Ein Kommentar von Silvia Liebrich

Der Zugang zu sauberem Wasser muss bezahlbar bleiben. Der Staat muss dafür sorgen, dass dieser wichtige Teil der Grundversorgung nicht zum Spielball von Spekulanten wird.

Es ist ein Sieg für die Verbraucher: Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil den Weg für niedrigere Wasserpreise frei gemacht. Die Entscheidung war überfällig, denn in kaum einem anderen europäischen Land sind die Gebühren so hoch wie in Deutschland. Knapp zwei Euro pro Kubikmeter müssen die Bundesbürger im Durchschnitt an ihre kommunalen Versorger überweisen, während etwa ihre französischen Nachbarn gut ein Drittel weniger zahlen. Dabei herrscht hierzulande nicht gerade Wassernotstand. Meist fällt sogar mehr Regen vom Himmel, also so manchem lieb ist. Viele Kunden fühlen sich deshalb über den Tisch gezogen.

Wasser, BGH-Urteil, AP

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil den Weg für niedrigere Wasserpreise frei gemacht. (© Foto: AP)

Anzeige

Der Verdacht liegt nahe, dass einige der 6200 Wasserlieferanten in Deutschland deutlich mehr für ihre Leistungen verlangen, als tatsächlich angemessen wäre. Ein mögliches Indiz dafür sind die zum Teil erheblichen Preisdifferenzen: Je nach Anbieter zahlen Kunden zwischen 50 Cent und vier Euro je Kubikmeter. Vor allem diese Unterschiede haben die Beamten der Wettbewerbsaufsicht stutzig gemacht und veranlasst, genauer hinzuschauen.

Dass dieses Misstrauen von Seiten der Verbraucher und der Aufsichtsbehörden berechtigt war, haben die Bundesrichter nun bestätigt. Demnach hat der hessische Wasserversorgers Enwag seinen Abnehmern in Wetzlar jahrelang überhöhte Rechnungen ausgestellt. Das ergab der Vergleich mit anderen kommunalen Versorgern. Dieser Vorwurf wird auch andernorts zutreffen. Auch dort müssen Anbieter mit Konsequenzen rechnen.

Ein Erfolg ist das Urteil nicht nur deshalb, weil das betroffene Unternehmen nun seine Preise um ein Drittel senken muss, sondern weil die Richter damit ein wichtiges Signal gegeben haben: Die kommunalen Betriebe müssen sich in Zukunft auf strengere Kontrollen einstellen. Eine Aufgabe, die den Landeskartellämtern zufällt. Sie ist umso wichtiger, weil Wasserversorger innerhalb ihrer Region konkurrenzlos und somit Monopolisten sind. Verbraucher können also nicht einfach zum nächsten Anbieter zu wechseln, wenn sie mit ihrem Dienstleister nicht zufrieden sind. Wer von seinem Versorger gar Einblick in die Kostenkalkulationen verlangt, stößt dort meist auf eine Mauer des Schweigens - aus Sicht der Kunden ein unhaltbarer Zustand. Ein Unternehmen, das nicht bereit ist, diese Zahlen auf den Tisch zu legen, muss dazu gezwungen werden.

Dass die Wasserunternehmen bislang weitgehend freie Hand bei der Gestaltung ihrer Preise haben, liegt daran, dass die regionale Wasserversorgung nach wie vor fest in der Hand einzelner Anbieter liegt - anders als auf den deutschen Strom- und Gasmärkten, die in den vergangenen Jahren schrittweise für den Wettbewerb geöffnet wurden. Verbraucher können dort zwischen verschiedenen Anbietern wählen und gegebenenfalls zu einem günstigeren wechseln.

Einer solchen Öffnung steht auf dem Wassermarkt die Infrastruktur entgegen. Voraussetzung dafür wäre ein überregionales Leitungsnetz, das jedoch nur ansatzweise existiert. Die meisten Leitungsnetze von Städten und Gemeinden bilden in sich geschlossene Kreisläufe. Das darin weitergeleitete Wasser stammt in der Regel aus der Region. Trotzdem gingen auch in Deutschland in den vergangenen Jahren viele kommunale Versorger in private Hände. In diesem Fall von einer Liberalisierung zu sprechen, geht allerdings an der Realität vorbei. Hier wurden staatliche in private Monopole umgewandelt, in denen die Kunden keinesfalls besser gestellt sind.

Egal ob in kommunaler oder privater Hand: Der Zugang zu sauberem Wasser ist lebenswichtig, und er muss bezahlbar bleiben. Aufgabe des Staates ist es, dafür zu sorgen, dass dieser wichtige Teil der Grundversorgung nicht zum Spielball von Spekulanten wird, deren Ziel allein eine Gewinnmaximierung ist. Das gilt ganz besonders in Zeiten einer Wirtschaftskrise, in denen viele Haushalte mit einem geringeren Budget zurechtkommen müssen. Der Bundesgerichtshof hat sich mit seiner Entscheidung auf die Seite der Konsumenten gestellt und die Verantwortung des Staates gefordert.

Leser empfehlen 

(SZ vom 03.02.2010/mel)