Europas größter Autokonzern bekommt Ärger aus Brüssel: Die Europäische Kommission geht gegen das neue VW-Gesetz vor. Das freut Porsche.

Brüssel beanstandet vor allem, dass Niedersachsen auch künftig ein Vetorecht bei Entscheidungen des Konzerns behalten soll. Die Kommission teilte am Donnerstag in Brüssel mit, sie habe beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Der Bundesrepublik droht damit eine Geldbuße.

Unter Beobachtung: Brüssel untersucht das neue VW-Gesetz. (© Foto: dpa)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Urteil vom 23. Oktober 2007 das 1960 erlassene VW-Gesetz beanstandet, weil es dem Staat ungerechtfertigte Sonderrechte einräume. Damit verstoße Deutschland gegen die in der EU geltende Kapitalverkehrsfreiheit und somit gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag.

Die EU-Kommission kündigte nun ein "offizielles Anforderungsschreiben" an, mit dem von der Bundesregierung Auskunft über die Umsetzung des EuGH-Urteils verlangt wird. Das Gericht hatte beanstandet, dass nach dem alten VW-Gesetz Niedersachsen und der Bund automatisch im Verwaltungsrat des Konzerns vertreten sind, dass die Stimmrechte eines einzelnen Anteilseigners auf maximal 20 Prozent begrenzt waren und dass die Sperrminorität bei VW auf 20 Prozent festgelegt war.

Der vom Bundeskabinett Ende Mai verabschiedete Entwurf des neuen VW-Gesetzes schafft zwar die Stimmrechtsbegrenzung auf 20 Prozent ab. Auch bekommen Bund und Land Niedersachsen nicht mehr automatisch Sitze im Aufsichtsrat. Der Entwurf hält aber an der Sperrminorität von 20 Prozent fest, womit Niedersachen mit seinen 20,3 Prozent der VW-Aktien ein Vetorecht behielte.

Genugtuung bei Porsche

Die EU-Kommission erklärte, sie habe bislang "keine hinreichend detaillierten Informationen darüber erhalten, mit welchen Maßnahmen die deutsche Regierung das Urteil vom 23. Oktober 2007 umzusetzen gedenkt".

Sie sei daher der der Auffassung, dass Deutschland gegen die Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen habe. Kämen die deutschen Behörden dem Urteil nicht nach, könne der Gerichtshof eine Geldbuße verhängen.

Der Sportwagenbauer Porsche reagierte mit Genugtuung auf die Entscheidung aus Brüssel. "Die EU-Kommission bestätigt unsere Rechtsauffassung", sagte ein Unternehmenssprecher. Damit werde der Standpunkt des Sportwagenbauers untermauert, dass das VW-Gesetz überflüssig sei. Porsche besitzt rund 31 Prozent an VW und will seinen Anteil an den Wolfsburgern bis zum Herbst auf über 50 Prozent ausbauen.

Lesen Sie weiter, warum die Entscheidung aus Gewerkschaftssicht das falsche Signal ist.

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