Vor Gericht:Schlappe für Bausparkasse

Die Badenia hat eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Karlsruhe erklärte die Kündung eines Altvertrages für unwirksam.

Hoffnung für Bausparer: Die Badenia Bausparkasse hat mit der Kündigung eines Altvertrages bei Gericht eine Schlappe erlitten. Das Landgericht Karlsruhe erklärte die Kündung eines seit 2002 zuteilungsreifen Bausparvertrages für unwirksam. Das Unternehmen habe kein Recht zur Kündigung gehabt, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt (Az.: 7 O 126/15). Geklagt hatte ein Ehepaar. Es hatte den Bausparvertrag 1991 mit der Badenia abgeschlossen. Nach der vereinbarten Mindestsparzeit im Jahr 2002 griffen die beiden nicht zu, sondern sparten eifrig weiter. Die Badenia kündigte den Vertrag schließlich im Juli diesen Jahres.

In Zeiten von Niedrigzinsen kündigen immer mehr Bausparkassen Altverträge, die wegen ihrer hohen Zinsen für sie immer schwerer zu finanzieren sind. Früheren Medienangaben zufolge sind bundesweit mehr als 150 000 Sparer betroffen. Die Altverträge bieten oft hohe Sparzinsen, weshalb viele Kunden ihre zuteilungsreifen Verträge weiter bedienen. Bisher gibt es keine obergerichtliche Entscheidung dazu, ob die Kündigungen rechtens sind. Die Landgerichte gaben nach Angaben des Frankfurter Anwalts der Kläger, Klaus Hünlein, bisher überwiegend den Unternehmen recht.

© SZ vom 23.10.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: