Widersprüchliche Urteile:Google muss FBI mitlesen lassen

US-Gerichte urteilen verschieden, was Server im Ausland angeht. Google will gegen die jüngste Entscheidung Berufung einlegen.

Google muss einer Gerichtsentscheidung zufolge der Bundespolizei FBI für Ermittlungen auch E-Mails zur Verfügung stellen, die auf Servern im Ausland gespeichert sind. Das entsprechende Urteil eines Amtsgerichts in Philadelphia widerspricht einer Entscheidung eines New Yorker Berufungsgerichtes in einem ähnlichen Fall. Hier war Microsoft vor einigen Monaten von dieser Pflicht entbunden worden, was sowohl unter Technologie- und Medienunternehmen als auch unter Datenschützern auf Zustimmung gestoßen war. Google kündigte an, wegen der Abweichung vom Präzedenzfall gegen die jüngste Entscheidung in Berufung zu gehen.

Der Internet-Konzern argumentiert, er sei mit der Bereitstellung von E-Mails auf Servern in den USA der FBI-Aufforderung entsprechend dem Microsoft-Fall ausreichend nachgekommen. Der zuständige Richter hielt dem entgegen, dass nichts gegen eine Übermittlung auch der elektronischen Korrespondenz spreche, die Google in seinen internationalen Datenzentren speichere. Zwar gebe es möglicherweise eine Verletzung der Privatsphäre, aber die geschehe beim Öffnen der Mails in den USA und nicht im Ausland.

Google erklärte in den Gerichtsunterlagen, dass der Konzern aus technischen Gründen seine Daten auf verschiedene Server verteile. Deshalb sei mitunter gar nicht klar, wo einzelne E-Mails gespeichert seien. Laut dem Gericht erhält das kalifornische Unternehmen jährlich 25 000 Aufforderungen von US-Behörden, Nutzerdaten für strafrechtliche Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.

© SZ vom 06.02.2017 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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