Der Prozess gegen den ehemaligen VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und den Ex-VW-Manager Klaus Joachim Gebauer geht schneller zuende als gedacht: Die Staatsanwaltschaft hat bereits ihre Plädoyers gehalten.
Demnach soll der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert wegen Anstiftung zur Untreue für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Für den Mitangeklagten im Prozess um die VW-Affäre, den Ex-VW-Manager Klaus Joachim Gebauer, forderte Staatsanwalt wegen Untreue und Anstiftung zum Betrug eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
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Muss sich wegen Anstiftung zur Untreue vor Gericht verantworten: Klaus Volkert. (© Foto: dpa)
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Der Ankläger beantragte allein wegen der Sonderbonuszahlungen in Höhe von insgesamt fast zwei Millionen Euro, die Volkert in den Jahren 1995 bis 2005 von Volkswagen erhalten habe, eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Bei den Sonderbonuszahlungen sei die bei für die Bezüge von Betriebsräten zuständige Vergütungskommission umgangen worden. Dabei "ging es auch darum, einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz nicht öffentlich werden zu lassen", sagte Oberstaatsanwalt Ralf Tacke.
Volkert habe Hartz mit den Worten: "Dann mach mal was" zu den Sonderbonuszahlungen angestiftet, sagte Tacke weiter in seinem Plädoyer. Anders als Hartz, der wegen der Affäre zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, habe Volkert von den Untreuehandlungen stets persönlich profitiert. Der Oberstaatsanwalt sah es auch als bewiesen an, dass Volkert Hartz zur Zahlung von knapp 400.000 Euro an dessen brasilianische Freundin angestiftet habe.
Die Verteidigung soll am kommenden Montag mit ihren Plädoyers zu Wort kommen. Das Urteil kündigte Richterin Dreyer für Freitag kommender Woche an.
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