Vorschlag aus der SPD zur Erbschaftsteuer:Staat als stiller Teilhaber

  • Das Bundesverfassungsgericht könnte an diesem Mittwoch die Regelung zur Erbschaftsteuer kippen, die bislang Familienunternehmen im Vergleich zu Privatleuten schont.
  • Falls Firmenerben künftig mehr Steuern zahlen müssten, könnte es für manche Unternehmen finanziell eng werden. Vertreter des linken Flügels der SPD schlagen deswegen vor, die Steuer notfalls in Form von Firmenanteilen einzuziehen.
  • Der Staat soll demnach eine Art stiller Teilhaber der Familienunternehmen sein und nicht in die Geschäfte eingreifen.

Karlsruhe entscheidet über Erbschaftsteuer

Wer die Tricks kennt, muss weniger zahlen - oder gar nichts: "Die Erbschaftsteuer ist die größte Dummensteuer, die wir in Deutschland haben", sagte der Ökonom Lars Feld vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung der Welt. Während Privatleute ihr Erbe versteuern müssen, bleibt Firmenvermögen oft steuerfrei. An diesem Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob diese Ungleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstößt.

SPD-Vize Stegner will Firmenanteile einziehen

Das Urteil könnte eine Reform des Erbschaftsteuergesetzes nötig machen. Ein ungewöhnlicher Vorschlag dafür kommt nun aus der SPD. Firmenerben sollen künftig ihre Steuerschuld mit Unternehmensanteilen begleichen, wenn die Zahlung die Firmen sonst in finanzielle Schwierigkeiten bringen würde.

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An diesem Mittwoch entscheiden die Verfassungsrichter, ob die Erbschaftsteuer grundgesetzwidrig ist. Seit Jahren werden Betriebsvermögen im Erbfall bevorzugt. Ist es gerecht, dass manche Menschen quasi per Geburt und ohne eigene Leistung reich werden?

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Das fordern der stellvertretende Parteivorsitzende Ralf Stegner und die Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Voraussetzung sei, dass zuvor auch die Möglichkeit zu verzinsten Stundungen und Ratenzahlungen dem Unternehmen nicht helfen konnte.

Aber: Kein Einfluss aufs Geschäft

Der Staat soll dem Vorschlag zufolge die Anteile als eine Art stiller Teilhaber einziehen. Die Bundesländer könnten die Beteiligungen in einem Sondervermögen bündeln, ohne Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen. Sie wären verpflichtet, die Anteile jederzeit zum Marktwert zurückzugeben, schreiben Stegner und Kiziltepe.

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