Vorwurf der Steuerhinterziehung:Schlag gegen die Hypo-Vereinsbank

HypoVereinsbank Gebäude in der Münchner Innenstadt, 2011

Die Hypo-Vereinsbank-Zentrale in der Münchner Innenstadt.

(Foto: Stephan Rumpf)

In Deutschland gibt es kaum noch eine Großbank, die nicht Ärger mit der Justiz hat - jetzt trifft es auch die Hypo-Vereinsbank. Mehr als 60 Fahnder haben bei einer Razzia die Münchner Zentrale und weitere Objekte in Deutschland durchsucht. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung in großem Stil. Auch andere Institute könnten nach demselben Modell betrogen haben.

Von Thomas Fromm und Klaus Ott

Mittwoch, 10:20 Uhr, Kardinal-Faulhaber-Straße 1 im Zentrum Münchens. Eine größere Gruppe wartet vor der Pforte der Hypo-Vereinsbank (HVB). Unruhe. Es folgt eine kleine Nachhut, zu hören ist das Wort "Durchsuchungsbefehl". Dann ist der Weg frei.

In Deutschland gibt es kaum noch eine Großbank, die nicht Ärger mit der Justiz hat - jetzt ist auch die im italienischen Unicredit-Konzern aufgegangene HVB an der Reihe. Sie soll daran mitgewirkt haben, dass der Fiskus, also der Staat, bei Aktienhandelsgeschäften um knapp 124 Millionen Euro betrogen worden sei. Am Mittwoch durchsuchten mehr als 60 Staatsanwälte, Steuerfahnder und Kriminalpolizisten die HVB-Zentrale und zwölf weitere Objekte wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in großem Stil. Das Verfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt geführt. Auch das Bundeskriminalamt ist eingeschaltet.

Ermittelt wird gegen zahlreiche Beschuldigte, darunter auch Beschäftigte der Hypo-Vereinsbank. Allerdings keine Vorstandsmitglieder. Die HVB und ein Börsenhändler sollen sich den angeblich auf Kosten des Fiskus erzielten Profit geteilt haben, so der Vorwurf. 65 Prozent für die Bank, 35 Prozent für den Händler, das sei das Schema gewesen.

Was bei der HVB geschehen sein soll, ist offenbar kein Einzelfall. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums prüfen die Steuerbehörden von Bund und Ländern mehrere derartige Vorgänge. Um wie viel Geld es gehe, sei nicht bekannt, teilt das Ministerium mit. Nach Einschätzung in Ermittlerkreisen könnte der Staat über Jahre hinweg sogar um Milliardenbeträge erleichtert worden sein. Der Verdacht: Käufer und Verkäufer von großen Aktienpaketen und womöglich auch einzelne an dem Handel beteiligte Banken sollen sich untereinander so abgesprochen haben, dass der Fiskus getäuscht wurde und am Ende mehr Steuern erstattete, als er zuvor eingenommen hatte. Dem Staat wäre also nicht, wie bei der klassischen Steuerhinterziehung, ihm zustehendes Geld vorenthalten worden - dem Staat wäre Geld entwendet worden. Das Finanzministerium spricht von "Geltendmachung ungerechtfertigter Steuererstattungsansprüche". Die Gesetze seien widerrechtlich "ausgenutzt" worden. Inzwischen ist das nach Angaben von Experten nicht mehr möglich. Es gelten seit Anfang 2012 strengere Regeln.

Auslöser des Ermittlungsverfahrens in Frankfurt waren Geschäfte eines Börsenhändlers aus Hessen, der mit seiner Firma große Mengen Aktien vor und nach der Ausschüttung der Dividenden kaufte und verkaufte. Der Mann bediente sich der HVB und anderer Partner.

So drehte die HVB das große Rad

Es war jahrelang ein beliebtes Spiel unter Anlegern: Komplizierte Finanztransaktionen wie Aktienkäufe und -verkäufe im Vorfeld des Dividendenstichtags, kurz "Dividendenstripping" genannt. Ziel der Geschäfte, so Kritiker in den Behörden: die mehrmalige Rückerstattung von Kapitalertragssteuern mit Hilfe ausländischer Handelspartner. Der aktuelle Fall kam ins Rollen, als ein Geschäftsmann aus Hessen zwischen 2006 und 2008 über eine von der Hypo-Vereinsbank angebotene Kapitalanlage Aktien im Wert von einigen hundert Millionen Euro erwarb und dafür von der HVB Bescheinigungen über angeblich gezahlte Kapitalertragssteuer erhielt. Diese Bescheinigungen erkannte die Finanzverwaltung nachträglich nicht mehr an und forderte von dem Unternehmer Steuern in Höhe von 124 Millionen Euro zurück. Der hessische Geschäftsmann wiederum kritisierte die Finanzberater seiner Bank und will das Geld von der HVB zurückhaben. Er verlangt jetzt Schadenersatz von der Bank. Mit dem Fall hat sich inzwischen auch das hessische Finanzgericht in Kassel befasst und dem Fiskus Recht gegeben. Das sei ein "deutliches Signal" gewesen, schrieb die in dieser Causa stets gut informierte juristischen Zeitschrift Juve. Das Finanzgericht habe betonte, das Gesetz lasse die mehrmalige Erstattung einer nur ein Mal gezahlten Kapitalertragssteuer nicht zu.

