Windkraftunternehmen:Insolvenzverfahren für Prokon eröffnet

Bereits seit Monaten bangen Anleger um ihr Geld: Jetzt hat das Amtsgericht Itzehoe das Insolvenzverfahren für die Windkraftfirma Prokon eingeleitet. Nun wird sich zeigen, wie viel die Anteilseigner von ihrem Kapital wiedersehen.

Im Januar dieses Jahres hatte das Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben: Gut drei Monate nach dem Antrag hat das Amtsgericht Itzehoe jetzt das Insolvenzverfahren über den Windkraftkonzern Prokon eröffnet. Betroffen von dem Verfahren ist die Prokon Regenerative Energien GmbH mit 480 Mitarbeitern.

Andere Firmen aus dem Prokon-Bereich mit etwa 800 Mitarbeitern sind nicht insolvent. Die Prokon Regenerative Energien GmbH aber sei zahlungsunfähig und überschuldet. Forderungen von 391 Millionen Euro stehen noch aus, demgegenüber verfügt die Firma gerade einmal über 19 Millionen Euro flüssige Gelder. Zum Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin bestellt, der diese Funktion bereits vorläufig ausgeübt hatte.

Seit Monaten bangen Anleger um ihr Kapital: 74 000 Menschen haben Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro in Form von kurzfristig kündbarem Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Davon sind nach der Mitteilung des Amtsgerichts 368 Millionen Euro gekündigt worden. Penzlin hatte zuletzt erklärt, die Anleger müssten nicht mit einem Totalverlust rechnen, wohl aber mit Einbußen. Er will sich am Freitag zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens äußern.

Gläubiger können Forderungen offiziell anmelden

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten die Gläubiger des Unternehmens nun Formulare, mit denen sie ihre Forderungen offiziell anmelden können. Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, ist noch völlig offen. Das Geld der Anleger steckt überwiegend in 54 Windparks mit mehr als 300 Windenergieanlagen und ist deshalb nicht kurzfristig verfügbar. Penzlin könnte versuchen, einige Anlagen zu verkaufen, um so flüssige Mittel in die Kasse zu bekommen.

Prokon war 1995 von dem Unternehmer Carsten Rodbertus gegründet worden, um mit Windenergie Ökostrom zu produzieren. Den Anlegern versprach Rodbertus gleichzeitig hohe Renditen bis zu acht Prozent. Zuletzt konnte Prokon jedoch die Zinsverpflichtungen nicht mehr erfüllen und keine Genussrechte von Anlegern mehr zurücknehmen, weil die flüssigen Gelder im Unternehmen nicht mehr ausreichten. Verbraucherschützer hatten schon lange vor der Anlage in Genussrechten gewarnt. Genussrechte sind eine Hybridform aus Aktie und Anleihe. Anleger haben kein Stimmrecht, der Geschnussschein verbrieft das Recht auf Zinsen und die Rückzahlung des Nominalwertes. Außerdem können Anleger z.B. am Reingewinn des Unternehmens beteiligt sein. Genauso sind sie dann aber am Verlust beteiligt, der Rückzahlungswert der Genussscheine sinkt dann entsprechend - das birgt ein höheres Risiko für den Anleger.

Als Konsequenz aus der Prokon-Pleite plant die Bundesregierung eine schärfere Regulierung für den sogenannten "Grauen Kapitalmarkt". Anleger sollen besser vor solchen riskanten Finanzprodukten geschützt werden. So soll unter anderem die Finanzaufsicht BaFin mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten. Auch ein Werbe- oder Vertriebsverbot für zweifelhafte Kapitalanlagen steht in der Diskussion.

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