Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts gefährdet möglicherweise die Sanierung des angeschlagenen Karstadt-Quelle-Konzerns.
Dem Kaufhaus-Konzern Karstadt-Quelle drohen weitere Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe.
Die Sprecherin von bis zu 50 überlebenden Wertheim-Erben, Barbara Principe (74), Tochter von Günther Wertheim. Im Hintergrund ein Plakat mit dem ehemaligen Wertheim-Kaufhaus. (© Foto: dpa)
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Der Konzern erlitt am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage gegen die Erben des Kaufhausgründers Wertheim. Die jüdische Familie war 1937 von den Nazis enteignet worden.
Das Gericht ließ keine Revision zu, Karstadt will die Entscheidung jedoch vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen.
Die Jewish Claims Conference, von der die Erben vertreten werden, warf dem Konzern "Verzögerungstaktik" vor, erklärte sich aber zu Verhandlungen bereit.
Das Urteil der Berliner Verwaltungsrichter gefährdet möglicherweise die Sanierung des angeschlagenen Karstadt-Quelle-Konzerns.
Gespräche abgelehnt
Aktuell muss der Handelskonzern zwar keine Entschädigung an die Jewish Claims Conference (JCC) zahlen, die Entscheidung zieht aber voraussichtlich weitere Forderungen in einer Größenordnung von bis zu 500 Millionen Euro nach sich.
Konzern-Sprecher Jörg Howe betonte, die Existenz des Unternehmens sei durch das Urteil nicht gefährdet. Der Kurs des Unternehmens brach nach der Entscheidung zeitweise um 4,95 Prozent ein.
Der Berliner Anwalt der Wertheim-Familie, Matthias Druba, appellierte an die neue Führung von Karstadt, das Urteil zu akzeptieren - auch, um sich nicht selbst zu schaden. "Der Kurseinbruch wäre nicht nötig gewesen, wenn sich der Konzern nicht allen Gesprächen verweigern würde", sagte Druba der Süddeutschen Zeitung.
Erst Anfang des Jahres habe die Jewish Claims Conference, die die Rechte der etwa 50 Wertheim-Erben wahrnimmt, noch einmal um Gespräche gebeten, Karstadt habe aber abgelehnt.
JCC-Vizedirektor Jürgen Roth erklärte, weitere juristische Händel seien nun "reine Verzögerungstaktik".
Sanierung "nicht zu Lasten der NS-Verfolgten"
Schon jetzt kündigte Anwalt Druba an, dass trotz der schwierigen Lage des Konzerns nicht mit Zugeständnissen der Erben zu rechnen sei. "Die Sanierung des Konzerns kann nicht zu Lasten der NS-Verfolgten erfolgen. Wir können Karstadt-Quelle das Geld nicht schenken."
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