Der Trick: Kapitalertragssteuer nicht abführen, aber erstattet bekommen - mehrmals

Es geht um vertrackte Geschäfte. Die Dividendenerlöse, die bei diesen Geschäften anfallen, unterliegen der Kapitalertragssteuer; diese Steuer wird später mit anderen vom Fiskus kassierten Abgaben verrechnet. Zu viel gezahlte Steuern werden erstattet - und zwar gegen Vorlage einer Bescheinigung, wonach zuvor Kapitalertragssteuer abgeführt worden sei. Diese Bescheinigung wird vielfach von Banken ausgestellt - und kam offenbar einer Lizenz zum Gelddrucken gleich. Dann nämlich, wenn zuvor die Kapitalertragssteuer gar nicht abgeführt, anschließend aber erstattet wurde, wie der Fiskus bei der HVB annimmt. Oder, wenn die beteiligten Banken einschließlich ausländischer Institute ihren Geschäftspartnern mehrere Bescheinigungen über die an den Fiskus abgeführte Kapitalertragssteuer ausgestellt hatten. Was offenbar bewirkte, dass die nur einmal an den Staat bezahlte Steuer vom Fiskus gegen Vorlage mehrerer Bescheinigungen mehrmals erstattet wurde. Angeblich bis zu sieben oder acht Mal, wie Insider berichten. Aber an unterschiedliche Händler und Firmen, sodass den Finanzbehörden der Trick nicht aufgefallen sei.

Einige mit diesen Vorgängen befasste Rechtsanwälte sagen, wenn dies so geschehen sei, dann unabsichtlich. Die Geschäfte und die Handelsketten seien so kompliziert gewesen, dass niemand den Überblick gehabt habe. Bundesregierung und Bundestag hätten durch lückenhafte Gesetze selbst zum Malheur beigetragen. Der Fiskus sieht das anders. Das Finanzamt Wiesbaden II hat der HVB in einem Haftungsbescheid vom 22. Dezember 2011 vorgehalten, "wider besseres Wissen" und wiederholt falsche Bescheinigungen über abgeführte Kapitalertragssteuern ausgestellt zu haben. Bereits seit Mai 2007 sei das in der Bank bekannt gewesen. Die HVB habe "aktiv daran mitgewirkt", dass dem Fiskus ein Schaden in Millionenhöhe entstanden sei. Das Handelsmodell sei darauf ausgerichtet gewesen, unzulässige Steuervorteile zu erlangen.

Dem widerspricht die Bank. Man habe den Bescheid angefochten; er sei nicht rechtskräftig. Die HVB sei den "Offenlegungspflichten immer ordnungsgemäß nachgekommen". In diesem Fall sei man nach ersten Hinweisen im Jahr 2011 auf die Behörden zugegangen. Die Bank kooperiere mit den Behörden und sei selbst an einer "umfassenden Klärung des Sachverhalts interessiert". Deshalb habe der Aufsichtsrat bereits 2011 eine eigene Untersuchung durch externe Anwälte und Experten angeordnet. Diese Überprüfung werde vom Vorstand der HVB und der Unicredit "uneingeschränkt unterstützt". Weitere Auskünfte seien nicht möglich - es handele sich um ein laufendes Verfahren.

In Bankenkreisen heißt es, das sei "kein Peanuts-Fall, aber es wird die HVB auch nicht umhauen. Das Leben geht weiter." Die Praxis sei 2008 gestoppt worden, von den betroffenen Mitarbeitern habe man sich getrennt. Auf die Frage, auf welcher Stufe die Mitarbeiter gearbeitet hätten, sagt ein hochrangiger Manager: "Fünf bis sechs Hierarchie-Ebenen unter Theodor Weimer." Weimer, das ist der HVB-Chef. Und noch etwas ist zu hören. Der Fall liege "in der Grauzone zwischen Steueroptimierung und Steuerhinterziehung".

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