Von Hans Leyendecker

Nach dem Prozess gegen Peter Hartz hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine weitere Anklage in der VW-Affäre erhoben: Wahrscheinlich im Sommer müssen sich der früheren Betriebsrat Klaus Volkert und Ex-VW-Manager Klaus-Joachim Gebauer vor Gericht verantworten.

Ende November für kurze Zeit wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft einrücken musste. Gebauer muss sich wegen Untreue in Tateinheit mit Betrug verantworten.

Betriebsrat Klaus Volkert und Ex-VW-Manager Klaus-Joachim Gebauer

Betriebsrat Klaus Volkert (© Foto: ddp)

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Die Hauptvorwürfe aus den ersten Tagen des Ermittlungsverfahrens, insbesondere Gebauer sei an der Konstruktion eines Netzes von Tarnfirmen beteiligt gewesen, die heimlich Geschäfte mit VW machen wollten, tauchen in der Anklage nun aber nicht mehr auf.

In der vom Braunschweiger Oberstaatsanwalt Ralf Tacke verfassten Anklage werden dem geständigen Gebauer insgesamt 41 Taten vorgeworfen. Die ersten vierzig Punkte umfassen den Bereich Lustreisen und heiße Nächte mit angeblich dienstlich veranlassten Kosten für VW sowie die ,,Inanspruchnahme von Prostituierten'' (Staatsanwaltschaft).

Der Schaden, der VW in diesen Fällen entstanden sein soll, wird von dem Ermittler mit 1257770 Euro beziffert. Bei Punkt 41 kommt Betrugsverdacht mit ins Spiel. Gebauer soll den früheren Skoda-Personalvorstand Helmuth Schuster, gegen den noch ein Verfahren läuft, 2003 dazu gebracht haben, eine damalige Gefährtin von Gebauer für ein Projekt in Angola einzustellen, das nicht zustande kam. Sie erhielt nach Feststellungen der Ermittler für Nichts 56535 Euro.

Volkert werden insgesamt 48 Taten vorgeworfen. Die Fälle 1 bis 28 umfassen Treffen mit Prostituierten auf Firmenkosten, Flüge auf Firmenkosten, ein Sprachkurs für eine Freundin auf Firmenkosten, die Handygebühren für eine Freundin auf Firmenkosten und auch die Kosten für einen Maßanzug, den sich Volkert bei ,,Rebmann Fashion'' in Braunschweig schneidern ließ und den Gebauer bezahlte und bei VW abrechnete.

Volkert behauptete in einer Vernehmung, er habe das Geld Gebauer zu einem späteren Zeitpunkt wiedergegeben. Insgesamt soll VW in diesem Bereich durch Volkert ein Schaden in Höhe von 289289,83 Euro entstanden sein.

Fall 29 in der Volkert-Anklage sind die Sonderboni, die er auf Veranlassung von Hartz zwischen Mai 1995 und März 2005 erhalten haben soll und die sich auf 1949600 Euro summierten. ,,Stinkendes Geld'' nach Meinung der Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff, die gemeinsam mit Tacke die Ermittlung führt.

Die Fälle 30 bis 48 in der Anklage umfassen die Einzel-Leistungen von VW für eine frühere brasilianische Geliebte von Volkert (Schaden: 398806, 33 Euro). Insgesamt soll der VW durch Volkert entstandene Gesamtschaden 2637696,16 Euro betragen.

Im Prozess wird womöglich darüber gestritten werden, ob die besondere Honorierung von Volkert mit Geld und Lustdienerinnen auch damit zusammenhing, dass VW die wenigsten Streiktage unter den großen Autoherstellern Europas hatte und dass der Betriebsrat trotz eigener Bedenken dem vom Vorstand propagierten Geschäft mit Luxusautos zustimmte.

Bislang hat Volkert den Vorwurf bestritten, er sei für Entgegenkommen gekauft worden. Er habe als eine Art Co-Manager Sachen übernommen, die sonst der Vorstand hätte machen müssen, erklärte er. Bei dieser Strategie wird es in dem Prozess vermutlich nicht bleiben.

Volkerts Hamburger Anwalt Johann Schwenn hatte im November in einer Haftbeschwerde den Weg für die Verteidigung im Prozess angedeutet: Ein ,,langdauernder Streik oder eine für die Arbeitnehmer günstige und also für das Unternehmen ungünstige Betriebsvereinbarung'' führten bei einem ,,Industriekonzern wie VW zu einem weitaus höheren Schaden als irgendwelche Zahlungen an Prostituierten'' schrieb Schwenn. Am Ende komme es darauf an, ob die ,,anfänglichen Aufwendungen im Ergebnis Erträge'' generiert hätten.

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(SZ vom 5.3.2007)