Von Hans Leyendecker

Der neunte Verhandlungstag im VW-Prozess war kein guter Tag für die Staatsanwaltschaft Braunschweig: Wenn aus Anstiftung Beihilfe wird, kann der ehemalige Betriebsratschef Volkert mit einer milderen Strafe rechnen.

Für die Abläufe in Gerichtssälen werden allzu oft Begriffe aus dem Bereich des Sports und des Militärs verwendet. Da gibt es Kantersiege und verheerende Niederlagen, da gibt es Gewinnen und Verlieren. Dabei wird im Gerichtssaal nur "für Recht erkannt" und die Illusion gefördert, es gebe ein absolutes, durch keine Relativität getrübtes Recht.

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Muss sich vor Gericht verantworten: Der ehemalige VW-Betriebsratschef Volkert. (© Foto: ddp)

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Nach der Terminologie des Sport liegt die Braunschweiger Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen den früheren VW-Konzernbetriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert und den ehemaligen VW-Abteilungsleiter Klaus-Joachim Gebauer jetzt 0:1 zurück.

Die Vorsitzende Richterin der Großen Wirtschaftskammer des Braunschweiger Landgerichts, Gerstin Dreyer gab am Mittwoch einen rechtlichen Hinweis zum Stand des Prozesses ab. Es sei davon auszugehen, dass bei den angeklagten Sonderboni für Volkert nicht mehr von Anstiftung, sondern nur noch von Beihilfe auszugehen sei. Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern markiert eine neue Sicht des Gerichts.

Der neunte Verhandlungstag war kein guter Tag für die Staatsanwaltschaft. Im Schwurgerichtssaal 141 wird kein juristischer Konkurs abgewickelt, aber absehbar ist doch, dass die vorgeblich massive Anklage deutliche Dellen zeigt. Im Hauptverfahren haben alle Beteiligten gelernt, dass die VW-Welt virtuell war. Regeln gab es reichlich, aber die existieren nur auf dem Papier. Dann kam von irgendwo, so hat es ein Zeuge beschrieben, eine Botschaft und die vorgeblich steinernen Grundsätze waren nur noch Makulatur. Ungeklärt blieb, wer der große Puppenspieler war, der solche Botschaften verschicken konnte.

Prozessbeteiligte müssen sich die Frage stellen, ob's nicht der Herr genommen hat, nachdem die Herren es gegeben haben.

Am Mittwochvormittag trat zunächst als Zeuge Wolfgang R., 59, Mitglied der Vergütungskommission für Betriebsräte und Leiter des Personalwesens für VW auf. Er kannte die Sonderboni für Volkert nicht und hatte auch nicht erfahren, dass Volkert nicht vierzig, sondern fünfzig Prozent seines Gehaltes als Pensionszahlung bekommen soll. Der Mann, der von Berufs wegen alles hätte wissen müssen, wusste nichts. "Ein Unternehmen, das sich ein System gibt, darf auch von dem System abweichen, wenn es begründet ist", erklärte er.

Prozesse und Auseinandersetzungen

Danach trat der Zeuge Holger S., 47, auf. 25 Jahre hat er für VW gearbeitet, er war einer der stellvertretenden Abteilungsleiter im VW-Werk Kassel. "Ich habe mal an VW geglaubt", sagte er. Das ist lange her. Der Konzern hat sich von ihm getrennt, es gibt Arbeitsgerichtsprozesse und Auseinandersetzungen über Patente des Herrn S. en masse und der Mann, der zunächst wie ein Querulant wirkte, führte die Prozessbeteiligten plötzlich in eine andere Welt des Konzerns und in die Braunschweiger Gesellschaft.

Dem Gericht liegt ein Schreiben des Herrn S. von April 2003 an die Konzernrevision und an den Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch vor. Darin steht, dass Herr S. den VW-Konzern schriftlich über "Luxusreisen, Reisen von Betriebsräten und sonderbare Bewegungen auf dem berüchtigten Konto 1860 Vorstand Diverses", über das bei VW auch das Unaussprechliche, für das es nie Quittungen gab, unterrichtet hat. Er hat auch Belege über aufwändige Reisen vorgelegt und die Konzernspitze aufgefordert, "in Anbetracht des Vermögensschadens der Volkswagen AG endlich tätig zu werden".

Die Konzernrevision hat sich bei ihm gemeldet. Er hat Unterlagen übergeben und Anzeige bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft erstattet. Ein notorischer Streithammel? Dafür spricht, dass er den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und später auch die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in seinen Fall eingeschaltet hat. Aber je länger er redet, umso klarer wird, dass in Braunschweig oder Wolfsburg Dinge ablaufen, die nur zu erklären sind, wenn man die Macht von VW kennt.

So teilte am 30. November 2004 eine Braunschweiger Staatsanwältin Herrn S. mit, sie habe die Ermittlungen gegen VW-Mitarbeiter eingestellt. Die von S. "erhobenen Vorwürfe" hätten sich "nicht bestätigt". Sie habe die Unterlagen von Herrn S. den Sachverständigen der Revision von VW überreicht und die hätten nichts Belastendes gefunden. Alle Belege über "aufwändige Reisen" auf Kosten des Konzerns oder über "ungerechtfertigte Vergünstigungen beziehungsweise Geschenke" seien ebenfalls von der "VW-internen Revision" geprüft worden und die hätten "keinerlei Unregelmäßigkeiten festgestellt". Außerdem, so merkte sie an, werde VW "ohne Unterbrechung von dem Finanzamt für Großbetriebsprüfungen Braunschweig geprüft".

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