit. Das Auftragsvolumen für Siemens liegt bei 1,2 Milliarden Euro.

Der Technologiekonzern werde in der Liverpool Bay auf einer Fläche von 79 Quadratkilometern insgesamt 160 Windturbinen errichten, ans Stromnetz anschließen und mindestens fünf Jahre lang warten. An dem Gemeinschaftsunternehmen zum Bau des Windparks Gwynt y Môr halten RWE 60 Prozent, die Stadtwerke München 30 Prozent und Siemens zehn Prozent.

Für den Bau der Anlagen 18 Kilometer vor der Küste kauft RWE ein Schiff für 100 Millionen Euro bei der koreanischen Daewoo-Werft. Ab 2013 sollen die ersten Windräder Strom ins Netz einspeisen, ab 2014 soll die fertige Anlage 1950 Gigawattstunden Strom im Jahr liefern.

Der Münchner Stadtwerke-Chef Kurt Mühlhäuser sagte: "Bis 2015 wollen wir soviel Ökostrom in eigenen Anlagen erzeugen, dass damit alle rund 800.000 Münchner Privathaushalte versorgt werden könnten. Bis 2025 wollen wir sogar den gesamten Münchner Strombedarf decken können und damit weltweit die erste Millionenstadt sein, die dieses ehrgeizige Ziel schafft." Für Siemens und RWE ist Gwynt y Môr der dritte gemeinsam errichtete Offshore-Windpark.

EU erringt Sieg gegen Internet-Zockerei

Im Streit um die Begrenzung von Glücks- und Wettspielen haben die privaten Anbieter eine empfindliche Niederlage erlitten. Wie der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag zu den Niederlanden entschied, dürfen die EU-Staaten Wettspiele im Internet verbieten. Ein solches gesetzliches Verbot besteht auch in Deutschland. (Az: C-258/08)

Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in den Niederlanden einen Monopolanbieter für Glücksspiele, der seine Gewinne für Sport und andere Gemeinwohlzwecke ausgibt. Im Nachbarland ist dies der Stiftung De Lotto übertragen. Glücks- und Wettspiele im Internet sind, ebenfalls wie in Deutschland, generell verboten.

Gegen Monopol und Internetverbot klagten Wettanbieter mit britischen Lizenzen. Der EuGH bekräftigte seine Rechtsprechung, wonach die EU-Staaten Glücksspiele reglementieren und kanalisieren dürfen, um Spielsucht und Begleitkriminalität zu begrenzen. Dem könne zulässig auch ein Verbot von Internetwetten dienen, heißt es in dem neuen Urteil. Denn diese seien kaum noch zu kontrollieren.

Gleichzeitig betonten die Luxemburger Richter, dass sich die Staaten nicht widersprüchlich verhalten dürfen. Insbesondere muss sich danach auch die Werbung dem Ziel unterordnen, die Spielsucht zu bekämpfen, und darf nicht dem Ziel dienen, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen. Im konkreten Fall sollen dies nun die Gerichte der Niederlande prüfen.

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